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04.03.19
18:05 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Klimaschutz, Gesichtsverschleierung, Tierschutz und Terrorismus

Nr. 54 / 4. März 2019



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Klimaschutz, Gesichtsverschleierung, Tierschutz und Terrorismus
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 6. März, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zu den Tarifabschlüssen des Öffentlichen Dienstes, die Forderung, den Klimaschutz in die Landesverfassung aufzunehmen, Gesichtsverschleierung an Hochschulen, Tiertransporte und die Lage des Terrorismus in Schleswig-Holstein.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.
Die aktuelle Reihenfolge der Beratung wird Dienstag (5. März) veröffentlicht.



Mittwoch, 6. März, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Aktuelle Stunde zu den Ergebnissen des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein, Aufruf zu Beginn der Tagung, voraussichtliche Redezeit 70 Minuten 2

TOP 4 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 19/1273), geplante Redezeit 70 Minuten
Die Sozialdemokraten möchten den Klimaschutz explizit in die Landesverfassung aufnehmen und den Artikel 11 erweitern. So soll es dort künftig heißen: „Die natürlichen Grundlagen des Lebens, insbesondere den Klimaschutz, sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.“ In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass Deutschland das Dokument zu den weltweiten Klimaschutzzielen der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 unterschrieben habe und „jedes Bundesland in der Verantwortung ist, seinen Beitrag zu leisten“.
In der öffentlichen Vorstellung des Entwurfs für die angestrebte Verfassungsänderung sagte der SPD-Energiepolitiker Thomas Hölck Mitte Februar, der Landtag müsse einem klaren Bekenntnis der Politik zum Klimaschutz oberste Priorität einräumen. Für eine Verfassungsänderung im Norden sind die Sozialdemokraten auf Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen. Einer Verfassungsänderung müssen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen.


TOP 25 Upload-Filter sind ein Risiko für die Meinungs- und Informationsfreiheit, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1311), geplante Redezeit 35 Minuten
Nach monatelangem Ringen hat sich die EU Mitte Februar auf eine Reform des Urheberrechts geeinigt. Er sieht unter anderem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie – in Artikel 13 – deutlich mehr Pflichten zum Urheberrechtsschutz für Plattformen wie YouTube vor. Kritiker fürchten, dass die Plattformen den Vorgaben nur nachkommen können, wenn sie sogenannte Upload-Filter einsetzen, mit denen sie beim Hochladen prüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Auch die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein stört sich an der neuen EU-Regelung und äußert in dem vorliegenden Antrag „Bedauern“ über die Einigung, „insbesondere im Hinblick auf verpflichtende Upload-Filter.“ CDU, Grüne und FDP lehnen diese „strikt ab“ und fürchten eine „automatisierte Zensur im Internet“, die eine „unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit“ zur Folge haben könne. Sie werten die Urheberrechtsreform als „das falsche Zeichen“.
Derweil werden auch mögliche datenschutzrechtliche Probleme diskutiert. Nach Einschätzung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, bestehe gerade beim Einsatz der Upload-Filter die Gefahr, dass große Anbieter solcher Software verstärkt Daten über Nutzer vieler Plattformen und Dienste im Internet bekommen, schreibt die Deutschen Presse- Agentur (dpa). Die Bundesregierung hat ihre Zustimmung zu der Digitalreform indessen verteidigt. Und das obwohl CDU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben, eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Filtern, die von Nutzern hochgeladene Inhalte auf Verletzungen des Urheberrechts prüfen, als „unverhältnismäßig“ abzulehnen. „Die Reform des europäischen Urheberrechts ist überfällig und geht über die geführte Diskussion um Artikel 13 hinaus“, sagte die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) dazu gegenüber dpa. Es gehe um bessere 3

Vertragsbedingungen für Künstler und Kreative, um grenzüberschreitende Bildungsangebote oder rechtliche Grundlagen für die Entwicklung künstlicher Intelligenz.


TOP 6 und 29 Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und Antrag zum Thema Gesichtsschleier, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1290), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1315), geplante Redezeit 70 Minuten
Die Kieler Uni hat nach einem Konflikt mit einer muslimischen Studentin Ende Januar eine Vollverschleierung des Gesichts verboten. Niqabs oder Burkas, die das Gesicht bis auf die Augen verdecken, dürfen demnach in Lehrveranstaltungen und Prüfungen nicht mehr getragen werden. Während die AfD dies unterstützt und hierzu einen Entwurf für eine Änderung des Hochschulgesetzes vorlegt, ruft die Jamaika-Koalition per Antrag zu einer Anhörung im Bildungsausschuss auf. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mitglieder der Hochschulen in den Uni- Gebäuden und bei Lehrveranstaltungen „ihr Gesicht nicht verhüllen“ dürfen. Für einen „offenen Wissensaustausch“ sei unter anderem eine „effektive Kommunikation“ erforderlich, die nicht nur akustisch erfolge, heißt es in dem AfD-Entwurf. Auch die Gesichtsmimik sei von Bedeutung und gebe „wichtige Aufschlüsse über den Stand der Wissensvermittlung“. Ähnlich hatte auch das Präsidium der Kieler Christian-Albrechts-Universität ihr Vollverschleierungsverbot in Lehrveranstaltungen begründet. Auf dem Campus können Studierende aber eine Burka oder eine Nikab tragen.
Die regierungstragenden Fraktionen fordern dagegen in einem Antrag eine Anhörung im Bildungsausschuss zu dem Thema. Es gebe in der öffentlichen Diskussion über den Umgang mit Gesichtsschleiern in Lehrveranstaltungen „nachvollziehbare Argumente, die für und gegen einen Regelungsbedarf sprechen“. Daher wollen CDU, Grüne und FDP „relevante Grundrechtsaspekte“ erörtern. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich indessen für ein gesetzliches Schleierverbot an Schulen und Hochschulen ausgesprochen. „Eine Vollverschleierung passt nicht zu unseren Bildungsinstitutionen“, sagte Günther der Tageszeitung „Die Welt“. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte das Verbot an der Kieler Uni ebenfalls. Sie will ein Vollverschleierungsverbot auch im schleswig-holsteinischen Schulgesetz bis zum Sommer 2020 durchsetzen. Unterdessen hat sich auch die Anti-Diskrimierungsbeauftragte des Landes zu Wort gemeldet. Nach Auffassung von Samiah El Samadoni ist das Vollverschleierungsverbot in Lehrveranstaltungen an der Kieler Universität ohne Rechtsgrundlage. „Rechtlich ist ein Verschleierungsverbot als Eingriff in die Religionsfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz tatsächlich nur durch oder aufgrund eines Gesetzes möglich“, sagte sie. Beispielsweise enthalte das bayerische Hochschulgesetz eine solche Regelung, erläuterte El Samadoni.
Der Niqab wird oft mit der Burka verwechselt. Bei der Niqab handelt es sich um einen Gesichtsschleier, bei dem die Augen freiliegen. Er wird dann häufig mit einem schwarzen Gewand kombiniert. Bei der Burka hingegen, sind die Augen hinter einem Netz verborgen. 4

