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11.02.19
17:23 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Regierungserklärung, Cannabis-Freigabe, Klimaschutz-Streiks und sichere Herkunftsländer

Nr. 32 / 11. Februar 2019



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, Regierungserklärung, Cannabis-Freigabe, Klimaschutz-Streiks und sichere Herkunftsländer
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 13. Februar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zum Online- Glücksspiel, eine Regierungserklärung zu den Küstenschutzmaßnahmen des Landes, die Freigabe von Cannabis, die Jugendbewegung „Fridays for Future“ für den Klimaschutz sowie die Einstufung sicherer Herkunftsländer.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 13. Februar, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Aktuelle Stunde zum Online-Glücksspiel, Aufruf zu Beginn der Tagung, voraussichtliche Redezeit 70 Minuten
Bis 2012 war es eines der ganz heißen Themen in der schleswig-holsteinischen Landespolitik – jetzt kocht es wieder hoch: das Glücksspiel im Internet. Die SPD hat eine Aktuelle Stunde über das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Anlass sind die Landeslizenzen für Spiele-Unternehmen. Die Genehmigungen waren auf sechs Jahre befristet und laufen dieser Tage aus. Berichten 2

zufolge wurden in Schleswig-Holstein 18 Genehmigungen für Sportwetten sowie zwölf für Online- Casinospiele wie Poker vergeben, und zwar innerhalb weniger Monate in den Jahren 2012 und 2013. Die bis Mitte 2012 amtierende schwarz-gelbe Koalition hatte seinerzeit das Internet- Glückspiel im Herbst 2011 erlaubt. Ziel war es, den bis dahin ungeregelten Markt zu kontrollieren, Gebühren und Steuern für das Land zu sichern und Regeln für den Spielerschutz durchzusetzen. Die damalige von der SPD angeführte Opposition kritisierte dies scharf. Nach der Landtagswahl im Frühjahr 2012 kassierte dann die neue Koalition aus SPD, Grünen und SSW das Gesetz wieder ein – musste aber jene Lizenzen erteilen, die rechtzeitig vor der Abschaffung des Gesetzes beantragt worden waren. Obwohl die letzte dieser Lizenzen Berichten zufolge am 7. Februar 2019 erloschen ist, werben einige der Unternehmen nach wie vor für ihre Produkte. Auf Plakaten und in TV-Spots wird auch das schleswig-holsteinische Landeswappen gezeigt. Dies, so Kritiker, erwecke den falschen Eindruck, dass das Spielangebot legal sei. Wett- und Casino-Unternehmen wiederum verweisen auf eine angeblich unklare Rechtslage und führen an, dass sie beim Land Schleswig- Holstein eine Verlängerung der Lizenz beantragt hätten.
Unterdessen bahnt sich eine grundsätzliche Neuregelung des Glücksspiel-Marktes an. Schleswig- Holstein war 2011 mit seinem liberalen Gesetz aus der Phalanx der Bundesländer ausgeschert. Die übrigen 15 Länder hatten einen gemeinsamen Staatsvertrag abgeschlossen. Dieser verbietet nicht nur Online-Casinospiele, sondern begrenzt auch die Zahl der Sportwetten-Lizenzen auf 20. Nach dem Regierungswechsel 2012 war Schleswig-Holstein diesem Staatsvertrag beigetreten. Von den 20 Lizenzen wurde allerdings noch keine einzige endgültig erteilt. Die Zahl wird von Kritikern als willkürlich empfunden. Unternehmen, die bei einem Bewerbungsverfahren keine der 20 Lizenzen ergattern konnten, sind vor Gericht gezogen und haben damit das gesamte Verfahren verzögert. Vor diesen Hintergrund laufen laut Medienberichten Gespräche unter den Bundesländern, die auf eine gemeinsame Position abzielen. Ein erster konkreter Schritt auf dem Weg zu einem neuen Glücksspiel-Abkommen könnte eine Konferenz der Ministerpräsidenten im März sein. Jamaika hatte dies bereits 2017 im Koalitionsvertrag angekündigt: „Schleswig-Holstein wird den Glücksspiel-Staatsvertrag kündigen und mit anderen Ländern (zum Beispiel Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) nach einer tragfähigen, europarechtskonformen Lösung für den gesamten Bereich der Sportwetten einschließlich des Online-Casinospiels sowie des Pokerspiels suchen, die sich an den Regelungen des bis 2013 gültigen


TOP 1A Regierungserklärung zu den Küstenschutzmaßnahmen des Landes und einer Strategie für die Ostküste, geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten
Im Rahmen einer Regierungserklärung wird Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) dem Parlament eine Strategie für den Ausbau des Küstenschutzes entlang der Ostsee erläutern. Hintergrund sind zwei Sturmfluten zu Beginn des Jahres. Der Landtag hatte das Thema bereits in seiner Januar-Tagung beraten. Ein Schwerpunkt der Debatte waren die Auswirkungen auf den Tourismus. Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) hatte in der Debatte den von Sturmschäden betroffenen Ostsee-Gemeinden schnelle Hilfe des Landes zugesichert, ohne allerdings konkrete Maßnahmen oder eine Summe zu nennen. Er sprach von gemeldeten Schäden in einer 3

Größenordnung von fünf Millionen Euro. Das finanziell wohl größte Problem sind massive Sandverluste an den Stränden. Bei den weiteren Schäden handelt es sich um Abbrüche und Unterspülungen touristischer Wege, Promenaden und Uferbefestigungen sowie um Schäden an öffentlicher Strandinfrastruktur.


TOP 3 Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1005), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 19/1218), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Plenum diskutiert in Zweiter Lesung das von der Landesregierung vorgelegte Gemeinde- Verkehrsfinanzierungsgesetz. Mit dem Regelungspaket sollen 2020 die zum Jahresende entfallenen Bundesfinanzhilfen aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen in Höhe von 43,25 Millionen Euro kompensiert werden. Ab 2021 sieht das Gesetz dann eine Steigerung der Summe um zwei Prozent pro Jahr vor. Mit dem Geld sollen die Verkehrsinfrastruktur und der Öffentliche Personennahverkehr vor Ort verbessert werden. Für 2035 plant die Landesregierung eine Revision der Mittelvergabe. Nach den Beratungen im Wirtschaftsausschuss, im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Finanzausschuss haben alle Fraktionen signalisiert, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.


