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13.02.19
16:07 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 10: Die SPD steht für konkrete und verlässliche Hilfe für Menschen mit Behinderung

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 13. Februar 2019



TOP 10: Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen



Wolfgang Baasch:
Die SPD steht für konkrete und verlässliche Hilfe für Menschen mit Behinderung

Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ihre Belange selbst vertreten und sich für ihre Forderungen einsetzen. Wenn Vereine und Verbände von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung entstehen, ist das großartig. Denn dies stärkt ihre Selbstbestimmung. Die Peer-Beratung, also die Beratung von Betroffenen für Betroffene bietet auch einen ganz anderen Blickwinkel. Solche Organisationen gilt es selbstverständlich zu fördern. Daher hat sich meine Fraktion für solch eine Förderung im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember stark gemacht.
Wir haben viele Prozesse wie zum Beispiel die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes oder den Aktionsplan, an denen Menschen mit Behinderung beteiligt werden müssen. Denn hier geht es um ihre Belange. Und für uns gilt der Grundsatz „Nicht ohne uns über uns.“ Aber das ist nicht alles ehrenamtlich mal eben nebenbei zu bewältigen. Daher sehen wir eine Förderung und Unterstützung als notwendig an. Zur AFD, wir sind aber schon viel länger an dieser Problematik dran und kommen nicht erst nach den Haushaltsberatungen und damit viel zu spät mit solchen Ideen. 2



Auch in Schleswig-Holstein haben die ersten EUTB-Beratungsstellen ihre Arbeit aufgenommen. EUTB steht dabei für ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Diese Beratungsstellen der EUTB sollen Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen unterstützen. Es handelt sich hierbei um ein Beratungsangebot, welches man schon in Anspruch nehmen kann, bevor man Leistungen beantragt hat. Die Beratung soll niedrigschwellig sein und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten werden. Und im Grundsatz gilt für die EUTB: Betroffene beraten Betroffene.
Diese Beratungsstellen werden zunächst befristet auf 3 Jahre als wesentlicher Baustein des Bundesteilhabegesetzes durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert mit einem Budgetanteil bis zu 95 Prozent je Beratungsstelle. Und dieses ist bis zum 31. Dezember 2022 gesichert. Das Beratungsangebot wird durch eine wissenschaftliche Untersuchung begleitet und bei positiver Entwicklung kann es durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages fortgesetzt werden. Und auch vor diesem Hintergrund gibt es keine Notwendigkeit sich mit dem Antrag der Fraktion der AfD weiter inhaltlich auseinanderzusetzen. Die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen nehmen ihre Arbeit auf, um Menschen mit Behinderung oder von Behinderung Bedrohte bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu unterstützen und in allen Fragen, die sie betreffen, zu beraten. Sie geben damit eine konkrete und verlässliche Hilfe für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
Den gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen unterstützen wir!