TOP 30 Extremisten entwaffnen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1316), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW fordert eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, registrierte Extremisten und Reichsbürger konsequent zu entwaffen. Wenn solche Personen bei Behörden gespeichert sind, sei dies „allein ausreichend, um die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen“, heißt in dem Antrag. Derzeit reiche es nicht aus, „nur als Extremist oder Reichsbürger klassifiziert zu sein, sondern es müssen nach einer Prüfung weitere andere Verdachtsmomente zuerkannt werden, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit feststellen zu können“, schreibt der SSW. In der Begründung wird auf 320 Reichsbürger verwiesen, von denen laut SSW 20 Personen über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. „Neben weiteren 27 als rechtsextremistisch eingestuften Bürgern, die ebenfalls eine waffenrechtliche Erlaubnis haben, ist dies auch in anderen Extremismus-Bereichen möglich“, heißt es weiter.


TOP 15 Bericht zur Lage des Terrorismus in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1244), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Ende Januar haben Spezialkräfte der Polizei drei mutmaßliche islamistische Terroristen im Kreis Dithmarschen festgenommen. Zwei Männern, den jeweils 23 Jahre alten Shahin F. und Hersh F., wird vorgeworfen, in Deutschland einen islamistisch motivierten Terroranschlag geplant zu haben. Der dritte Festgenommene, der 36 Jahre alte Rauf S., soll laut Bundesanwaltschaft bei den Anschlagsplanungen geholfen haben. Jetzt fordert die AfD einen mündlichen Regierungsbericht „zur Lage Terrorismus in Schleswig-Holstein“. Alle drei Verdächtigen waren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Den Ermittlungen zufolge hatten die beiden 23-Jährigen rund 250 Gramm Schwarzpulver aus Silvesterböllern gewonnen und Sprengversuche angestellt. Außerdem sollen sie erwogen haben, ein Kraftfahrzeug für einen Anschlag einzusetzen.
Dem letzten, aus dem Vorjahr stammenden Verfassungsschutzbericht zufolge ist die Sicherheitslage in Schleswig-Holstein seit einigen Jahren angespannt. Die größte Gefahr gehe weiter von potentiell gewaltbereiten Islamisten aus, deren Zahl Ende des Jahres 2017 auf 550 Personen geschätzt wurde. Die abstrakte Gefahr eines Terroranschlages bleibe hoch, wurde in dem Bericht vermerkt. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hatte seinerzeit erklärt, die Sicherheitslage sei geprägt „vom islamistischen Terrorismus und von zunehmenden Radikalisierungstendenzen an den politischen Rändern der Gesellschaft“. Hier schloss er den Rechts- und Linksextremismus mit ein.


TOP 11 Netzneutralität bewahren, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1230), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Trump-Regierung hat sie in den USA abgeschafft, und auch in Europa wird die Sorge um die Netzneutralität immer größer. Neue Geschäftsmodelle im Zusammenspiel von Telekommunikationsfirmen und Multimedia-Anbietern gefährden nach Einschätzung von Experten 5

den ungehinderten und gleichwertigen Zugang zu allen Informationen im World Wide Web. Netzbetreiber könnten zum Beispiel bestimmte Webseiten oder Dienste bevorzugt behandeln, den Zugang zu anderen drosseln oder gleich ganz sperren und sich von Dienstanbietern oder Nutzern für zusätzliche Dienste bezahlen lassen. CDU, Grüne und FDP fordern nun von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative, um dieses in Deutschland zu verhindern. Netz- neutralität sei Voraussetzung für wirtschaftliche und demokratische Chancengleichheit, heißt es im Antrag der Jamaika-Koalition. Auch künftig müssten alle Datenpakete im Internet gleichberechtigt transportiert werden, um sicherzustellen, dass weder Inhalte noch Unternehmungen diskriminiert würden. Auf europäischer Ebene solle sich die Landesregierung daher dafür einzusetzen, dass Netzneutralität gesetzgeberisch wirksam durchgesetzt wird. Die Bundesnetzagentur müsse bei Verstößen auf wirksame Sanktionsinstrumente zurückgreifen können.
In der Branche werden die von Unternehmen wie der Deutschen Telekom oder Vodafone übertragenen Video- oder Audiodienste als „Over-the-top“-Inhalte bezeichnet. Anbieter wie Netflix benötigen auch in Spitzenzeiten am frühen Abend eine garantierte Bandbreite, um ihren Kunden eine möglichst flüssige Übertragung der Videodaten zu bieten. Solche Garantien für eine bestimmte Übertragungsqualität gefährdeten aber die Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Daten bei der Übertragung im Netz, sagen Experten. Das „StreamOn-Angebot“ der Telekom ist Medienberichten zufolge bereits auf Einwände der Bundesnetzagentur gestoßen.