TOP 7 Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1205), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Land bereitet sich in Absprache mit dem Bund und den anderen Ländern bereits intensiv auf einen geregelten, aber auch auf einen harten Brexit vor. Wie von Europaministerin Sabine Süttlerin-Waack (CDU) in der letzten Plenarsitzung im Januar angekündigt, legt die Landesregierung dem Parlament nun einen Entwurf für ein „Brexit-Übergangsgesetz“ vor. Das Regelwerk greift für den Fall eines geordneten Austritts Großbritanniens aus der EU und soll in der Übergangsphase nach dem Brexit – voraussichtlich bis Ende 2020 – die „Kontinuität im Wirtschafts- und Rechtsverkehr“ mit Großbritannien sicherstellen, sagte Süttlerin-Waack.
In diesem Zeitraum soll das Vereinigte Königreich im schleswig-holsteinischen Landesrecht weiterhin als EU-Mitglied gelten. In Kraft treten würde das Gesetz aber erst, wenn der britische Austritt vollzogen ist. So würden insbesondere die Rechte der in Schleswig-Holstein lebenden britischen Staatsbürger nach Einschätzung der Landesregierung zunächst im Wesentlichen unverändert bleiben Eine Ausnahme ist das Kommunalwahlrecht, das laut dem Entwurf für Briten unmittelbar mit dem Austritt entfallen wird. Im Wirtschaftsministerium formiert sich zudem derzeit eine „Task Force“, die im Falle eines harten Brexit betroffenen Unternehmen zur Seite stehen soll. Großbritannien ist fünftgrößter Handelspartner Schleswig-Holsteins. 2017 betrug der Anteil an den 4

Ein- und Ausfuhren 5,5 Prozent oder knapp 2,4 Milliarden Euro. Wichtigster Partner ist Dänemark mit 9,6 Prozent oder fast 4,2 Milliarden Euro, gefolgt von China, den USA und den Niederlanden.
Auch der Bundestag hatte sich bereits mit „Austrittsgesetz“ befasst. Vorgesehen ist, Großbritannien auch nach dem Austritt steuerlich wie ein EU-Mitglied zu behandeln. Neben Fragen der Unternehmensbesteuerung soll dadurch unter anderem auch Rechtssicherheit im Bausparkassen- und Pfandbriefsektor geschaffen werden. In einem weiterer Gesetzentwurf zum Brexit geht es um Übergangsregelungen im Sozialbereich. So sollen etwa Nachteile für britische Rentner in Deutschland oder deutsche Bafög-Empfänger in Großbritannien vermieden werden. Laut dem Statistischen Bundesamt hat sich die Zahl der Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, im ersten Jahr nach dem Brexit-Referendum deutschlandweit deutlich erhöht – von 2.900 auf 7.500.
Die jüngsten Ereignisse: Das britische Parlament hatte im Januar das Austrittsabkommen mit der EU klar abgelehnt, wenig später jedoch Premierministerin Theresa May mit Nachverhandlungen in Brüssel beauftragt. Das Unterhaus fordert im Kern, dass die von der EU verlangte Garantie für eine offene Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland aus dem Brexit-Abkommen entfernt wird. Der sogenannte Backstop sieht vor, dass ganz Großbritannien in der Zollunion mit der EU bleibt und Nordirland zudem teilweise im EU-Binnenmarkt, bis eine bessere Lösung gefunden ist. Doch in Brüssel gibt es derzeit keine Bereitschaft nachzuver- handeln, so dass die Furcht eines ungeregelten Austritts weiterhin gegeben ist. Nur wenn das britische Parlament das Brexit-Abkommen ratifiziert, wäre ein geregelter EU-Austritt gesichert – und schlimme Folgen für die Wirtschaft und große Unsicherheit für die Bürger abgewendet. Dann wäre der Weg bereitet, in einer knapp zweijährigen Übergangsfrist die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien wie geplant regeln zu können.


TOP 10 Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1153), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD fordert Landesregierung auf „Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell zu unterstützen“. Dabei setzt die Oppositionsfraktion bei Investitionen auf einen „zu schaffenden Fonds“ und bei Personal- und Sachkosten“ auf einen „institutionellen Zuschuss“. Bislang würden sich Selbsthilfeeinrichtungen „überwiegend durch Spenden, Förderbeiträge und kommunale Zuschüsse“ finanzieren. Ein Großteil der Arbeit werde ehrenamtlich geleistet. Der Fonds für Barrierefreiheit, mit dem die Landesregierung in den kommenden vier Jahren zehn Millionen Euro bereitstellen will, sei ein „erster Schritt in die richtige Richtung“, heißt es in dem Antrag weiter. Bestimmte Bereiche wie etwa Personalkosten würden jedoch nicht abgedeckt. Mit Geld aus dem Fonds für Barrierefreiheit sollen beispielsweise öffentliche Gebäude, Spiel- oder Sportplätze barrierefrei umgerüstet werden können. Finanzielle Unterstützung sei auch möglich für Veranstaltungen, Projekte oder Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit, gibt die Landesregierung an. So soll Menschen mit Behinderungen 5

die gleiche Teilhabe am öffentlichen Leben gesichert werden. Die entsprechende Förderrichtlinie ist am 1. Februar in Kraft getreten. Nach Angaben der Staatskanzlei können Anträge für das aktuelle Jahr bis Mitte Mai eingereicht werden.
In Schleswig-Holstein lebten nach Angaben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Ende 2017 rund 565.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das sind 20.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Von ihnen gelten etwa 343.000 als schwerbehindert.


TOP 12 Berichtsantrag zu Naturkindergärten und Einführung einer verpflichtenden Kita- Datenbank, Anträge der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1164 und Drs. 19/1018), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/1173), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Landesregierung im Plenum mündlich über die Situation der Naturkindergärten berichten. Hintergrund sind neue waldgesetzliche Regelungen, die die Existenz der Waldkindergärten absichern. CDU, Grüne und FDP erwarten insbesondere Informationen zum Leitfaden „Die Naturkindertagesstätte“ sowie zu einem Erlass zur Genehmigung baulicher Anlagen. Teil der Debatte ist auch die Kita-Datenbank. Hier steht eine Beschlussfassung an, mit der das Informationsportal zu den Kindertagesstätten im Land ausgeweitet werden soll. Zur Absicherung der rund 200 Waldkindergärten hat der Landtag zuletzt das Waldgesetz geändert. Damit die Kitas ihre Bauwagen oder Hütten in den Wäldern rechtssicher nutzen können, schrieb das Plenum im Juli 2018 die Erziehung und Bildung von Kindern in naturnahen Kitas explizit im Waldgesetz als Zweckbestimmung fest. So wurde klargestellt, dass Waldkindergärten mit bestehenden Flächennutzungsplänen vereinbar sind und eine Änderung der Bauleitplanung im Regelfall entbehrlich wird. Das Baurecht hatte in der Vergangenheit für Konflikte zwischen Waldkitas und Behörden gesorgt.
Mitberaten wird ein Antrag von CDU, Grünen und FDP, über den abgestimmt werden soll. Hier geht es um die Ausweitung der seit 2016 bestehenden Kita-Datenbank. Entstehen soll ein Portal, „in dem alle Einrichtungen, die eine planmäßige Kindertagesbetreuung anbieten, ihre freien Plätze melden und Eltern sich auf diese Plätze bewerben können“, heißt es in dem Antrag. Außerdem sollen Eltern auf der Plattform flächendeckend von allen Kitas Informationen etwa über Kosten, pädagogische Konzepte und Barrierefreiheit bekommen.


