Bürgerbeauftragte fordert Pflegevollversicherung
Nr. 56 / 5. März 2019Bürgerbeauftragte fordert PflegevollversicherungIn den letzten Wochen erfuhren zahlreiche Bewohner von Pflegeheimen, dass sie künftig einen deutlich höheren Eigenanteil für ihre Heimunterbringung bezahlen müssen. Hintergrund sind die steigenden Kosten für qualifiziertes Pflegepersonal. „Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, mahnte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, heute (Dienstag) in Kiel. Solche Mehrkosten sollten vielmehr von der Pflegeversicherung getragen werden, wie es ursprünglich auch geplant gewesen sei.Grundsätzlich muss ein Heimbewohner diejenigen Kosten des Pflegeheims selber zahlen, die nicht durch die pauschalen Beträge der Pflegeversicherung gedeckt sind. Diese je nach Pflegegrad festgelegten Pauschalbeträge decken bislang nach Erhebung des Verbands der Ersatzkassen durchschnittlich höchstens 52 Prozent der Kosten des Pflegeheims. Die restlichen Kosten müssen von den Pflegebedürftigen selbst als Eigenanteil getragen werden. Alle Kostenerhöhungen, wie beispielsweise die der Personalkosten, wirkten sich damit nur auf den Eigenanteil der Pflegebedürftigen aus, während der Pauschalbetrag der Pflegeversicherung gleichbleibe, erklärte El Samadoni.Steigende Eigenanteile für Pflegebedürftige bei den Heimkosten sind nach Einschätzung der Bürgerbeauftragten ein großer Faktor für eine zunehmende Altersarmut. „Viele Rentnerinnen und Rentner sind mit der Bezahlung des Eigenanteils überfordert und müssen Sozialhilfeleistungen beziehen“, so El Samadoni. Es sei zudem davon auszugehen, dass sich dieses Problem in den nächsten Jahren noch deutlich verschärfe. „Die Einführung einer Pflegevollsicherung ist deshalb dringend notwendig.“ Sie unterstütze das Konzept des Sozialministers Schleswig-Holsteins einer Pflege-Vollkasko-Versicherung ausdrücklich, betonte die Beauftragte. „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen.“ Die Bürgerbeauftragte empfiehlt Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die von Erhöhungen des Eigenanteils des Pflegeheims betroffen sind, überprüfen zu lassen, ob ihnen gegebenenfalls ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld zusteht.