TOP 12 und 43 Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank und Beteiligungsbericht 2018, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1238), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1214), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD-Fraktion verlangt von der Landesregierung eine mündliche Berichterstattung zu millionenschweren Zahlungen an Berater im Zuge des im vergangenen November getätigten Verkaufs der HSH Nordbank. Die Regierung soll dem Parlament Auskunft über „sämtliche“ dem Land Schleswig-Holstein entstandenen Kosten für externe Berater, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Rechtsanwälte/Notare geben, „die im Auftrag des Landes oder des Finanzministeriums“ den Verkaufsprozess seit 2016 begleitet haben sowie an dem Vertrag mitgewirkt haben „oder aber der reinen Beratung des Finanzministeriums dienten“. Mitte Januar war bekannt geworden, dass beim Verkauf der landeseigenen HSH Nordbank für eine Milliarde Euro an US-Investmentfonds Berater von Zahlungen in Millionenhöhe profitiert haben. Einer Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage der FDP in der Bürgerschaft zufolge haben Rechtsberater, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und Privatisierungsberater mehr als 306 Millionen Euro für ihre Arbeit erhalten. Der Vorsitzende der Hamburger FDP-Fraktion, Michael Kruse, schätzt, dass damit etwa ein Drittel des Verkaufspreises (von rund einer Milliarde Euro) für Beratungsleistungen rund um den Verkauf ausgegeben worden sei.
Bei Unternehmen mit Landesbeteiligung sind nur wenige Frauen im Vorstand. Dies ist eine Information aus dem jüngsten, im Januar vorgelegten Beteiligungsbericht der Landesregierung, 6

den das Parlament in dieser Debatte mitberät. Das 132-seitige Papier gibt einen Überblick über die unmittelbaren Beteiligungen, die das Land Schleswig-Holstein an rechtlich selbständigen Unternehmen des privaten oder öffentlichen Rechts unterhält. Derzeit sind dies 36 Unternehmen, wie etwa das Universitätsklinikum (UKSH), Dataport oder die Tourismus-Agentur (TA.SH).
Laut dem Bericht sind derzeit nur vier von 42 Geschäftsführungen und Vorständen bei den Unternehmen mit Landesbeteiligung in Schleswig-Holstein mit Frauen besetzt. Besser sieht es bei bedeutenden Unternehmensbeteiligungen in Aufsichts- und Verwaltungsräten aus, hier liegt die Frauenquote bei 48 Prozent. Zum Vergleich: In den Aufsichtsräten der 30 DAX-Unternehmen beträgt der Frauenanteil 33,3 Prozent. Von den 36 unmittelbaren Unternehmensbeteiligungen stuft die Landesregierung 26 als bedeutend ein, angeführt von den größten Arbeitgebern UKSH mit 13.000 Beschäftigten (Stand: 2017) und Dataport mit gut 2600 Mitarbeitern. Beteiligt ist das Land unter anderem auch an der Gebäudemanagementgesellschaft, der Investitions- und Bürgschaftsbank, an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie an der Tourismus-Agentur. Die HSH Nordbank wurde 2018 verkauft.



Donnerstag, 7. März, 10 bis 18 Uhr



TOP 28 Digitalpakt in Schleswig-Holstein schnellstmöglich und gut umsetzen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1314), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Regierungsfraktionen der Jamaika-Koalition begrüßen die Einigung im Vermittlungsausschuss zum Digitalpakt und bitten die Landesregierung, dem Ergebnis im Bundesrat Mitte März zuzustimmen. Anschließend soll die Mittelvergabe an die Schulen „nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme mit den Kommunen umgehend“ auf den Weg gebracht werden. Ein weiterer Punkt in dem vorliegenden Antrag: CDU, Grüne und FDP sprechen sich „für ein vollständiges Aufheben des sogenannten Kooperationsverbotes“ aus und fordern, den Bildungsföderalismus entsprechend weiter zu entwickeln. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hatte sich am 20. Februar auf Formulierungen für eine Grundgesetzänderung geeinigt, die entsprechende Milliardenhilfen des Bundes für die Länder ermöglicht. Einen Tag später stimmte auch der Bundestag mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit zu. Somit sind deutschlandweit fünf Milliarden Euro für die digitale Ausstattung der Schulen vorgesehen. Für die 800 Schulen in Schleswig-Holstein werden 170 Millionen Euro erwartet, verteilt auf fünf Jahre.
Landes-Bildungsministerin Karin Prien (CDU) kündigte bereits an, das Land werde Schulen und Träger beim Aufstellen der technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte unterstützen, die für den 7

Erhalt der Mittel nötig sind. Derzeit sei bereits ein standardisiertes Formular für die Bestandsaufnahmen in der Entwicklung. Zudem, so Prien, stünden im Haushalt für das laufende Jahr zehn zusätzliche Stellen bereit, um den Schulen bei der Umsetzung zu helfen. Von den Mitteln aus dem Digitalpakt werden auch Schleswig-Holsteins Schulen in freier Trägerschaft profitieren. Die finanzielle Unterstützung gilt sowohl für Investitionen in die Ausstattung mit IT- Systemen, in die Lehrerfortbildung als auch in die nötige Vernetzung.


