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13.02.19
15:16 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner: 30 Jahre Kommunalwahlrecht für Ausländer: Wie in Schleswig-Holstein Geschichte geschrieben wurde

Kiel, 13. Februar 2019 Nr. 045 /2019



Ralf Stegner:
30 Jahre Kommunalwahlrecht für Ausländer: Wie in Schleswig-Holstein Geschichte geschrieben wurde

Vor 30 Jahren verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes, mit dem das Kommunalwahlrecht für Ausländer eingeführt wurde. Dazu erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner:
„Die SPD hat sich schon seit mindestens Mitte der 1970er Jahre dafür eingesetzt, dass Ausländerinnen und Ausländer, die schon längere Zeit in Schleswig-Holstein leben, sich auch mit einem Mandat an der Kommunalpolitik beteiligen dürfen. Mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer, das per Gesetz am 14. Februar 1989 vom Landtag mit den Stimmen der SPD-Fraktion und des SSW beschlossen wurde, war es dann soweit: In Schleswig-Holstein wurde Geschichte geschrieben und eine Ära fortschrittlicher, liberaler Ausländerpolitik eingeleitet. Durch die neue gesetzliche Regelung erhielten dänische, irische, niederländische, norwegische, schwedische und schweizerische Staatsangehörige unter bestimmten formalen Voraussetzungen erstmalig das Recht zur Stimmabgabe bei Kommunalwahlen in unserem Land. Begründet wurde die Festlegung auf sechs Nationalitäten damals damit, dass in diesen Ländern Deutschen das Kommunalwahlrecht bereits gewährt wurde.
Aufgrund einer Klage der CDU-Bundestagsfraktion und der bayerischen Staatsregierung
erklärte das Bundesverfassungsgericht allerdings das Kommunalwahlrecht für Ausländer in Schleswig-Holstein am 31. Oktober 1990 für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. 2



Dass es mit dem Vertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft trat, dann nicht nur in Schleswig- Holstein, sondern bundes- und EU-weit eingeführt wurde, war für die SPD Schleswig-Holstein eine späte Genugtuung. Dieser wurde 1994 umgesetzt. Damit ist die SPD Schleswig-Holstein mit der Gesetzesänderung 1989 ihrer Zeit fünf Jahre voraus gewesen.
Wir befürworten auch das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer, wenn diese schon länger hier leben. Denn es ist für uns nicht einzusehen, dass Menschen anderer Nationalität, die lange hier leben, ihre Pflichten erfüllen sowie Recht und Gesetz einhalten, das Wahlrecht verwehrt wird. Gerade auf kommunaler Ebene, kann die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Geschehen und an der Gestaltung ihrer Gemeinde auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts vor Ort sein.“