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13.02.19
12:52 Uhr
SPD

Regina Poersch zu TOP 7: Much ado about Brexit-Übergangsgesetz!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 13. Februar 2019



TOP 7: Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Drs. 19/1205)



Regina Poersch:
Much ado about Brexit-Übergangsgesetz!

Worum geht es? Es geht um den Übergangszeitraum bis Silvester 2020 nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. In dieser Zeit soll das Vereinigte Königreich im Unionsrecht und im darauf beruhenden nationalen Recht grundsätzlich weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft gelten. Dies zu regeln ist wichtig. Keine Frage. Europäisch wie national und regional. „Das Gesetz schafft lediglich Rechtsklarheit für den Rechtsanwender“, heißt es in der Vorbemerkung zum Gesetzentwurf.
Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist damit Pflicht, nicht Kür. Und ich frage mich, ob es tatsächlich so einfach bleibt und es mit diesem Übergangsgesetz getan ist. Müssen wirklich keine weiteren Gesetze „angefasst“ werden? Wenn über den Brexit gesprochen werden soll, dann gab es dazu in diesem Hause bereits mehrfach Gelegenheit. Nämlich auf der Grundlage zweier SPD-Anträge im vergangenen Jahr, mit denen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, doch recht lässig umgegangen sind. Unser Berichtsantrag zum Brexit wurde hier fast widerwillig diskutiert, unser Antrag zum Brexit-Beauftragten zunächst vertagt und dann in die Ausschüsse geschoben. Immerhin sind wir hier inzwischen auf dem Weg zu einer gemeinsamen Lösung, das will ich ausdrücklich loben. 2



Egal wie die Briten Ende März die EU verlassen werden, der Brexit trifft uns in Schleswig- Holstein ganz direkt. Dies hier ist kein Europathema, das weit weg ist von den Menschen. Der Brexit ist DAS beherrschende Thema. Er wird ganz konkrete, spürbare Auswirkungen auf viele Bereiche unseres Lebens haben. Nicht nur die Wirtschaft steht vor vielen ungeklärten Fragen. Auch die Schulen und Hochschulen, die Austausche organisieren, Initiativen, Vereine, Kommunen und viele Bürgerinnen und Bürger, die Verbindungen nach Großbritannien haben oder als britische Staatsbürger hier bei uns leben und arbeiten, würden gerne wissen, wie es weitergeht. Für all diese Fragen brauchen wir in Schleswig-Holstein eine verlässliche Anlaufstelle. Darum hat meine Fraktion im letzten Jahr die Initiative für einen Brexit-Beauftragten ergriffen, der Beratungs- und Ansprechperson für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Kommunen sein soll.
Eine erste Beratung in den Fachausschüssen zu der Frage hat ergeben, dass die jüngst eingerichtete Task Force beim Wirtschaftsministerium bisher ausschließlich in Wirtschaftsfragen und auch nur im Fall eines harten Brexit tätig werden soll. Die niedersächsische Europaministerin Birgit Honé ist in dieser Woche einfach mal nach London zu „ihren“ Firmen geflogen. Geht alles. Hier ist die Europaministerin nicht einmal richtig eingebunden, wie sich im Europaausschuss herausstellte.
Sie wollen laut Ihrem eigenen Koalitionsvertrag den „Brexit transparent und bürgernah gestalten“. Aber wichtige Fragen muss meine Kollegin Beate Raudies in einer Kleinen Anfrage erst einmal herauskitzeln, nämlich die nach den schleswig-holsteinischen Beamtinnen, Beamten und Tarifangestellten mit britischer Staatsangehörigkeit und deren Weiterbeschäftigung sowie die nach Beratungs- und Unterstützungsangeboten seitens des Landes als Arbeitgeber.
Das, meine Damen und Herren, wäre interessant. Es wäre interessant, welche konkreten Hilfen und Angebote das Land den Betroffenen anbieten kann und wird, und zwar allen vom Brexit Betroffenen. Ihre „Task Force“ hat ja noch nicht so viel bewegt. Wie werden zum Beispiel die Schulen seitens der Landesregierung unterstützt? Ihr Gesetzentwurf ist geeignet, erforderlich und angemessen. Keine Frage, dass es Klarstellungen auch zum kommunalen Wahlrecht geben muss. Doch Sie machen beim Brexit eben nicht mehr als Sie unbedingt müssen. Frei nach William Shakespeare würde ich sagen Much ado about Brexit-Übergangsgesetz.