Flemming Meyer: Finanzierungssicherheit für die kommunale Ebene schaffen
Presseinformation Kiel, den 13.02. 2019Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 13 Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Drs. 19/1218 „Klar ist, dass diese Bundes-Mittel für die kommunale Ebene von enormer Bedeutung sind. Aus Sicht des SSW sind diese Mittel aber nicht als generöser Beitrag des Bundes zu sehen.“Seit Jahrzehnten tragen die Mittel aus dem Bundes-GVFG dazu bei, die kommunale Verkehrs-Infrastruktur der Länder zu verbessern. Das gilt für den kommunalen Straßenbau ebenso wie fürden öffentlichen Personennahverkehr. Mit der Föderalismusreform hat sich dann auch dasBundesprogramm geändert und seitdem erhalten die Länder nach dem Entflechtungsgesetzeinen jährlichen Betrag von rund 1,34 Milliarden Euro. Seit 2007 entfällt auf Schleswig-Holsteinein Anteil von rund 43,3 Millionen Euro, die den Gemeinden für Investitionen im kommunalenStraßenbau und dem ÖPNV zur Verfügung stehen. Seit dem, hat es keine Anpassung oderErhöhung dieser Mittel gegeben. 2Klar ist, dass diese Bundes-Mittel für die kommunale Ebene von enormer Bedeutung sind. AusSicht des SSW sind diese Mittel aber nicht als generöser Beitrag des Bundes zu sehen. Vielmehrist es eine Beteiligung der kommunalen Ebene am Aufkommen aus der Mineralölsteuer. Daherist es aus unserer Sicht nur gerecht, wenn der Bund den Gemeinden etwas vom Kuchen abgibt.Schließlich verdient der Bund auch daran, wenn auf kommunalen Straßen gefahren wird.Zum Ende dieses Jahres fällt nun diese wichtige Finanzierungsquelle weg.Straßen und ÖPNV sind Teile der Daseinsvorsorge und Grundvoraussetzung für die Mobilität.Eine ersatzlose Streichung hätte aus Sicht des SSW katastrophale Folgen für den kommunalenStraßenbau und den ÖPNV. Wir wissen nur zu gut, wie es um die Infrastruktur bei uns im Landbestellt ist. Wir wissen auch, dass der ÖPNV keine schwarzen Zahlen einfahren kann. Es muss unsaber etwas Wert sein, die Grundvoraussetzungen für Mobilität auf kommunaler Ebene zuunterstützen damit sie aufrechterhalten werden kann. Daher begrüßen wir als SSW auch denvorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, der darauf abzielt die Förderung in gleicherHöhe mit Landesmitteln nach 2019 fortzuführen und sie jährlich mit 2% zu dynamisieren.Vom Wegfall der Entflechtungsmittel sind künftig alle Bundesländer betroffen. Aus diesemGrund haben sind Bund und Länder bereits 2016 auf eine Neuverteilung und Erhöhung desLänderanteils am Umsatzsteuereinkommen verständigt. Damit stehen den Ländern ab 2020neue Mittel zur Verfügung mit denen sie den Wegfall der Entflechtungsmittel kompensierenkönnen. Soll heißen, aus diesen zusätzlichen Mitteln finanzieren die Bundesländer demnächstden kommunalen Straßenbau sowie den ÖPNV, so auch Schleswig-Holstein. Und das ist gut so.Dass dies nun auch bei uns auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird, ist ganz im Sinne derKommunen und der Verkehrsunternehmen. Damit wird die Finanzierungsgrundlage langfristiggesichert und schafft Finanzierungssicherheit für die kommunale Ebene. 3Auch der SSW hat dem schlanken parlamentarischen Verfahren mit einem verkürztenAnhörungsverfahren im Ausschuss zugestimmt. Die kommunalen Spitzenverbände haben inihrer Stellungnahme die Fortführung der Förderung ausdrücklich begrüßt. Kritisch sehen siejedoch das zweistufige Antragsverfahren und die fehlende Planungssicherheit. Ich denke, dasswir in ein paar Jahren eine Evaluierung des Gesetzes vornehmen sollten, vornehmlich um zusehen, wie das Gesetz von der kommunalen Ebene angenommen wurde und inwieweitbürokratischen Formalitäten abgebaut werden können.Was wir dabei auf jeden Fall in Angriff nehmen müssen ist die Förderfähigkeit der Sanierung vonFahrradwegen. Die rechtlichen Vorgaben hierzu – unter anderem auch die 2,5 Meter–Regelung –werden dazu führen, dass die Kommunen einen erheblichen Teil ihre Radwege nicht sanierenwerden. Das halten wir für einen grundsätzlichen Fehler, denn damit schaffen wir nur einenzusätzlichen kommunalen Sanierungsstau. Das kann nicht gewollt sein.Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, weil es für die kommunale Ebenekeine Alternative gibt. Wir weisen gleichzeitig darauf hin, dass wir eine Evaluierung des Gesetzesabsolut für angebracht halten.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html