TOP 4 Gesetz zur Erweiterung behördlicher Bezirke auf den Bereich der Festen Fehmarnbeltquerung, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/997), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 19/1219), geplanter Aufruf 17:20 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten – eine Aussprache ist nicht vorgesehen 6

Donnerstag, 14. Februar, 10 bis 18 Uhr



TOP 25 Lebensleistung respektieren, Grundrente einführen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1235), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten
Die SPD unterstützt das kürzlich von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgestellte Grundrenten-Konzept. Vor allem für Arbeitnehmer, „die trotz jahrzehntelanger Arbeit, Kindererziehung bzw. Pflege von Angehörigen derzeit nur mit einer Mini-Rente rechnen können“, drücke sie „Wertschätzung und Respekt vor Lebensleistung“ aus, heißt es in ihrem Antrag. Gerade in Schleswig-Holstein, dem „Lohnkeller der westdeutschen Bundesländer“, sei Altersarmut „ein drängendes Problem“, so die Sozialdemokraten.
In dem Anfang Februar vorgelegten Konzept für die von der Großen Koalition vereinbarte Grundrente geht es um ein milliardenschweres Programm. Heil plant für langjährige Beitragszahler monatliche Zuschläge zur Rente von bis zu 447 Euro. Dem Koalitionspartner CDU gehen die Vorstellungen des SPD-Ministers jedoch zu weit. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass die neue Grundrente ein Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs garantieren soll. Der liegt nach einer Erhöhung zum 1. Januar 2019 für Alleinstehende bei 424 Euro. Die geplante Grundrente sollen all jene bekommen, die 35 Jahre mit Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Nach den Plänen würden drei bis vier Millionen Geringverdiener nach einem langen Arbeitsleben automatisch höhere Renten bekommen. Die Union kritisiert vor allem, dass der tatsächliche Bedarf nicht geprüft werden soll. So könnten viele Rentner profitieren, die nicht auf Unterstützung angewiesen sind. Die Grundrente soll spätestens zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Sie werde nicht nur für Neu-Rentner, sondern auch für die bisherigen Rentner gelten, kündigte Heil an. Zu 75 Prozent würden Frauen von ihr profitieren. Unterstützung für das Vorhaben kommt etwa von Gewerkschaften und Sozialverbänden.
Bei der Bevölkerung kommt die von der Bundes-SPD geplante Grundrente für Geringverdiener indessen gut an. Eine Mehrheit der Deutschen (61 Prozent) ist dafür, Mini-Renten nach langem Arbeitsleben ohne Bedürftigkeitsprüfung aufzustocken, gut ein Drittel (34 Prozent) ist dagegen, wie eine aktuelle Umfrage für das ZDF-„Politbarometer“ zeigt.


TOP 47 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 (Drs. 19/744), geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
3.477 Petitionen haben die Schleswig-Holsteiner im Jahr 2017 an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah El Samadoni gerichtet. Schwerpunktthema war Hartz IV mit 870 Eingaben. Auffällig waren zudem die wachsenden Probleme mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Petitionen in diesem Bereich um mehr als 120 auf 577 gestiegen. Dahinter steckten überwiegend Schwierigkeiten mit dem Krankengeld, 7

Beitragsrückstände und Fälle, bei denen es um den Zugang zur Krankenkasse ging. „Es handelt sich oft um existenzielle Sorgen und Nöte der Menschen“, führte El Samadoni bei der öffentlichen Vorstellung ihres Berichts aus. Ein Beispiel sei die verspätet eingeholte Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung, eine bloße Formalität. Wenn die Bescheinigung aber nur einen Tag später ausgestellt werde und dadurch sowohl der Anspruch auf Krankengeld als auch die Mitgliedschaft in der Krankenkasse verloren gingen, „dann werden kranke Menschen ohne Krankenversorgung gestellt und darüber hinaus in erhebliche finanzielle Nöte getrieben“.
Ein anderes Problem seien die Kassenbeiträge von Selbstständigen. Da fiktive Einkommen angenommen werden, habe in einem Fall eine Frau bei einem Verdienst von 10.000 Euro Krankenkassenbeiträge in Höhe von 9.000 Euro zahlen sollen. El Samadoni appelliert an die Landesregierung, sich im Bundesrat für eine Änderung der gesetzlichen Beitragsstrukturen stark zu machen. Eine weitere Bundesratsinitiative sei notwendig, um das Bildungs- und Teilhabepakets zu reformieren. Die Pauschale für den persönlichen Schulbedarf betrage seit 2009 unverändert 100 Euro. Nach einer Studie im Auftrag des Landes liegen die Kosten pro Schüler im Schuljahr im Durchschnitt jedoch bei 414 Euro.
Im Kita-Bereich liegt den Ausführungen der Bürgerbeauftragten ebenfalls einiges im Argen. Dazu zählten zu hohe Gebühren oder zu geringe Entlastung durch die Sozialstaffel. Es werde für Eltern zudem immer schwieriger, bedarfsgerechte Kitaplätze zu finden – etwa bei einem Vollzeitjob. Handlungsbedarf sieht die Bürgerbeauftragte auch beim Unterhaltsvorschussgesetz. Insbesondere alleinerziehende Mütter, die nach einem One-Night-Stand mit einer Zufallsbekanntschaft schwanger werden, hätten Schwierigkeiten, Unterhaltsvorschuss zu bekommen. „Oftmals müssen diese Mütter die peinlichsten Detailfragen der Behörden zu ihrem Intimleben beantworten und erhalten die Leistung dennoch nicht“, berichtet El Samadoni.


TOP 20 Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer einstufen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1229), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Am 18. Januar 2019 hat der Bundestag den Staat Georgien sowie die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien, als sichere Herkunftsländer eingestuft. Die AfD fordert die Landesregierung nun auf, auch am kommenden Freitag im Bundesrat für diesen Beschluss zu votieren. Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen die Vermutung besteht, dass es dort im Regelfall weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt.
Der Mahgreb umfasst die Region Nordafrika sowie die Staaten Mauretanien, Algerien, Tunesien, Libyen und Marokko mit dem völkerrechtlich umstrittenen Gebiet der Westsahara. Nur wenige Asylanträge aus Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien haben vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Aussicht auf Erfolg. Befürworter der Einstufung als sichere Herkunftsländer argumentieren, dass durch die Prüfung von erfolgslosen Anträgen viel Zeit verloren ginge – insbesondere auch für andere Menschen, die schnellen Schutz bräuchten. Die Gegner kontern, dass die Mahgreb-Staaten selbst nicht sicher seien. 8

Im Bundestag hatten sich 509 Abgeordnete für und 138 gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen. Einzig Vertreter der Fraktionen der Grünen und der Linkspartei sprachen sich gegen den Entwurf der Bundesregierung aus. Ob mit einer Zustimmung des Bundesrates zu rechnen ist, bleibt fraglich, da die Grünen sich enthalten wollen oder dagegen stimmen wollen. Bereits im Jahr 2017 war die große Koalition mit einem ähnlichen Entwurf im Bundesrat am Wiederstand mehrerer Länder gescheitert.