TOP 24 Pflegekosten dürfen nicht in die Armut führen - Eigenanteile decken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1309), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
„Durchschnittliche Eigenanteile von monatlich 1.750 Euro und mehr übersteigen die durchschnittlichen Renten deutlich“, heißt es in einem Antrag der SPD, mit dem sie eine Deckelung des Eigenanteils für stationäre und ambulante Pflege einsetzt. Massive Preissteigerungen führten zu großen Verunsicherungen bei vielen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Immer mehr Menschen beantragen im Rahmen der Sozialhilfe die sogenannte „Hilfe zur Pflege“, was die kommunalen Haushalte zusätzlich belaste, heißt es weiter im Antrag der Sozialdemokraten. Tarifliche Steigerungen dürften nicht auf Pflegebedürftige und deren Angehörige umgelegt werden, meint die SPD und fordert, dass finanzielle Risiken im Falle einer Pflegebedürftigkeit durch eine Pflegeversicherung „verlässlich und planbar“ abgesichert werden. „Die Kosten der Leistungen von Grund- und Krankenpflege müssen solidarisch gesamtgesellschaftlich getragen werden“, heißt es weiter im Antrag. „Der Landtag fordert tarifvertragliche Vereinbarungen für alle Bereiche der Pflege.“ Einigkeit darüber, dass Betroffene vor hohen Kosten geschützt werden müssten, herrschte bereits in einer Landtagsdebatte im vergangenen September. Diskutiert worden war ein Antrag von SPD und SSW, der den teuren Unterhaltsleistungen von Kindern für ihre pflegebedürftigen Eltern mit einer Gesetzesänderung entgegensteuern sollte. Das Plenum votierte dafür, dass Angehörige erst dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden dürfen, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100.000 Euro jährlich liegt. Von den gut 110.000 Menschen im Land, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, werden laut dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag rund 74.000 zuhause versorgt.
Zu Wochenbeginn hat Sozialminister Heiner Garg (FDP) vorgeschlagen, den Eigenanteil an den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und persönlichen Bedarf der Pflegeheim-Bewohner bei unter 1000 Euro monatlich zu deckeln. Um weitere Beitragserhöhungen zu verhindern, sei ein dynamisch steigender Steuerzuschuss erforderlich. Dies sei auch Inhalt einer Bundesratsinitiative von Hamburg und Schleswig-Holstein. Altenpfleger müssten besser bezahlt werden, damit sie demnächst nicht in den Klinikbereich abwandern, verlangte Garg. Die Kosten dafür sollten nicht allein die Pflegebedürftigen aufbringen müssen. „Es geht um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die über Steuermittel finanziert werden muss.“ Er rechne zu Beginn mit einer Summe von 1,5 bis 2 Milliarden Euro. 8

TOP 17 Minderheitspolitische Belange zusätzlich auf EU-Ebene verorten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1288), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 38 Minuten
CDU, Grüne und FDP fordern die Landesregierung in einem Antrag dazu auf, sich auf Bundesebene und innerhalb der EU dafür einzusetzen, dass Zuständigkeiten für Belange von Minderheiten in der EU verankert und klar definiert werden. Sie führen die Bürgerinitiative Minority Safepack an, die im April 2018 „die erforderlichen 1 Millionen Unterschriften weit übertroffen und damit eine Befassung mit diesem Thema bei der EU-Kommission erwirkt hat.“
Die EU-Kommission hatte bereits 2013 ihre Zuständigkeit mit der Begründung abgestritten, das Anliegen der von Mitgliedern der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) auf den Weg gebrachten Bürgerinitiative läge „nicht in der Kompetenz der Union“. Der Bürgerausschuss hatte daraufhin die ursprüngliche Ablehnung durch die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich angefochten. Die Antragsteller fordern nun, dass sich Minderheitenpolitik deutlich in der Europapolitik wiederfindet. „Jeder siebte EU-Bürger ist Teil einer Minderheit“, begründen die Regierungsfraktionen. Auch in Schleswig-Holstein seien die Minderheiten in besonderer Weise präsent. Der SSW betont, dass „Minderheitenpolitik daher kein Nischenthema ist, sondern gelebte Friedenspolitik“. Auch Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte nach eigenen Angaben die europäische Bürgerinitiative mit seiner Unterschrift unterstützt.


TOP 18 und 27 Tierexporte in tierschutzrechtlich problematische Staaten, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1291), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1313), geplanter Aufruf 11:48 Uhr, geplante Redezeit 38 Minuten
In der Diskussion um tierschutzrelevante Transporte in 14 Staaten außerhalb der Europäischen Union haben die Regierungsfraktionen von CDU, Grünen und FDP um einen Regierungsbericht zur gegenwärtigen Situation gebeten. Hintergrund: Zunächst hatten mehrere Kreise die Transporte wegen ungeklärter Fragen untersagt, am 25. Februar verkündete das Umwelt- und Agrarministerium einen Stopp für ganz das ganze Land. Zwei Tage später erreichte die Rinderzuchtgenossenschaft Schleswig-Holstein einen juristischen Teilerfolg. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied, dass der Kreis Steinburg ein sogenanntes Vorlaufattest für den Transport von 21 Zuchtrindern zu einer Sammelstelle nach Niedersachsen ausstellen muss. Von Niedersachsen sollen die Rinder nach Marokko transportiert werden. Das Verwaltungsgericht betonte, die tierschutzrechtliche Prüfung für den Auslandstransport obliege allein den Amtstierärzten in Niedersachsen. Das Veterinäramt des Kreises Steinburg müsse nur prüfen, ob die viehseuchenrechtlichen Anforderungen erfüllt seien. Der Kreis Steinburg hat inzwischen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) gegen die Entscheidung eingelegt.
Nach Fernsehberichten sollen in Nicht-EU-Staaten, wie etwa in Nordafrika, im Nahen Osten und Asien, mit dem EU-Tierschutzrecht nicht vereinbare Transportbedingungen und grausame Praktiken in Schlachthöfen verbreitet sein. Das Landwirtschaftsministerium hat zwischenzeitlich einen Runden Tisch zu den Tiertransporten eingerichtet. Beim ersten Treffen in Kiel sei es 9

vergangenen Donnerstag darum gegangen, zunächst die Daten- und Faktenlage zu klären, sagte eine Ministeriumssprecherin. Zu den Teilnehmern hätten unter anderem Vertreter des Ministeriums und des Bauernverbands gehört. Am kommenden Mittwoch, dem ersten Plenartag der März- Sitzung, sei ein weiteres Treffen in Kiel geplant – dann mit Minister Jan Philipp Albrecht (Grüne) und Landräten. Parlamentarisch hatte am 21. Februar als erstes der SSW reagiert und von der Landesregierung verlangt, die Tierexporte aus Schleswig-Holstein in tierschutzrechtlich problematische Staaten zu unterbinden. Hierfür wurde eine landesweit verbindliche Regelung gefordert.


