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06.02.19
09:50 Uhr
SPD

Kai Vogel und Bernd Heinemann: Keine Diskriminierung von Schülern mit Förderbedarf durch die Hintertür!

Kiel, 6. Februar 2019 Nr. 032 /2019



Kai Vogel und Bernd Heinemann:
Keine Diskriminierung von Schülern mit Förderbedarf durch die Hintertür!

SPD und SSW haben für die Februar-Tagung des Landtages einen Antrag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, die Neufassung der Zeugnisverordnung (ZVO) vom Juni 2018 in einem wesentlichen Punkt zu korrigieren. Dazu erklären Kai Vogel, der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Bernd Heinemann, der Abgeordnete für Kiel-Ost:
„Bei der Neufassung von § 5 der ZVO ist geregelt worden, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf grundsätzlich und unabhängig von der besuchten Schulart ein Berichtszeugnis (also kein Notenzeugnis) für die Fächer erhalten sollen, in denen sie gefördert werden. (Verordnungen werden nicht vom Landtag beraten und beschlossen.)
Diese Regelung hat nun zu Mischungen zwischen Noten- und Berichtszeugnissen geführt, je nachdem, ob die betreffenden Schülerinnen und Schüler gemäß den Fachanforderungen unterrichtet werden oder nicht. Die Absicht war wahrscheinlich eine andere, aber nun ist es zu einer Ausgrenzung dieser Schüler und zu erheblichen Problemen bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz gekommen. Ebenso wird es nahezu unmöglich, an einer beruflichen Schule den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss nachträglich zu erwerben, weil die befriedigenden Leistungen in den Hauptfächern nicht mehr nachgewiesen werden können.
Wir wollen deshalb erreichen, dass es wie früher der Schulkonferenz freigestellt wird, Notenzeugnisse zu erteilen und diese durch entsprechende Berichte zu ergänzen. Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Bildungsministerin in allen anderen Bereichen auf Notenzeugnisse 2



drängt, aber gerade bei den Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf von einer Gleichbehandlung abweicht.“