TOP 16 Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1207), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schulen soll es wieder freigestellt werden, ob sie Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf anstelle von Berichtszeugnissen oder Kompetenzrastern künftig auch Notenzeugnisse ausstellen oder nicht. Dies fordern die beiden Oppositionsfraktionen SPD und SSW in einem gemeinsamen Antrag. Die Neufassung der Zeugnisverordnung vom vergangenen Sommer habe zu „Mischungen zwischen Noten- und Berichtszeugnissen geführt, je nachdem, ob die betreffenden Schüler gemäß den Fachanforderungen unterrichtet werden oder nicht“, sagte der SPD-Schulpolitiker Kai Vogel bei der öffentlichen Vorstellung des Antrags. Diese Neuregelung habe an Förderzentren wie an Regelschulen Unverständnis hervorgerufen, da „sowohl bei der Zeugnisvergabe als auch bei der Leistungsbeurteilung in Klassenarbeiten eine Ausgrenzung trotz vorheriger inklusiver Beschulung entsteht“, heißt es in der Begründung des Antrages. Und weiter: Neben einer Ausgrenzung innerhalb des Klassenverbands könne es auch zu Problemen bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz kommen, „da Schüler aus inklusiven Beschulungen ebenso wie aus Förderzentren Lernen sich mit einer verbalen Zeugnisbeschreibung auf dem Arbeitsmarkt bewerben müssen“.
Auch sei es diesen „Schüler ohne Noten“ nahezu unmöglich geworden, an einer beruflichen Schule den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss nachträglich zu erwerben, weil sie ihre befriedigenden Leistungen in den Hauptfächern nicht mehr nachweisen könnten. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Bildungsministerin Karin Prien (CDU) in allen anderen Bereichen auf Notenzeugnisse dränge, aber „bei Schülern mit Förderbedarf von einer Gleichbehandlung abweicht“, sagte Vogel. Deshalb solle es der Schulkonferenz wieder „wie früher“ freigestellt werden, Notenzeugnisse zu erteilen und diese durch entsprechende Berichte zu ergänzen.
Während der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, den Vorstoß unterstützte („Mit dem Ziel einer inklusiven Schule ist der Verzicht auf Noten nicht vereinbar“), ließ Bildungsministerin Prien kurz nach Vorstellung des Antrags wissen: Sie halte daran fest, den betroffenen Schülern individuelle Berichte statt Noten zu geben. Dies sei „angemessen und geeignet“, um bei einer bestmöglichen individuellen Förderung auf der Grundlage des konkreten Leistungsvermögens des einzelnen Schülers eine „passgenaue Rückmeldung zu geben“, so Prien. Es mache keinen Sinn, mit Noten den Eindruck einer den allgemeinen Anforderungen entsprechenden Leistungsbeurteilung zu erzeugen. 9

TOP 13 Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern, Zugang zu Schwimmunterricht in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie FDP (Drs. 19/1168) und Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1067), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten
Angaben der Landesregierung zufolge können in Schleswig-Holstein 81 Prozent aller Kinder bis zum 6. Jahrgang sicher schwimmen – das heißt: Sie erreichen das Bronzeabzeichen. Dies geht aus dem jüngsten Regierungsbericht zur Schwimmausbildung hervor. Die Ankündigung des Bildungsministeriums, trotz des „ermutigenden Ergebnisses“ weitere Anstrengungen zur Steigerung der Schwimmfähigkeit der Schüler zu begleiten, unterfüttert die Koalitionsfraktion. Sie präsentiert einen Maßnahmenkatalog, wie der „Zugang zu Schwimmunterricht“ gestärkt werden könne und regen einen Fonds „Schleswig-Holstein lernt Schwimmen“ an.
Der Schwimmbericht der Landesregierung basiert den Angaben zufolge auf einer Umfrage unter allen Grund-, Regional- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien im September 2018. Demnach bieten 87 Prozent aller Schulen Schwimmunterricht an. Schulen ohne Schwimmunterricht führen unter anderem fehlende Schwimmstätten in Schulnähe, zu hohe Transportkosten, fehlende Hallenzeiten oder einen Mangel an qualifizierten Lehrern an. Letzteren Punkt greifen CDU, Grünen und FDP in ihrem Antrag auf. Sie fordern eine Prüfung, inwieweit qualifizierte „Externe“ wie Bademeister oder andere Fachlehrkräfte bei Engpässen einspringen können, um Ausfälle des Schwimmunterrichts zu vermeiden. Außerdem regen die regierungstragenden Fraktionen einen 50.000 Euro schweren Fonds „Schleswig-Holstein lernt Schwimmen“ für die Jahre 2019 bis 2021 an. Und: Fördermöglichkeiten für Betrieb und Errichtung von Sport-Schwimmbädern seien zu prüfen. Dem Regierungsbericht zufolge stehen die Schleswig- Holsteiner bei der Versorgung mit Schwimmbädern statistisch gesehen leicht besser da als der bundesweite Durchschnitt. Insgesamt kommt bei 293 Hallen- und Freibädern im Land ein Schwimmbad auf 9.726 Einwohner. Bundesweit müssen sich durchschnittlich 10.000 Menschen ein Schwimmbad teilen.


TOP 27 Humanitäre Grundsätze der Flüchtlingspolitik auch in der Gesetzgebung zur Abschiebungshaft erhalten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1237), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holsteins SPD-Fraktion lehnt die Anordnung von Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche ab. Sie will erreichen, dass die Landesregierung sich im Bund dafür einsetzt, dass ein entsprechender Paragraph im Aufenthaltsgesetz gestrichen wird. Die Regelung ermögliche es, „in besonderen Ausnahmefällen Minderjährige und Familien mit Minderjährigen in Abschiebungshaft zu nehmen“, heißt es dazu in ihrem Antrag. Die Sozialdemokraten berufen sich unter anderem auf die UN-Kinderrechtskonvention: Abschiebehaft sei mit dem Kindeswohl nicht vereinbar und ein unverhältnismäßiger Eingriff. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa äußerte sich SPD- Faktionsvize Serpil Midyatli vergangene Woche optimistisch: „Wir gehen davon aus, dass der Antrag im Landtag eine breite Mehrheit findet.“ Nach Ansicht der SPD-Abgeordneten könne 10

Schleswig-Holstein ein Verbot der Abschiebehaft für Minderjährige zudem in das geplante Gesetz zur Abschiebehaft im Norden aufnehmen. Die vom Land geplante Abschiebehaftanstalt in Glückstadt, die bis Anfang 2020 eingerichtet werden soll, hatte in der Ausschuss-Sitzung Ende Januar für Streit zwischen den Koalitionspartnern auf der einen sowie SPD und SSW auf der anderen Seite gesorgt.
Flüchtlingsbeauftragter, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden und auch Polizeigewerkschaft hatten sich dort in einer Anhörung gegen eine Abschiebehaft für Kinder ausgesprochen. Währenddessen sah ein hessischer Rechtsexperten in einer Ausschlussregelung „eine unzulässige Abweichung von zwingendem Bundesrecht“. Paragraf 62 im Aufenthaltsgesetz bejahe die Möglichkeit einer Inhaftierung Minderjähriger und Familien mit Minderjährigen ausdrücklich.