TOP 9 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes, Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes (Drs. 19/1285), geplanter Aufruf 12:26 Uhr, eine Aussprache ist nicht vorgesehen


TOP 9 Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts (Drs. 19/1285), geplanter Aufruf 15 Uhr, eine Aussprache ist nicht vorgesehen


TOP 21 Sogenannte Homo-Heilung verbieten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1306), geplanter Aufruf 15:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen sogenannte Konversions- und Reparationstherapien verbieten. Dahinter verbergen sich Behandlungsmethoden, die darauf abzielen, Homosexualität zu „heilen“. Homosexualität sei jedoch keine Erkrankung und müsse auch nicht behandelt werden, so CDU, Grüne und FDP. Für entsprechende Therapien gebe es „keine wissenschaftliche, medizinische oder therapeutische Berechtigung“. Laut Medienberichten gibt es religiöse Kreise, wie etwa den „Bund Freier evangelischer Gemeinden“ oder den „Bund katholischer Ärzte“, die Lesben und Schwule zur Enthaltsamkeit aufrufen und unter Umständen Behandlungen zur „Heilung“ von Homosexualität unterstützen. Bereits im Koalitionsantrag von Jamaika wird darauf hingewiesen, dass nachgewiesene Folgen von Therapien „Depressionen und eine erhöhte Suizidalität“ sein können. Und weiter: „Nicht Homosexualität, sondern Zurückweisung, Diskriminierung, Stigmatisierung und Mobbing führen zu Erkrankungen.“
Die Bundesregierung hat bereits ihre Unterstützung für ein Verbot der umstrittenen Therapien angekündigt und will bis zum Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen. „Homosexualität ist keine Krankheit, und deswegen ist sie auch nicht therapiebedürftig“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der „tageszeitung“ Mitte Februar. Unter anderem stehen Berufsstrafen für Ärzte im Raum. Noch fraglich sei ein angemessenes Strafmaß. Eine von den Grünen ins Gespräch gebrachte Geldbuße von 500 Euro hält der Minister für „nicht übermäßig abschreckend“. 10

TOP 14 Deutliche Verbesserungen für Pendlerinnen und Pendler im SPNV auf den Strecken der AKN und der S-Bahnen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1243), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im öffentlichen Personennahverkehr auf den Stecken der AKN, einem Streckenbetreiber in Schleswig-Holstein und Hamburg, und der S-Bahn nach Hamburg soll es deutlich schneller gehen. Dies fordert der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Kai Vogel. In einem Antrag werden verkürzte Wartezeiten für Pendler angeregt. Wer heute zwischen 5 und 23 Uhr 20 Minuten lang auf den nächsten Zug oder die nächste S-Bahn warten muss, soll sich über eine Zehn- Minuten-Taktung freuen können. Zusätzlich zu den schnelleren Taktungen fordert die SPD, dass die S-Bahnen und die AKN die ganze Nacht fahren. Bislang fahren S-Bahnen nur von 6 bis 17 Uhr im Zehn-Minuten-Takt, danach alle 20 Minuten. Zwischen 1 und 4 fahren keine Züge mehr. Ein Grundgedanke: Niemand soll im angetrunkenen Zustand auf sein Auto zurückgreifen, falls das Taxi zu teuer ist und keine Bahn mehr fährt. Besonders am Wochenende nutzen Pendler in den Randzeiten den Schienennahverkehr zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein.
Für die Streckenabschnitte Kaltenkrichen und Eidelstedt, Neumünster und Kaltenkirchen, Ulzburg Süd und Norderstedt Mitte sowie Ulzburg Süd und Elmshorn soll die Taktfrequenz ausgeweitet werden. Auch Pendler der S-Bahnen S1, S3 und S21 sollen sich nach dem Willen der SPD über schnellere Taktungen auf den Streckenverbindungen freuen können. Häufigere Zugfahrten seinen auch sinnvoll, da das bestehende Angebot bereits jetzt zu Engpässen führt, begründen die Sozialdemokraten. 40-Minuten-Taktungen auf manchen Strecken seien überdies zu kompliziert und trügen nicht dazu bei, dass Kunden nachvollziehbar nachrechnen können, wann der nächste Zug abfahre. Im Antrag der SPD wird die Landesregierung außerdem dazu aufgerufen, die Kosten- Nutzen-Faktoren für die betroffenen Strecken bis Ende 2019 zu ermitteln und im Haushalt 2020 abzubilden.


TOP 19 Mieterinnen und Mieter auch weiterhin vor Wucher und Mietpreisüberhöhungen schützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1304), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Sozialdemokraten protestieren scharf gegen die von der Landesregierung angekündigte Abschaffung der Mietpreisbremse. Mieter in Schleswig-Holstein seien „auch weiterhin vor Wucher und Mietpreisüberhöhungen“ zu schützen, heißt es einem Antrag, der sich gegen das Auslaufen von Verordnungen wendet und darüber hinaus „eine deutliche Verschärfung der Sanktionen“ für überhöhte Mietforderungen auf Bundesebene fordert. Hintergrund ist die Ankündigung der Jamaika-Koalition, die Mietpreisbremse wieder abschaffen zu wollen. Weder sie noch die Kappungsgrenzen-Verordnung hätten die erwartete dämpfende Wirkung auf die Mietpreisentwicklung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten erzielt, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am 22. Februar. Zur Entspannung des Wohnungsmarkts seien solche ordnungsrechtlichen Instrumente „nur bedingt geeignet“. Sie sollen deshalb zum 30. 11

November auslaufen. Die Mietpreisbremse gilt bislang an zwölf Orten im Norden, neben Kiel unter anderem auch auf Sylt sowie in mehreren Orten im Hamburger Speckgürtel.
Während CDU, Grüne und FDP sich darauf verständigt haben, auf Bundesebene ein Bündel ordnungsrechtlicher Maßnahmen und neue Förderinstrumente anzuschieben – etwa eine Erhöhung des Wohngeldes oder die Verfolgung von Mietwucher als Ordnungswidrigkeit –,kämpft die SPD für die Verlängerung der Landesverordnungen zur Mietpreisbremse und zu den Kappungsgrenzen. Außerdem sei das Baurecht zu vereinfachen und Förderprogramme für bezahlbaren Wohnungsbau mit nachhaltigen sozialen Kriterien nachzubessern.


