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13.02.19
16:12 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zur Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 10 – Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Pressesprecherin Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfrakti- Düsternbrooker Weg 70 on von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Marret Bohn: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 060.19 / 13.02.2019
Inklusion heißt auch Selbstvertretung Sehr geehrte Kolleg*innen, sehr geehrter Herr Präsident,
in Schleswig-Holstein leben knapp 520.000 Menschen mit Behinderung. Das ist fast je- de*r fünfte von uns. Rund 340.000 Menschen in Schleswig-Holstein gelten als schwer- behindert. Das ist fast jede*r achte von uns. Alle diese Menschen haben dieselben Rechte wie alle anderen. Ihre Rechte nützen ihnen aber nur etwas, wenn sie in der Pra- xis mit Leben und Farbe gefüllt werden.
Der Anspruch auf die erforderliche Unterstützung zur Teilhabe am Leben ist ein Men- schenrecht. Und das nicht erst seit der UN-Behindertenrechtskonvention. Aber die Kon- vention markiert einen Meilenstein in der Politik für und vor allem mit Menschen mit Be- hinderung. „Nicht ohne uns über uns“, ist die goldene Regel. Dieser Anspruch gilt für al- le Bereiche des Lebens.
Menschen mit Behinderung sind so vielfältig wie Menschen ohne Behinderungen. Die einen können sich gut durchsetzen und benötigen keine Hilfe, andere brauchen rechtli- che Unterstützung, wieder andere sind auf persönliche Assistenz rund um die Uhr an- gewiesen. Bisher gleicht es einem Marathon, die passende individuelle Unterstützung zu bekommen und zu organisieren. Das muss sich ändern.
Genau das ist eine Aufgabe der unabhängigen Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen. Wohlgemerkt: Selbstvertretung – nicht ohne uns über uns. Das ist einer der wichtigsten Punkte aus dem Bundesteilhabegesetz. Heute liegt ein Antrag auf dem Tisch, der die finanzielle Unterstützung von unabhängigen Selbstvertretungen behinder- ter Menschen fordert.
Das suggeriert, dass sie bisher keine Förderung bekommen würden. Das stimmt aber nicht. Die Landesregierung unterstützt die Behindertenverbände - auch finanziell. Ich nenne gerne zwei Beispiele: Die Lebenshilfe ist eine Selbstvertretung und wird vom Land unterstützt. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung wird vom Land Seite 1 von 2 unterstützt. Der vorliegende Antrag führt daher auf den Holzweg. Vielleicht geht es den Kollegen um das „Zentrum für selbst bestimmtes Leben“. Das ZSL ist ein Verein. Bun- desweit gibt es die Interessengemeinschaft selbstbestimmtes Leben. Das ZSL Schles- wig-Holstein sitzt in Kiel und bietet unabhängige Teilhabeberatung an. Dafür erhält es Bundesmittel.
Darüber hinaus möchte es eine landesweite Vernetzung aufbauen und Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen sein, die ansonsten nicht in einem organisiert sind. Das finden wir Grüne gut. Das findet Jamaika gut. Das finden auch die SPD und der SSW gut. Und deswegen stellen wir im Haushalt 2019 hierfür auch Mittel bereit. Angestrebt wird eine Förderung in Höhe von rund 30.000 Euro, um die bisher ehrenamtlich geleis- tete, konzeptionelle Arbeit auf hauptamtliche Füße zu stellen. Das ist gut und das ist richtig.
Wir Grüne meinen es ernst mit der Inklusion. Jamaika nimmt Teilhabe, Selbstvertretung und Unabhängigkeit beim Wort. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Alternativan- trag! ***



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