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30.01.19
16:19 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte fordert bessere Umsetzung des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige

Nr. 25 / 30. Januar 2019

Bürgerbeauftragte fordert bessere Umsetzung des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige
70 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland nehmen den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat nicht in Anspruch. Dies liegt zum einen an fehlenden Informationen. Zum anderen stehen Pflegebedürftigen in einigen Regionen gar keine Entlastungsleistungen zur Verfügung. „Die Betroffenen müssen nicht nur besser aufgeklärt werden, auch das Angebot an Entlastungsleistungen muss deutlich größer werden“, sagte die Bürgerbeauftrage des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, dazu heute (Mittwoch) in Kiel.
Um pflegende Angehörige zu entlasten, haben Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, zusätzlich zu den übrigen Leistungen der Pflegeversicherung einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag gemäß § 45b Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI). Damit soll die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen gestärkt und eine Unterstützung im Alltag mitfinanziert werden. Der Betrag wird jedoch nicht einfach monatlich ausgezahlt, vielmehr ist er zweckgebunden einzusetzen, die Verwendung ist nachzuweisen. Dabei kann und soll der Entlastungsbetrag durchaus für eine Alltagshilfe durch Nachbarn, Dienstleister oder ehrenamtliche Helfer eingesetzt werden. Notwendig ist dafür aber eine Qualifikation nach der sogenannten Alltagsförderungsverordnung (AföVO), die die Anerkennung der Entlastungsleistungen an bestimmte Voraussetzungen knüpft.

„Viele Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein können Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag nicht umsetzen, obwohl sie es wollen“, mahnte die Bürgerbeauftragte. Mit dem Jahreswechsel seien viele Ansprüche auf den Entlastungsbetrag aus den Jahren 2016 und 2017 endgültig verfallen. Grund dafür sei vor allem, dass es für die Unterstützung der Pflegebedürftigen im Alltag zu wenige Angebote im Land gebe. „Eine Änderung der Alltagsförderungsverordnung könnte dies ändern“, so El Samadoni. Es sei schlicht realitätsfern, dass Dienstleister 120 Stunden Weiterbildung absolvieren müssen, bevor sie Pflegebedürftige beispielsweise im Haushalt unterstützen dürfen. „Die Landesregierung sollte deshalb die hohen 2


Voraussetzungen für eine Anerkennung nach der Verordnung überarbeiten, damit es künftig mehr Angebote für eine Unterstützung gibt“, regte die Bürgerbeauftragte an.