TOP 23 Mikroplastikeinträge einschränken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1308), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Seit Jahren wird diskutiert, was die Plastik-Verschmutzung in den Ökosystemen der Meere anrichtet. Doch immer mehr Plastik findet sich auch an Land. Allein durch das Ausbringen von Klärschlamm gelangen weltweit einige Hunderttausend Tonnen Mikroplastik in die Böden. Hamburg, Thüringen, Berlin und Bayern haben nun eine Bundesratsinitiative gegen die Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika auf den Weg gebracht, die am 15. Februar vom Bundesrat den Ausschüssen zugeleitet wurde. Die SPD fordert die Landesregierung auf, sich dieser Initiative anzuschließen. Trotz einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Hersteller würden Kunststoffmikropartikeln nach wie vor in Reinigungs-, Hygiene und Kosmetikartikeln eingesetzt, begründet die SPD ihren Antrag und verweist dabei auf einen entsprechenden Landtagsbeschluss vom November 2017. Damals hatte der Landtag die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein europäisches Verbot von wissentlich hinzugefügten Mikroplastikpartikeln in Kosmetika einzusetzen und zu prüfen, wie die Abwasserbehandlung verbessert werden kann, um Einträge von Mikroplastik in die Gewässer zu minimieren.
Kleinste Plastikperlen in Kosmetika sind eine unterschätzte, aber tückische Gefahr für die Umwelt. Sie sind oft so winzig, dass die heutigen Kläranlagen sie nicht vollständig herausfiltern können. Eine Umrüstung wäre teuer und müsste von den Wasserkunden finanziert werden. Über Abwässer und Klärschlämme gelangt das Plastik in Böden und Gewässer. Erst im vergangenen Jahr hatte tonnenweise Mikroplastik in der Schlei für einen Umweltskandal gesorgt. Gegebenenfalls müsse es ein bundesweites Verbot von Mikroplastik geben, fordert die SPD. 12

Freitag, 8. März, 10 bis 16 Uhr



TOP 26 Mündlicher Bericht zur Energieforschung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1312), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Antrag der Jamaika-Koalition wird Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) im Parlament über die Energieforschung in Schleswig-Holstein und die Kooperation mit den norddeutschen Ländern auf diesem Gebiet berichten. Laut einer Broschüre der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH gibt es im Land zwischen den Meeren Stand April 2018 mehr als 150 Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Insgesamt 15 Kompetenzzentren und Großprojekte haben sich der Energieforschung verschrieben. Zudem bieten die Hochschulen des Landes 29 Studiengänge mit Energiebezug an.
2017 hatte Hamburg im Rahmen der Norddeutschen Wissenschaftskonferenz einen Workshop zum Thema „Norddeutsche Energieforschung“ veranstaltet. Ziel war es, norddeutsche Forschungsbedarfe ausfindig zu machen, um die Energieversorgung ökonomisch und ökologisch langfristig zu sichern. Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer, in welcher Form Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zum Energieforschungsförderprogramm des Bundes beitragen können. Der Workshop legte besonderes Gewicht auf die Forschung zur Windenergie sowie auf die sogenannten „Smart Grids“. Dieser Begriff (engl. „smart“ = clever, „grid“ = Netz) bezeichnet intelligente Netze, die es erlauben, Stromerzeugung und Stromspeicherung dem Verbrauch anzupassen.


TOP 20 Geschlechterparität in allen Parlamenten und Volksvertretungen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1305), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Sozialdemokraten wollen über eine Bundesratsinitiative gesetzliche Regelungen schaffen, „die eine Herstellung der Geschlechterparität in allen Parlamenten“ ermöglichen und so den Frauenanteil in der Politik erhöhen. Zwar sei im Grundgesetz die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgehalten. Die „Machtstrukturen einer männlich dominierten Gesellschaft“ würden jedoch verhindern, dass „Frauen gleiche Chancen auf politische Partizipation“ hätten, heißt es zur Begründung. Um Gleichstellung zu erreichen, brauche es daher verbindliche Regelungen per Gesetz. Als Beispiel nennt die SPD Frankreich, wo die Geschlechterparität in der Verfassung geregelt ist. Der SPD-Antrag sieht kein konkretes Modell vor. Aus Sicht der SPD-Abgeordneten Serpil Midyatli sei eine Kombination von zwei Modellen ideal: zwischen einem gesetzlich festgelegten Frauenanteil von 50 Prozent auf den Landeslisten und der Vorgabe, dass Parteien bei den Direktkandidaten für die Wahlkreise künftig jeweils einen Mann und eine Frau nominieren können. Das sogenannte Tandem-Modell, bei dem jede Partei einen Mann und eine Frau als Direktkandidaten aufstellt, hatte kürzlich auch Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) 13

vorgeschlagen. SPD-Wahlexperte Thomas Rother verwies auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen gesetzliche Vorgaben. Sollte eine Verfassungsänderung nötig sein, würden die Sozialdemokraten diese mittragen.
Gegen verfassungsrechtliche Bedenken der Opposition hat sich im Januar die regierende SPD- Linke-Koalition mit den Grünen im Potsdamer Landtag durchgesetzt: Als erstes Bundesland hat Brandenburg ein Gesetz beschlossen, nach dem bei Landtagswahlen alle Parteien verpflichtet werden, gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten aufzustellen.