TOP 22, 30, 43 und 44 Anträge zur Kooperation mit Polen und zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und den Hanse-Offices, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1232), Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1240), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1141), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1143), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Zwei Regierungsberichte zu dem Arbeitsprogramm der Brüsseler EU-Kommission und zu den Schleswig-Holstein-Büros und Hanse-Offices im Ostseeraum bilden die Basis für eine große europapolitische Debatte im Landtag. Mitdiskutiert wird ein AfD-Antrag, der dazu aufruft, die Kontakte mit Polen wieder zu intensivieren.
Gegen Ende jedes Jahres legt die Kommission ihr Arbeitsprogramm für die folgenden zwölf Monate vor. Die im vergangenen Oktober präsentierte Agenda für 2019 ist die letzte unter dem scheidenden Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker. Das Papier benennt rund 100 politische Ziele, darunter 15 neue Initiativen. Seit dem Lissabon-Vertrag aus dem Jahr 2009 hat auch die regionale Ebene ein Mitspracherecht bei der EU-Politik. Die Landesregierung hat eine Zusammenfassung des EU-Arbeitsprogramms erstellt, und im Landtag legen die Fraktionen von Jamaika, SPD und SSW nun eine Prioritätenliste vor. Sie rufen die Landesregierung auf, bei verschiedenen Punkten „nach Absprache mit dem Parlament inhaltlich Einfluss zu nehmen und die Interessen des Landes deutlich zu machen“. Zentrale Punkte sind nach Einschätzung der Abgeordneten die Klimapolitik, insbesondere das Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015, sowie die Digitalisierung: Europa will die Entwicklung der künstlichen Intelligenz stärker fördern, eine elektronische Patientenakte einführen sowie einen „Aktionsplan gegen Desinformation“ erarbeiten.
Die Landtagsfraktionen stellen sich auch hinter den Plan der EU, die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten strenger in den Blick zu nehmen und verpflichtende Regeln aufzustellen. Hintergrund sind die Verfahren gegen Polen und Ungarn. Die Kommission und auch das EU- Parlament haben die vorzeitige Pensionierung von Verfassungsrichtern in Polen als Eingriff in die 11

Unabhängigkeit der Justiz kritisiert. Ungarn wird die Einschränkung von Medienfreiheit und demokratischen Grundrechten sowie die Gängelung von Wissenschaftlern vorgeworden.
Daneben unterstützen die fünf Landtagsfraktionen das Ziel, eine gemeinsame europäische Arbeitsbehörde einzurichten. Auch der Plan, vorübergehend wieder Grenzkontrollen an EU- Binnengrenzen einzuführen, wird gutgeheißen. Außerdem wird das Ziel unterstützt, die Arbeit der EU besser öffentlich zu vermitteln. Das Land unterhält seit 1994 unter den Namen „Schleswig- Holstein-Büro“ oder „Hanse-Office“ Repräsentanzen im Ostseeraum: in Kaliningrad (Russland), Tallinn (Estland), Riga (Lettland) und Vilnius (Litauen). Zudem hat Schleswig-Holstein ein Nutzungsrecht im Hanse-Office Sankt Petersburg, das von Hamburg unterhalten wird. Die Büros unterstützen die Landesregierung und nichtstaatliche Akteure bei Partnerschaftsprojekten, etwa Kultur- und Jugendaustausch, und bei der Kontaktaufnahme mit offiziellen Stellen. Sie helfen bei der Suche nach Partnern für EU-Förderprogramme, geben Rückmeldung über die politische Lage in den jeweiligen Regionen und bahnen Wirtschaftskontakte an. Träger der Büros sind das Land sowie die „Gesellschaft zur Förderung von Industrie, Handel und Gewerbe in Schleswig-Holstein mbH“, eine Tochter der Kieler Industrie- und Handelskammer. Im Landeshaushalt 2019 sind 60.000 Euro für die Büros veranschlagt. Das Europaministerium lobt die „gute Vernetzung“ und die „wertvolle Arbeit“ der Büros. Allerdings sei die Kontaktaufnahme in Zeiten der Digitalisierung „zusehends weniger auf derartige Dienstleistungen angewiesen“. Entsprechend sei die Zahl der Anfragen „stark rückläufig“. Zwei Ostseebüros wurden bereits geschlossen: Malmö (Schweden) im Jahr 2008 und Danzig (Polen) im Jahr 2017.
Vor diesem Hintergrund ruft die AfD den Landtag und die Landesregierung auf, die Kontakte mit der polnischen Seite wieder zu intensivieren. Eine direkte Kooperation mit den polnischen Bezirken an der Ostseeküste, den Wojewodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren, sei aussichtsreicher als die überregionale Zusammenarbeit in Gremien wie dem Parlamentsforum Südliche Ostsee.


TOP 26 und 48 Antrag zu Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung und Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1236) und Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe (Drs. 19/1068), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Im Januar 2016 hat die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, die Aufgabe der Ombudsfrau der Kinder- und Jugendhilfe übernommen. Ihr erster Tätigkeitsbericht liegt seit Ende letzten Jahres vor, jetzt wird er im Landtag beraten. El Samadoni berichtet von insgesamt 416 Kindern und Jugendlichen, Eltern oder anderen Betroffenen, die sich in den Jahren 2016 und 2017 an die Beschwerdestelle gewandt haben. „Das hat unsere Erwartungen weit übertroffen“, sagte El Samadoni bei der Vorstellung des Papiers. Bis Dezember 2018 habe sich die Zahl der Eingaben weiter erhöht: „Insgesamt haben sich bisher 678 Ratsuchende an uns gewandt“, so die Bürgerbeauftragte. 43 der Hilferufe stuft die Ombudsfrau in der Kinder- und 12

Jugendhilfe als schwerwiegend ein. Das Spektrum sei sehr breit. Es reicht von Handyverboten, Klagen über das Essen und Schimmel im Heim bis hin zu Anschreien, körperlichen Übergriffen einzelner Erzieher und Gängelungen in der Freizeit. In Schleswig-Holstein sind laut El Samadoni etwa 6500 Kinder und Jugendlichen in Heimen, Wohngruppen und Pflegefamilien untergebracht, darunter 3000 aus anderen Bundesländern. Die meisten Beschwerden kamen aus der Altersgruppe der 6- bis 13-Jährigen.
Die Einrichtung der Beschwerdestelle war eine Konsequenz aus dem „Friesenhof“-Komplex, der vor Jahren großes Aufsehen verursachte und Thema eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses war. Auslöser waren damals Berichte über Missstände in einigen dieser – mittlerweile geschlossenen – Einrichtungen. Auch wenn es weiterhin nicht ausgeschlossen sei, dass es weiterhin solche Heime geben könnte, habe sich in jedem Fall die Heimaufsicht und die Wahrnehmungen im Umfeld der Kinder verbessert, so El Samadoni.
El Samadoni schlägt vor, die Schulpflicht im Land auch auf jene Heimkinder auszuweiten, die aus anderen Ländern kommen. In 13 anderen Ländern sei das der Fall. Im Norden führe das Fehlen der Schulpflicht dazu, dass auswärtige Kinder und Jugendliche statt in Regelschulen in sogenannten schulvorbereitenden Maßnahmen in den Heimen unterrichtet werden. Ein weiterer struktureller Kritikpunkt der Ombudsfrau: Wenn ein Landesjugendamt gegenüber einem Träger die Tätigkeit eines ungeeigneten Erziehers ausspricht und dieser das Bundesland wechselt, erfährt das dortige Amt nichts davon. Hier müsse es einen bundesweiten Datenaustausch geben, fordert El Samadoni.
Die SPD greift einige dieser Kritikpunkte in einem Ende Januar vorgelegten Antrag auf. So wird die Landesregierung aufgefordert, die Schulpflicht für auswärtige Jugendliche einzuführen. Außerdem soll sich die Regierung bei der kommenden Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder unter anderem für einen bundesweiten Datenaustausch „zu ausgesprochenen Tätigkeitsuntersagungen von Beschäftigten in stationären Jugendhilfeeinrichtungen“ einsetzen. Auch sprechen sich die Sozialdemokraten für eine möglichst wohnortnahe Unterbringung der Kindern und Jugendlichen in Heimen aus.



