Ines Strehlau zu Zeugnissen für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 16 – Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit son- Pressesprecherin derpädagogischem Förderbedarf Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die schulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Düsternbrooker Weg 70 von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Ines Strehlau: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 061.19 / 13.02.2019Notenzeugnisse werden den individuellen Leistungen nicht immer gerecht Sehr geehrte Kolleg*innen, sehr geehrter Herr Präsident,über Zeugnisse lässt sich gut streiten. Soll es vorgefertigte Formulare dafür geben oder sollen die Schulen sie individuell gestalten? Soll es Berichtszeugnisse oder Notenzeug- nisse oder Kompetenzzeugnisse oder eine Mischung aus allen geben? In welcher Jahr- gangsstufe gibt es welches Zeugnis? Diskussionen über Zeugnisse und über Leistungs- rückmeldungen allgemein gibt es in vielen Schulen und somit auch in der Politik.SPD und SSW bringen nun einen Antrag ein, der zum Ziel hat, dass es für Schü- ler*innen mit Förderbedarf anstelle von Berichtszeugnissen oder Kompetenzrastern auch Notenzeugnisse geben kann. Im Moment gibt es Berichtszeugnisse für die Schü- ler*innen mit Förderbedarf, die an Regelschulen inklusiv unterrichtet werden. Für sie kann es seit dem letzten Schuljahr auch eine Mischung aus Notenzeugnissen und Be- richtszeugnissen geben.Noten gibt es in den Fächern, in denen die Schüler*innen zielgleich unterrichtet werden. Also in den Fächern, in denen sie zum Beispiel das Niveau des ersten allgemeinbilden- den Schulabschlusses, des ESA, lernen. Die Fächer, in denen die Schüler*innen nach einem individuellen Förderplan, also zieldifferent, arbeiten, werden mit einem Bericht bewertet.Ich kann nachvollziehen, dass Schüler*innen mit Förderbedarf Zeugnisse wie alle ande- ren Schüler*innen auch bekommen möchten. In vielen Jahrgangsstufen also ein Noten- zeugnis. Aber was sagt die Note aus? Schüler*innen mit Förderbedarf bekommen indi- viduelle Förderpläne, je nach Leistungsstand. Ein Schüler bearbeitet beispielsweise in Mathe Aufgaben im Zahlenraum bis zehn, eine andere Schülerin ist im Zahlenraum bis 100 unterwegs. Nun hat der Schüler, der im Zahlenraum bis zehn rechnet, 85 Prozent seiner Aufgaben richtig gelöst. Er würde also etwa eine zwei bekommen. Die Schülerin, Seite 1 von 2 die bis 100 rechnet, löst nur 55 Prozent ihrer Aufgaben. Sie würde eine vier bekommen. Obwohl die Aufgaben ja deutlich schwieriger sind. Ist das gerecht? Und welche Aussa- gekraft hat die Note?Dieses Beispiel zeigt die Herausforderung der Notengebung in einem System mit unter- schiedlichen Anforderungsebenen. Es zeigt meiner Meinung nach auch, dass Noten und Notenzeugnisse insgesamt nicht objektiv sind und nur eine Vergleichbarkeit vor- spiegeln. Berichtszeugnisse oder Kompetenzraster geben einen viel detaillierteren Überblick über den Leistungsstand der Schüler*innen.Ich habe zu dem Thema mit vielen Menschen gesprochen. Die neue Zeugnisverord- nung scheint in vielen Schulen und Kreisen positiv aufgenommen worden zu sein. Es gibt auch von den meisten Eltern keine Beschwerden. Auch die beruflichen Schulen sa- gen insgesamt, dass es kein Hindernis bei der Aufnahme in die Schule ist, ob die Schü- ler*innen mit Förderbedarf Noten oder Berichtszeugnisse oder eine Mischung aus bei- den haben. Vielfach finden sie die Berichte aussagekräftiger.Die Bewertung von Leistungen ist insgesamt ein schwieriges Thema. Schüler*innen mit Förderbedarf haben ein Recht darauf, auch bei der Beurteilung mit den Schüler*innen ohne Förderbedarf gleich gestellt zu werden. Gleichzeitig soll das Zeugnis auch den tatsächlichen Leistungsstand beschreiben. Das ist bei Schüler*innen mit Förderbedarf, die in vielen Fächern nach einem eigenen Förderplan arbeiten, in Verbindung mit Noten besonders schwierig unter einen Hut zu bringen.Wir würden das Thema gerne im Ausschuss weiter beraten und bitten um Überweisung des Antrags in den Bildungsausschuss. *** 2