TOP 39 Gesamtkonzept Berufsorientierung, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/820), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1059), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Für Firmen und Betriebe wird es immer schwieriger, Auszubildende zu finden. Seit einiger Zeit schon gibt es mehr Lehrstellen als Bewerber im Norden. So sind beispielsweise im Februar auf dem Lehrstellenmarkt in Schleswig-Holstein 15.819 Ausbildungsplätze gemeldet gewesen, die Zahl der Bewerber lag allerdings nur bei 12.283. CDU, Grüne und FDP forderten bereits im vergangenen Jahr von der Landesregierung ein Gesamtkonzept für die Berufsorientierung an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren. Das Bildungsministerium gibt in einem Bericht einen Sachstand. Demnach soll das neue Konzept ab dem Schuljahr 2020/21 greifen. Gespräche und Abstimmungen im Land liefen mit allen Akteuren seit 2017 und würden fortgesetzt, etwa im Arbeitsausschuss zur Koordinierung von Land und Regionen. Mit den Bundesministerien für Bildung und Arbeit sowie der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit soll im Laufe des Jahres 2019 über eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und eine Verknüpfung der eingesetzten Mittel beraten werden, heißt es in dem 25-seitigen Papier, das bereits im November 2018 veröffentlicht wurde.
Es gelte, die „bestehenden hervorragenden schulischen bzw. regionalen Modelle zu stärken“. Zudem soll durch eine höhere Verbindlichkeit und Systematik in der Beruflichen Orientierung ein klarer Rahmen für verbesserungsbedürftige Konzepte geschaffen werden, und die Qualität in der Beruflichen Orientierung insgesamt weiter verbessert werden. In dem Bericht heißt es weiter, in diesem Zusammenhang werde auch eine Novellierung der Rechtsgrundlagen zur Beruflichen Orientierung geprüft, „um Auftrag und Zielsetzung zu aktualisieren und zu präzisieren“.


TOP 40 Entwicklung der Schülerkostensätze nach Neuordnung der Ersatzschul- finanzierung, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1123), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die schleswig-holsteinischen Privatschulen sind nach Ansicht der Landesregierung finanziell gut aufgestellt. Das geht aus einem Bericht des Bildungsministeriums hervor, der nun im Landtag beraten wird. Das Papier zieht eine Bilanz, nachdem die Finanzierung der sogenannten Ersatzschulen im Jahr 2014 neu geregelt wurde. Mit den Landeszuschüssen von insgesamt 14

59 Millionen Euro in diesem Jahr könnten die nichtstaatlichen Schulen ihren „anerkannten Platz im Bildungssystem Schleswig-Holsteins“ einnehmen, betont das Ministerium. Neben den 46 Schulen der dänischen Minderheit gibt es im Lande 45 allgemeinbildende Privatschulen und Förderzentren. Hinzu kommen 13 private Berufsschulen. Sie erhalten vom Land Schülerkostensätze, die sich an den Ausgaben der staatlichen Schulen für Personal- und Sachkosten orientieren. Außerdem zahlt das Land Zuschläge für die Sozialversicherung der Lehrer, für Verwaltung, für die Schülerbeförderung und für die Inklusion von Schülern mit besonderem Förderbedarf. Tariferhöhungen werden mit einberechnet. Die Höhe der Schülerkostensätze richtet sich nach dem Schultyp. Dänische Schulen und Förderzentren erhalten die gleichen Summen pro Schüler wie staatliche Schulen. Private allgemeinbildende Schulen, etwa Waldorfschulen, sowie private berufliche Gymnasien bekommen 82 Prozent. Andere Berufsschulen liegen bei 80 Prozent und sollen bis Anfang 2020 ebenfalls auf 82 Prozent hochgestuft werden. Insgesamt werde dieses System von den Schulen „begrüßt“ und stoße auf „hohe Akzeptanz“, schreibt das Bildungsministerium.
Privatschulen liegen im Trend: 20 der 45 allgemeinbildenden Schulen wurden innerhalb der vergangenen zehn Jahre gegründet. Die Schülerzahl stieg zwischen 2016 und 2019 von 8.700 auf 9.900. Bei den privaten Berufsschulen gab es hingegen ein Schüler-Minus von 2.100 auf 1.300 seit dem Jahr 2013.


TOP 22 Anerkennung des Erzieherberufs als Mangelberuf, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1307), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Probleme bei der Personalgewinnung – überforderte Erzieher und mangelnder Nachwuchs sind Realität in vielen Kindertageseinrichtungen. Der Landtag möchte daher möglichst vielen Menschen den Berufseinstieg erleichtern. In einem Antrag sprechen sich die Koalitionsfraktionen dafür aus, dass der Beruf des Erziehers als Mangelberuf anerkannt wird. Die Landesregierung wird weiter gebeten, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass „die Erzieherausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit zu 100 Prozent statt wie bisher nur zu 2/3 gefördert wird“. Dadurch werde, laut Antragsteller, gewähreistet, dass zukünftig auch das dritte Ausbildungsjahr finanziert wird. Auf Bundesebene möchte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) Erzieher besser bezahlen und fordert das Schulgeld für Erzieher während der Ausbildung abzuschaffen. Erneut gingen Ende Februar wieder bundesweit Erzieher auf die Straße, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen.
Eine bessere Betreuung für Kinder in Schleswig-Holstein stand bereits in der Plenardebatte von April 2018 auf der Tagesordnung. In einem Bericht der Landesregierung hieß es, ein steigender Bedarf an Betreuung und Qualität liege dem Wunsch vieler Eltern zu Grunde, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Weiter hieß es, dass auch „wieder steigende Geburtenzahlen und durch Migrationsbewegungen induzierte steigende Kinderzahlen einen qualitativen Ausbau der Kinderbetreuungskapazitäten erforderlich machen“. 15