Freitag, 15. Februar, 10 bis 16:30 Uhr

TOP 31 Modellprojekt zur kontrollierten Freigabe von Cannabis umsetzen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1241), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holstein soll nach Ansicht des SSW ab 2020 einen Modellversuch zur kontrollierten Abgabe von Cannabis starten. Die Abgeordneten der Partei der dänischen Minderheit erinnern mit 13

ihrem Antrag die Jamaika-Koalition an deren Koalitionsvertrag. Dort hatten sich CDU, Grüne und FDP auf einen entsprechenden Versuch geeinigt. Passiert sei aber noch nichts, moniert der SSW. Die bisherige Drogenpolitik, die auf Kriminalisierung und Strafverfolgung setze, sei „kläglich gescheitert“, heißt es in dem SSW-Antrag. Sie sei zu teuer und ineffektiv. Daher bestehe Handlungsbedarf. Denn der Cannabis-Konsum steige – ebenso wie der THC-Gehalt in den gehandelten Produkten. Daran würden auch Verbote und Strafen nichts ändern. Das habe die Erfahrung gezeigt. Eine kontrollierte Abgabe mit entsprechender Aufsicht könne hingegen eine sinnvolle Alternative sein, auch um weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Die Landesregierung weist laut Medienberichten den Vorwurf der Verzögerung zurück. Schleswig-Holstein habe sich auf Bundesebene bereits dafür eingesetzt, die rechtlichen Voraussetzungen für Modellversuche zu schaffen. Die gelte es abzuwarten. Schleswig-Holstein hatte sich schon 2017 gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat für die Möglichkeit wissenschaftlich begleiteter Versuchsprojekte mit kontrollierter Cannabisabgabe und für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes eingesetzt. Dies sei jedoch abgelehnt worden, teilte das Ministerium mit.
Im Landtag war zuletzt 2016 ein Antrag der Piraten zur Legalisierung von Cannabis verraucht. In namentlicher Abstimmung lehnten damals alle Abgeordneten der anderen Fraktionen eine Bundesratsinitiative für eine bundeseinheitliche Freigabe der Droge an Erwachsene ab. Vor allem CDU und SPD kritisierten „Freizeitkiffen“ werde auf diese Art „hoffähig“ gemacht.
Kürzlich hat der kanadische Konzern Nuuvera in Neumünster ein 8000 Quadratmeter großes Grundstück für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken gekauft und wartet derzeit auf die Lizenz aus dem laufenden Ausschreibungsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Parallel entsteht in Bad Bramstedt (Kreis Segeberg) eine Art Hochsicherheitsdepot für die Lagerung von fünf Tonnen der Hanfpflanze aus Importen.


TOP 11 und 24 Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung und Antrag zu #FridaysForFurture als gelebte politische Bildung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP (Drs. 19/1155) und Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1234), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Sie demonstrieren seit Monaten jeden Freitag, auch vor dem Landtag: Schüler, die für den Klimaschutz eintreten. Inzwischen haben es die von der europäischen Bewegung „Fridays for Future“ initiierten Kundgebungen tief in die politische Welt geschafft – allerdings nicht nur bezüglich des Umweltaspekts, sondern auch in Sachen Schulpflicht. Nachdem Bildungsministerin Karin Prien (CDU) Sanktionen für während der Schulzeit demonstrierende Schüler nicht ausgeschlossen hatte, bekundet die SPD ausdrücklich Solidarität: Der Einsatz der Jugendlichen „ist gelebte politische Bildung“, heißt es in einem Antrag, der gemeinsam mit einem Vorstoß zur nachhaltigen Bildung diskutiert werden soll. Weiter betonen die Sozialdemokraten: „Wir vertrauen darauf, dass die Schulen das Thema Klimawandel, die Notwendigkeit politischen Engagements sowie die Möglichkeiten und Konsequenzen des Streiks im Unterricht gründlich vor- und nachbereiten und dass die Schülerinnen und Schüler aus freien Stücken streiken.“ Ministerin Prien 14

und andere Bildungspolitiker im Landtag appellierten direkt an die Jugendlichen, nach Schulschluss oder am Wochenende zu protestieren. Die bleiben jedoch standhaft und wollen Medienberichten zufolge bewusst „die Regeln brechen“, um Aufmerksamkeit zu finden. Stattdessen soll es fortan an jedem Freitag eine Mahnwache vor dem Kieler Parlamentsgebäude geben.
Die Bewegung „Fridays for Future“ geht auf die 16-jährige Greta Thunberg, zurück. Die in Stockholm lebende Schülerin bestreikt seit August vergangenen Jahres jeden Freitag die Schule, um die Politik in Schweden für einen weltweit stärkeren Einsatz gegen das Aufheizen der Erde aufzufordern. Inzwischen schwänzen nach ihrem Vorbild international Tausende Mädchen und Jungen die Schule und gehen bei Großdemos auf die Straße. Die verbindenden Losungen lauten #FridaysForFuture (Freitage für die Zukunft) und #YouthForClimate (Jugend fürs Klima). Die Demonstrationen, die auch auf die Einhaltung des klimapolitischen Übereinkommens von Paris drängen, werden unabhängig von Umweltverbänden von den Schülern und Studenten selbst organisiert.
In Schleswig-Holstein wurde letzten Freitag ein neuer Höhepunkt der Schulstreiks für besseren Klimaschutz registriert. Allein in Flensburg demonstrierten über 1.000 Schüler – die größte Kundgebung seit Beginn der Freitagsdemos im Land. In Rendsburg beteiligten sich laut Polizei über 500 junge Menschen und in Kiel protestierten rund 70 Demonstranten mit einer Mahnwache vor dem Landeshaus. Mitberaten werden soll in dieser Debatte ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur nachhaltigen Bildung. Darin wird die Landesregierung gebeten, bis zum Frühjahr 2020 eine „Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung für alle Bildungsbereiche im Sinne des UNESCO-Weltaktionsprogramms und des Nationalen Aktionsplans“ zu erarbeiten. Vertreter der Zivilgesellschaft, der Kreise und Kommunen, der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Schulen, der Kindertagesstätten und der außerschulischen Bildungseinrichtungen sollen bei der Strategie- Entwicklung beteiligt werden. „Ziel ist es auch, bestehende Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung weiterzuentwickeln. Es soll geprüft werden, wie Angebote in Kitas und Schulen gestärkt werden können“, heißt es weiter in dem Antrag. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung sei sehr wichtig für die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins und den Erhalt des Wohlstandes und unserer natürlichen Lebensgrundlagen, begründen CDU, Grüne und SSW.


