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13.02.19
15:36 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 3: Vielen unserer Kommunen fehlt das Geld für Investitionen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 13. Februar 2019



TOP 3: Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drs. 19/1005, 19/1218)



Beate Raudies:
Vielen unserer Kommunen fehlt das Geld für Investitionen

Der vorliegende Gesetzentwurf sichert langfristig die Finanzierung von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in unseren Kommunen. Zur Erinnerung: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - kurz GVFG - läuft 2019 aus. Aufgrund der 2017 neu geregelten Finanzausgleichsbeziehungen zwischen Bund und Ländern stehen aber auch künftig Bundesmittel zur Verfügung – unter anderem auch, um die entfallenden Entflechtungsmittel zu kompensieren. Für diese Mittel braucht es jetzt eine landesgesetzliche Regelung, und diese Fortsetzung der GVFG-Förderung ist nicht nur aus finanzwirtschaftlicher Sicht ausdrücklich zu begrüßen. Denn vielen unserer Kommunen fehlt das Geld für Investitionen, und zwar an allen Ecken und Enden. Da fällt dann in der Gemeinde- oder der Stadtvertretung oft die Entscheidung für den Bau von Schule, Kita oder Feuerwehrhaus, gegen die Verkehrsinfrastruktur. Dementsprechend sieht es in vielen unserer Kommunen aus…
Und einfacher geworden ist die Finanzierung für die Kommunen auch nicht dadurch, dass Jamaika ihnen jetzt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen freistellt. Diesen Einnahmeausfall hat Jamaika – entgegen anderslautender Versprechungen des heutigen 2



Ministerpräsidenten – bisher auch nicht kompensiert. Aber ich warte voller Ungeduld auf Ihren Entwurf für die Neuregelung des FAG – dann wird ja sicher alles besser…
Der Begründung des Gesetzentwurfes ist zu entnehmen, dass die Landesregierung plant, die Eckpunkte der bisherigen Förderung zu übernehmen. Gut so! Denn es handelt sich um eine wichtige Finanzierungssäule der kommunalen Haushalte. Wir begrüßen auch, dass die eingesetzten Mittel dynamisiert werden sollen.
Da die Kommunen von den Mitteln profitieren, ist ihre Meinung natürlich wichtig. In der Stellungnahme, die dem Landtag im Anhörungsverfahren zugegangen ist, bemängeln die Kommunen vor allem die fehlende Förderfähigkeit der Sanierung der unteren Deckschichten von Straßen und Fahrradwegen. Außerdem kritisieren sie das Antragsverfahren als zu langwierig, zu bürokratisch und zu kompliziert. Auch der Landesrechnungshof sieht beim Antragsverfahren Verbesserungsbedarf.
Deswegen freue ich mich, Herr Minister, dass Sie in der Ausschusssitzung erklärt haben, das Ziel Ihres Hauses sei nicht nur ein insgesamt schlankeres, sondern auch ein schnelleres Antragsverfahren, dass den kommunalen Straßenbauträgern ausreichend Planungssicherheit gibt und es ihnen ermöglicht, die Gesamtfinanzierung zu planen und die Baumaßnahmen in einem vertretbaren Zeitrahmen abzuschließen. Allerdings soll auch künftig die Aufteilung der Mittel im Rahmen der Programm- bzw. Projektentscheidung erfolgen. Somit bleibt dem Ministerium die Möglichkeit, kurz- bzw. mittelfristig durch Umverteilung der Mittel Schwerpunkte zwischen öffentlichem Personennahverkehr und kommunalem Straßenbau zu setzen.
Das bedeutet aber wohl auch: Es wird wie bisher gestückelt, in Raten gezahlt, und die Kommune geht – auf ihre Kosten – in die Vorfinanzierung.
Erlauben Sie mir noch einige Anmerkungen zu den Förderzwecken: Herr Minister, Sie sprachen in der gemeinsamen Sitzung von FinA und WirtA in der vergangenen Woche dabei von einem Missverständnis…Und ich will Ihnen zugestehen, dass Sie sich auch große Mühe gegeben haben, dieses Missverständnis aufzuklären. Im Bereich der Erhaltungsmaßnahmen soll sich die Förderung wie bisher auf wenig nachhaltige Deckenerneuerungsmaßnahmen beschränken. Das war für viele Kommunen bisher offenbar ein Anreiz, auf eine grundhafte Sanierung zu verzichten. Das Ministerium hat gegenüber den Kommunen angekündigt, diese Regelung großzügig auslegen und auch eine Sanierung der unteren Schichten fördern zu wollen. Nach unserem Verständnis wäre es aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit konsequent, dies in den Katalog der Fördertatbestände einzubeziehen. Auch darum wollten wir das Anliegen der 3



Kommunen mit einem Änderungsantrag unterstützen. Ihre Ausführung im Ausschuss haben uns überzeugt, auf diesen Antrag zunächst zu verzichten.
Auch die Sanierung der unteren Deckschichten von Fahrradwegen wird nach dem Gesetzentwurf künftig nicht förderfähig sein. Hier würde ich mir eine ebenso großzügige Auslegung des Gesetzes wünschen, wie es die Regierung für die Straßen angekündigt hat. Es ist ansonsten zu befürchten, dass Radwege kaum von den GVFG-Mitteln profitieren, obwohl hier ein erheblicher Sanierungsstau besteht. Wir sollten also sehr aufmerksam beobachten, wie sich die kommunale Fahrradinfrastruktur entwickelt. Denn uns allen ist nicht gedient, wenn nur Straßen gebaut werden...
Trotzdem werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.