TOP 41 Fortschreibung des Infrastrukturberichtes, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1137), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit dem Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für Schleswig-Holstein, kurz IMPULS 2030, hatte die Landesregierung 2015 ein Maßnahmenpaket in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Innerhalb von drei Jahren wurden weitere Bedarfe ermittelt und das Volumen auf rund 3,14 Milliarden Euro angepasst. Mit IMPULS 2030 soll der beschriebene Investitionsstau gezielt abgebaut werden und es sollen neu geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur des Landes umgesetzt werden. Laut dem dritten Infrastrukturbericht der Landesregierung hat das Investitionsprogramm im letzten Jahr „richtig Fahrt aufgenommen“.
Dennoch konnte IMPULS im vergangenen Jahr auf Grund von Verzögerungen in Planung und Bau, Problemen bei Ausschreibungen und dem Fehlen wirtschaftlicher Angebote nicht vollends ausgeschöpft werden. Von 308 Millionen Euro, die für 2018 vorgesehen waren, seien laut Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) 220 Millionen Euro abgeflossen. Das entspricht einer Quote von 70 Prozent. Die Landesregierung hat unter der Berücksichtigung aktueller Bedarfe den Infrastrukturbericht fortgeschrieben und Änderungen für 2019 und darüber hinaus vorgenommen.
Für Finanzministerin Heinold stellen die Haushaltsjahre 2019 und 2020 „finanzpolitische Schlüsseljahre“ dar. Darum solle intensiv in Infrastruktur und Digitalisierung investiert werden. Der nächste Infrastrukturbericht soll dem Landtag im Sommer 2020 über den „Impuls“-Verlauf des Jahres 2019 vorgelegt werden.


TOP 42 Bericht zur Umsetzung der Schulassistenz, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/735), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1154), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Laut einem Regierungsbericht zur „Umsetzung der Schulassistenz“ im Land ist es derzeit offen, ob die Schulische Assistenz wie bisher fortgeführt werden soll oder ob Umsteuerungen zweckmäßig sind. Dies werde insbesondere von den Befunden einer wissenschaftlichen Evaluation abhängen, die bis zum Herbst 2019 vorliegen soll. Die Ergebnisse sollen Grundlage für die Weiterentwicklung der Schulischen Assistenz nach 2021 darstellen, heißt es in dem Bericht, der nun im Plenum beraten werden soll.
Die im Schuljahr 2015/2016 eingeführte Schulische Assistenz wird vom Land finanziert und im sogenannten Optionsmodell organisiert. Das heißt: Assistenzkräfte können entweder beim Schulträger selbst beschäftigt sein (Option 1) oder – im Auftrag des Schulträgers – bei einem freien Träger (Option 2). In diesen Fällen erstattet das Land den Anstellungsträgern die Kosten. An den Schulstandorten, an denen diese Lösungen nicht realisiert werden konnten, hat das Land die Anstellungsträgerschaft übernommen (Option 3) und entsprechendes Personal beschäftigt. Die Ersatzschulen und die Schulen der dänischen Minderheit werden analog berücksichtigt. Dem Bericht zufolge sind derzeit landesweit etwa 700 Schulassistenten im Einsatz. Die Gesamtausgaben des Landes für das Schuljahr 2017/2018 für die Schulische Assistenz werden 16

auf weit über 13 Millionen Euro beziffert. Im Gegensatz zu den jetzigen Schulbegleitern, die für die Betreuung einzelner Kinder mit Beeinträchtigungen zuständig sind, sollen die Schulassistenten alle Kinder einer Klasse im Blick haben. Eine wesentliche Aufgabe von ihnen ist die Unterstützung der Lehrer im Unterrichtsalltag.
Für das Aufgabengebiet der Schulischen Assistenz gibt es laut dem , gepBericht weder eine standardisierte Ausbildung noch ein fest umrissenes Berufsbild. „Der Aufgabenbereich der Schulischen Assistenz ist so definiert, dass hierfür unterschiedliche Qualifikationen in Betracht kommen: insbesondere Erzieherinnen und Erzieher, pädagogisch ausgebildete Personen, sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten, Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger sowie sozial erfahrene Personen (zum Beispiel langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in schulischen Ganztags- oder Betreuungsangeboten oder Schulbegleiter mit mehrjähriger Erfahrung)“, heißt es.


TOP 44 Umsetzung des Landesgedenkstättenkonzeptes, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/956), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1252), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im April 2015 wurde das „Landesgedenkstättenkonzept“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Seine politischen Ziele sind die kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, indem an Opfer und Verbrechen des Nationalsozialismus erinnert wird, und die Schärfung des Bewusstseins für zukünftige demokratiefeindliche Entwicklungen. Auf Initiative der Regierungsfraktionen berichtet die Landesregierung über die Umsetzung des Konzeptes bis 2018. Demnach werden 5,5 Millionen Euro von 2015 bis einschließlich 2019 für die Gedenkstättenförderung ausgegeben. Das Fazit der Landesregierung: In nahezu allen Themenfeldern ist es in den vergangenen vier Jahren gelungen, die Gedenkstätten und ihre gesellschaftlich wichtige Arbeit nachhaltig zu stärken. Besonders an der Schnittstelle von Schule und Kultur haben Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig- Holstein verstärkt als „Orte des Dialogs, der Begegnung und der politischen Bildung fungiert“, heißt es in dem Bericht. Dies habe zur Persönlichkeitsentwicklung, Diskursfähigkeit und Demokratiebildung der Besucher beigetragen.
Die kommenden Jahre 2019 und 2020 stellen der Regierung zufolge gleichermaßen Chancen wie Herausforderungen dar, um mehr junge Menschen für demokratisches Engagement zu gewinnen. In diesem Jahr, das vom Bildungsministerium zum „Jahr der politischen Bildung“ ausgerufen wurde, wird 70 Jahre Grundgesetz und 30 Jahre Mauerfall gedacht. Mit Blick auf 2020 nähert sich der 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges. Die Landesregierung pocht auf mehr Hauptamtlichkeit und kommunale Unterstützung, sowie inhaltliche und finanzielle Begleitung, um den Erwartungen nachfolgender Generationen an die Gedenkstättenpolitik gerecht zu werden. 17

Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de.



Reihenfolge der Beratung der 20. Tagung
Die aktuelle Reihenfolge der Beratung wird am Dienstag (5. März) veröffentlicht.