TOP 34 Bericht zur Lage des Terrorismus in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1244), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Ende Januar haben Spezialkräfte der Polizei drei mutmaßliche islamistische Terroristen im Kreis Dithmarschen festgenommen. Zwei jeweils 23-jährigen Männern wird vorgeworfen, in Deutschland einen islamistisch motivierten Terroranschlag geplant zu haben. Der dritte Festgenommene, ein 36-Jähriger, soll laut Bundesanwaltschaft bei den Anschlagsplanungen geholfen haben. Jetzt fordert die AfD einen mündlichen Regierungsbericht „zur Lage Terrorismus in Schleswig-Holstein“. Alle drei Verdächtigen waren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Den Ermittlungen zufolge hatten die beiden 23-Jährigen rund 250 Gramm Schwarzpulver aus Silvesterböllern 15

gewonnen und Sprengversuche angestellt. Außerdem sollen sie erwogen haben, ein Kraftfahrzeug für einen Anschlag einzusetzen.
Dem letzten, aus dem Vorjahr stammenden Verfassungsschutzbericht zufolge ist die Sicherheitslage in Schleswig-Holstein seit einigen Jahren angespannt. Die größte Gefahr gehe weiter von potentiell gewaltbereiten Islamisten aus, deren Zahl Ende des Jahres 2017 auf 550 Personen geschätzt wurde. Die abstrakte Gefahr eines Terroranschlages bleibe hoch, wurde in dem Bericht vermerkt. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hatte seinerzeit erklärt, die Sicherheitslage sei geprägt „vom islamistischen Terrorismus und von zunehmenden Radikalisierungstendenzen an den politischen Rändern der Gesellschaft“. Hier schloss er den Rechts- und Linksextremismus mit ein.


TOP 29 Mindestvergütung für Auszubildende einführen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1239), geplanter Aufruf 14 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der geplante Mindestlohn für Auszubildende sorgt weiter für Diskussionen. Nachdem Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) im Dezember mit ihrem Konzept einer Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr von 504 Euro im Monat auf massiven Widerstand der Bundes-SPD gestoßen war, fordern die Kieler Sozialdemokraten nun eine Mindestausbildungsvergütung, die bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen des jeweiligen Ausbildungsjahres liegt. Mit fortschreitender Berufsausbildung soll diese jährlich ansteigen. Eine „höhere branchenübliche tarifliche Ausbildungsvergütung“ habe Vorrang vor der Mindest-Ausbildungsvergütung, heißt es in dem Antrag. Wer arbeite oder eine Ausbildung mache, müsse von dem Verdienst seine Lebenshaltungskosten auch decken können. Das steigere die „Attraktivität der Ausbildung“.
Laut Ausbildungsreport 2018 des Deutschen Gewerkschaftsbundes bekommen angehende Tischler 573 Euro im ersten Jahr, Friseure nur 406 Euro. Bankkaufleute schneiden dagegen beispielsweise weit besser ab – im dritten Lehrjahr mit über 1000 Euro. Während die Gewerkschaft IG Metall die geplante 504-Euro-Untergrenze als „Skandal“ bezeichnet und Auszubildende in nicht tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie abgehängt sieht, warnt die Deutsche Industrie- und Handelskammer davor, dass sich vor allem kleinere Betriebe aufgrund der steigenden Kosten aus der Ausbildung zurückziehen könnten. Die Vergütungen seien in den vergangenen Jahren auch ohne Gesetz bereits überdurchschnittlich gestiegen. Auch die deutschen Handwerkskammern sehen Lehrstellen gefährdet.
Im Idealfall sorgten die Tarifparteien im Rahmen ihrer Tarifautonomie für ordentliche Ausbildungsvergütungen, betont die SPD. Das Problem aber seien Betriebe, die nicht tarifgebunden sind. Hier erlaube die Rechtsprechung Gehälter, die um bis zu 20 Prozent geringerer ausfallen. Durch eine „Flucht aus der Tarifbindung“ und die Weigerung, neue Tarifverträge zu Ausbildungsvergütungen abzuschließen, gebe es immer noch eine viel zu große Zahl an zu niedrigen und unfairen Ausbildungsvergütungen, monieren die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. 16

TOP 36 Entwicklung einer Netzwerkstrategie Weltkultur- und Weltnaturerbe, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/1103), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/1187), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will die Landesregierung auffordern, eine Netzwerkstrategie für Schleswig- Holsteins Weltkultur- und Weltnaturerbe-Stätten zu entwickeln. Nach Diskussion eines entsprechenden Vorstoßes in den Ausschüssen für Bildung, Wirtschaft sowie Umwelt- und Agrar signalisieret neben den Antragstellern auch die AfD Zustimmung. SPD und SSW wollen sich enthalten.
Mit der Wikingerstadt Haithabu, der Altstadt der Hansestadt Lübeck und dem Wattenmeer hat Schleswig-Holstein zwei von der UNESCO anerkannte Weltkulturerbe-Stätten sowie ein anerkanntes Weltnaturerbe. Diese sollen nun strategisch miteinander vernetzt werden, um der Tourismusbranche im Land einen weiteren Schub zu geben. Vorgeschlagen wird unter anderem die Entwicklung von Welterbe-Routen. Geplant ist auch, kulturelle Besonderheiten wie das Biike- Brennen, die historische Trachtenvielfalt oder die niederdeutschen Bühnen mit einzubeziehen.


