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13.02.19
12:00 Uhr
CDU

Klaus Jensen: (TOP 1A) Küstenschutz gehört zur DNA eines jeden Küstenbewohners

Küstenschutz | 13.02.2019 | Nr. 064/19
Klaus Jensen: (TOP 1A) Küstenschutz gehört zur DNA eines jeden Küstenbewohners Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zunächst möchte ich mich bei Minister Albrecht für die inhaltsreiche Regierungserklärung bedanken, in der er die Grundzüge der Küstenschutzmaßnahmen in unserem Land und insbesondere die Belange der Ostseeküste skizziert hat.
Küstenschutz ist für Schleswig-Holstein, das Land zwischen den Meeren, nicht nur systemrelevant, wie es der Minister eben bezeichnete, Küstenschutz gehört zur DNA eines jeden Küstenbewohners. Ich selbst bin auf meiner Heimatinsel Pellworm geboren und aufgewachsen. Ich habe so manche schwere Sturmflut mit Wasserständen bis heran zur Deichkrone miterlebt und diesen ehernen Grundsatz „Wer nicht will dieken mutt wieken“ total verinnerlicht.
An der Westküste hat das Land 1971 – Gott sei Dank – die Verantwortung und damit die Sicherung und den Ausbau der Außendeiche übernommen. Das gilt hier fast für die gesamte Küstenlinie auf dem Festlande und den Inseln. Zählt man die Bereiche mit Landesschutzdeichen an der Ostküste, maßgeblich auf Fehmarn, dazu, wird etwa ein Viertel der Landesflächen mit einer Bevölkerung von ca. 350.000 Menschen vor Nord- und Ostsee geschützt. Dieser besonderen Herausforderung stellt sich das Land schon seit vielen Jahren. Und weil das Land solche finanzielle Last gar nicht in der Lage wäre, allein zu tragen, beteiligt sich der Bund und auch die EU über die „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz„(GAK) maßgeblich an der Finanzierung dieser lebenswichtigen Aufgabe.
Seit der Sturmflut von 1962 hat das Land mit der Aufstellung eines so genannten „Generalplan Küstenschutz“ immer sehr weitsichtig die notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit von Deichen und Küstenschutzanlagen identifiziert und umgesetzt. Der letzte Generalplan datiert von 2012 und wird jetzt gerade wieder fortgeschrieben. Er berücksichtigt schon in den letzten 30 Jahre nicht allein die baulichen Maßnahmen, sondern integriert auch andere Ansprüche an das Küstengebiet frühzeitig und angemessen, z. B. den Naturschutz, die Raumplanung und – last but not least – den Klimawandel. So wird der zu erwartende Meeresspiegelanstieg (50 cm in 100


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Jahren), Veränderungen im Wellenauflauf und auch eine so genannte Klimareserve (50 cm) in die Planungen mit einbezogen. Diese Annahmen werden regelmäßig überprüft und nach neuen Erkenntnissen auch neu bewertet.
Meine Damen und Herren,
ich möchte an dieser Stelle eine Lanze brechen für den LKN, den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, der mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese umfangreichen Aufgaben meistert.
Das Land hat vor gut 10 Jahren die Belange von Küstenschutz u. a. denen des Nationalparks Wattenmeer und den Meeresschutz unter einem Dach organisiert – eine gute Entscheidung, wie wir heute wissen.
Im LKN werden die maßgeblichen Aufgaben in Angriff genommen. Neben dem Generalplan Küstenschutz werden hier auch spezielle Fachpläne entwickelt, z. B. für Sylt oder Amrum, für das Wattenmeer oder auch für die Ostseeküste. Und damit schaffe ich auch den thematischen Übergang zu dem zweiten Thema der Regierungserklärung, einer Strategie für die Ostseeküste.
Die Ausgangslage an der Ostseeküste unterscheidet sich grundlegend von den Verhältnissen im Westen. Die Küstenlinie der Ostsee umfasst nur 70 km Landesschutzdeiche (in Landeszuständigkeit, 50 km Regionaldeiche, 120 km Steilufer und weitere Küstenabschnitte, letztere alle in Verantwortung der Gemeinden und der Wasser- und Bodenverbände. Dies stellt die kommunale Ebene vor besondere Herausforderungen.
Die beiden Stürme Anfang des Jahres haben deutlich gezeigt, dass die Ostküste durchaus auch durch solche Ereignisse gefährdet ist. Die touristische Infrastruktur ist geschädigt, der Sandstrand ist teilweise weg, und auch Küstenschutzanlagen sind in Mitleidenschaft gezogen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten.
Meine Damen und Herren,
ich hatte schon vor 3 Wochen von dieser Stelle berichtet, dass die von kommunaler Ebene getragenen Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz Ostsee sich sehr konstruktiv in die Diskussion um mögliche Maßnahmen eingebracht hat. Ende Januar hatte ich Gelegenheit, mir noch einmal das Ausmaß der Sturmschäden vermitteln zulassen. Die AG bekräftigte nochmals ihre Forderung, nicht mit den Folgen dieser Stürme alleingelassen zu werden – ein sehr verständlicher Wunsch.
Im Ergebnis soll eine nachhaltige Küstensicherung zusammen mit dem Naturschutz und dem Tourismus entwickelt werden. Dazu wird der Sachverstand der Küstenschutzbehörden LKN benötigt – ein erster Schritt zu einem gemeinsamen zu erarbeitenden Konzept, welches alle verschiedenen Interesse mit einbindet. Hier möchte ich die Landesregierung bitten, diesen Prozess aktiv zu begleiten, um zu langfristig guten Lösungen zu kommen. Ich beziehe mich auf die Ausführungen des Ministers, der die mit Landesmitteln erreichten Hochwasserschutzanlagen in den


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Gemeinden Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Heiligenhafen angesprochen hat – alle habe ihre Bewährungsprobe in 2017 und 2019 bestanden und sind somit eine nachahmenswerte Erfolgsgeschichte.
Meine Damen und Herren,
der Minister ist am Beispiel der Insel Sylt auf die unterschiedliche Herangehensweise bei Küstenschutzmaßnahmen an der Westküste im Vergleich zur Ostküste eingegangen. Ich möchte ausdrücklich unterstreichen, dass die jährlichen Sandvorspülungen die einzig wirksame Maßnahme ist, um die Insel in der Substanz zu erhalten sowie deren Funktion als Wellenbrecher für die Festlandküste. Es sind viele anderen Versuche gemacht worden, die nicht den Erfolg gebracht haben, z. B. mit Tetrapoden.
Gleichzeitig sollte aber z. B. an den Steilufern der Ostseeküste geprüft werden, ob traditionelle Sicherungsmaßnahmen wie Bühnen längs oder quer oder auch Steinschüttungen mit Findlingen im Einzelfall einen positiven Effekt haben könnten. Den Hinweis aus der AG möchte ich hier zumindest angesprochen haben.
Meine Damen und Herren,
der Minister hat zum Schluss seiner Rede der Verantwortung des Landes betont, zu helfen, wenn Not am Mann ist. Diese Not ist durch die beiden Stürme im Januar bei vielen Tourismusgemeinden an der Ostsee angekommen. Die Soforthilfen sollen dazu beitragen, unter hälftiger Beteiligung der Betroffenen die größten Mängel zu beheben, um so eine erfolgreiche Sommersaison 2019 abzusichern
Die CDU-Fraktion unterstützt dies voll und ganz.
Vielen Dank!



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de