TOP 37 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2018 bis 31.12.2018, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 19/1211), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten – eine Aussprache ist nicht vorgesehen


TOP 39 Geldleistung gemäß § 10 in Verbindung mit § 6 Fraktionsgesetz an die fraktionslose Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV und § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO (Drs. 19/1216), geplanter Aufruf 15:15 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten – eine Aussprache ist nicht vorgesehen


TOP 42 Fortschreibung des Infrastrukturberichtes, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/234), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1137), geplanter Aufruf 15:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit dem Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für Schleswig-Holstein, kurz IMPULS 2030, hatte die Landesregierung 2015 ein Maßnahmenpaket in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Innerhalb von drei Jahren wurden weitere Bedarfe ermittelt und das Volumen auf rund 3,14 Milliarden Euro angepasst. Mit IMPULS 2030 soll der beschriebene Investitionsstau gezielt abgebaut werden und es sollen neu geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur des Landes umgesetzt werden. Laut dem dritten Infrastrukturbericht der Landesregierung hat das Investitionsprogramm im letzten Jahr „richtig Fahrt aufgenommen“.
Dennoch konnte IMPULS im vergangenen Jahr auf Grund von Verzögerungen in Planung und Bau, Problemen bei Ausschreibungen und dem Fehlen wirtschaftlicher Angebote nicht vollends 17

ausgeschöpft werden. Von 308 Millionen Euro, die für 2018 vorgesehen waren, seien laut Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) 220 Millionen Euro abgeflossen. Das entspricht einer Quote von 70 Prozent. Die Landesregierung hat unter der Berücksichtigung aktueller Bedarfe den Infrastrukturbericht fortgeschrieben und Änderungen für 2019 und darüber hinaus vorgenommen.
Für Finanzministerin Heinold stellen die Haushaltsjahre 2019 und 2020 „finanzpolitische Schlüsseljahre“ dar. Darum solle intensiv in Infrastruktur und Digitalisierung investiert werden. Der nächste Infrastrukturbericht soll dem Landtag im Sommer 2020 über den „Impuls“-Verlauf des Jahres 2019 vorgelegt werden.


TOP 45 Bericht zur Umsetzung der Schulassistenz, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/735), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1154), geplanter Aufruf 15:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten)
Laut einem Regierungsbericht zur „Umsetzung der Schulassistenz“ im Land ist es derzeit offen, ob die Schulische Assistenz wie bisher fortgeführt werden soll oder ob Umsteuerungen zweckmäßig sind. Dies werde insbesondere von den Befunden einer wissenschaftlichen Evaluation abhängen, die bis zum Herbst 2019 vorliegen soll. Die Ergebnisse sollen Grundlage für die Weiterentwicklung der Schulischen Assistenz nach 2021 darstellen, heißt es in dem Bericht, der nun im Plenum beraten werden soll.
Die im Schuljahr 2015/2016 eingeführte Schulische Assistenz wird vom Land finanziert und im sogenannten Optionsmodell organisiert. Das heißt: Assistenzkräfte können entweder beim Schulträger selbst beschäftigt sein (Option 1) oder – im Auftrag des Schulträgers – bei einem freien Träger (Option 2). In diesen Fällen erstattet das Land den Anstellungsträgern die Kosten. An den Schulstandorten, an denen diese Lösungen nicht realisiert werden konnten, hat das Land die Anstellungsträgerschaft übernommen (Option 3) und entsprechendes Personal beschäftigt. Die Ersatzschulen und die Schulen der dänischen Minderheit werden analog berücksichtigt.
Dem Bericht zufolge sind derzeit landesweit etwa 700 Schulassistenten im Einsatz. Die Gesamtausgaben des Landes für das Schuljahr 2017/2018 für die Schulische Assistenz werden auf weit über 13 Millionen Euro beziffert. Im Gegensatz zu den jetzigen Schulbegleitern, die für die Betreuung einzelner Kinder mit Beeinträchtigungen zuständig sind, sollen die Schulassistenten alle Kinder einer Klasse im Blick haben. Eine wesentliche Aufgabe von ihnen ist die Unterstützung der Lehrer im Unterrichtsalltag. Für das Aufgabengebiet der Schulischen Assistenz gibt es laut dem Bericht weder eine standardisierte Ausbildung noch ein fest umrissenes Berufsbild. „Der Aufgabenbereich der Schulischen Assistenz ist so definiert, dass hierfür unterschiedliche Qualifikationen in Betracht kommen: insbesondere Erzieherinnen und Erzieher, pädagogisch ausgebildete Personen, sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten, Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger sowie sozial erfahrene Personen (zum Beispiel langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in schulischen Ganztags- oder Betreuungsangeboten oder Schulbegleiter mit mehrjähriger Erfahrung)“, heißt es. 18



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 19

Reihenfolge der Beratung der 19. Tagung

Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 13. Februar 2019 1 Aktuelle Stunde zum Online-Glücksspiel 70 10:00 1A Regierungserklärung zu den Küstenschutzmaßnahmen des 105 11:10 Landes und einer Strategie für die Ostküste
3 Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des 35 15:00 Bundes und der Landesmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden 7 Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des 35 15:35 Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union 10 Unabhängige Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit 35 16:10 Behinderung finanziell unterstützen 12 Naturkindergärten und Einführung einer verpflichtenden Kita- 35 16:45 Datenbank 4 Gesetz zur Erweiterung behördlicher Bezirke auf den Bereich der 5 17:20 Festen Fehmarnbeltquerung Donnerstag, 14. Februar 2019 25 Lebensleistung respektieren, Grundrente einführen 40 10:00 47 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten 35 10:40 20 Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer 35 11:15 einstufen 16 Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem 35 11:50 Förderbedarf
13 Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern 40 15:00 27 Humanitäre Grundsätze der Flüchtlingspolitik auch in der 35 15:40 Gesetzgebung zur Abschiebungshaft erhalten 22 + 30 + 43 Anträge zur Kooperation mit Polen und zum Arbeitsprogramm der 35 16:15 + 44 Europäischen Kommission und den Hanse-Offices 26 + 48 Antrag zu Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung und 35 16:50 Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche Freitag, 15. Februar 2019 31 Modellprojekt zur kontrollierten Freigabe von Cannabis 35 10:00 umsetzen 11 + 24 Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung und 70 10:35 Antrag zu #FridaysForFurture als gelebte politische Bildung 20

34 Bericht zur Lage des Terrorismus in Schleswig-Holstein 35 11:45
29 Mindestvergütung für Auszubildende einführen 35 14:00 36 Entwicklung einer Netzwerkstrategie Weltkultur- und Weltnaturerbe 35 14:35 37 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2018 bis 5 15:10 31.12.2018 39 Geldleistung gemäß § 10 in Verbindung mit § 6 Fraktionsgesetz an 5 15:15 die fraktionslose Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein 42 Fortschreibung des Infrastrukturberichtes 35 15:20 45 Bericht zur Umsetzung der Schulassistenz 35 15:55


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP 9 Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Wahlkreisausschusses


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/1248):


TOP 2 Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge 5 Gesetz zur Einrichtung einer Regulierungskammer und Antrag zur Landesregulierung der Strom- und Gasnetze 6 Gesetz zur Änderung des Landespressegesetzes 8 + 17 + 18 Änderung des Gesetzes über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter für die Justiz 15 Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 19 Wahl der Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter 23 "Weiterentwicklung des Mathematikunterrichts an den schleswig-holsteinischen Schulen" 32 Verkehrskoordinator oder Verkehrskoordinatorin für Schleswig-Holstein 35 Digitalisierung an allen Schulen voranbringen 38 Maritime Forschung stärken 21

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
14 Bericht zum Status des Onlinezugangsgesetzes 21 Netzneutralität bewahren 28 Bericht zu den Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank AG 33 Deutliche Verbesserungen für Pendlerinnen und Pendler im SPNV auf den Strecken der AKN und der S- Bahnen 40 Gesamtkonzept Berufsorientierung 41 Dritter Bericht über die Entwicklung der Schülerkostensätze nach Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung 46 Beteiligungsbericht 2018