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25.01.19
16:42 Uhr
SPD

Bernd Heinemann zu TOP 21: REDE zu PROTOKOLL: Für einen leistungsfähigen Katastrophenschutz

REDE ZU PROTOKOLL !


Kiel, 25. Januar 2019



TOP 21: Hilfsorganisation im Rettungsdienst



Bernd Heinemann
Für einen leistungsfähigen Katastrophenschutz

„Es war für das Deutsche Rote Kreuz in Schleswig-Holstein eine große Freude, als der Ministerpräsident Daniel Günther dem DRK-Präsidenten Georg Gorrissen auf dessen Jahresempfang angekündigt hat, die Bereichsausnahme noch einmal zu diskutieren und zu prüfen.
Das hat auch uns Sozialdemokraten sehr gefreut und angeregt, nun dieses Thema erneut als Antrag zu stellen. Wir Sozialdemokraten gehen davon aus, dass der erfahrene Katastrophenschutz mit den vielen Ehrenamtlern nicht mit privaten Billiganbietern im Rettungsdienst in Konkurrenz treten muss.
Ihr Alternativantrag, liebe Koalitionäre weist nun immerhin schon mal in die richtige Richtung.
Was hat sich nun seit September nach der Gesetzesnovelle zum Rettungsdienstgesetz konkret geändert? Der Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona am Europäischen Gerichtshof hat am 14. November 2018 seine Schlussanträge in einem Verfahren um die Bereichsausnahme bei der Vergabe von Rettungsdiensten vorgelegt. Darin hält er u.a. fest, „dass der Transport von Notfallpatienten in einem Rettungswagen bei Betreuung und Versorgung durch einen Rettungsassistenten/Rettungssanitäter als „Einsatz von Krankenwagen“ anzusehen ist, so dass die öffentliche Auftragsvergabe nicht den Verfahren der RL 2014/24 unterliegt, sofern die Leistung von einer gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung erbracht wird“.
Reine Krankentransporte ohne Notfallrettung sind von der Bereichsausnahme ausgenommen. 2



Er bezeichnet Gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen als Organisationen oder Vereinigungen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und etwaige umständehalber erzielte Gewinne der Erfüllung ihrer sozialen Aufgabe widmen. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung reicht es nicht aus, dass sie im innerstaatlichen Recht als Hilfsorganisation anerkannt sind.
Bei der Durchführung des Rettungsdienstes kommen drei Modelle in Betracht:
Der kommunale Rettungsdienst wird von der öffentlichen Hand selbst mit eigenen Bediensteten durchgeführt. Einer Ausschreibung bedarf es in diesem Fall nicht. Die Ausschreibung des Rettungsdienstes. Die Vergütung erfolgt direkt von den Kommunen.
Das Dienstleistungskonzessionsmodell, auch eine Form von Public Private Partnership, hier rechnen die Durchführenden direkt mit den Krankenkassen als Kostenträger ab. Bei diesem Modell ist das europäische Vergaberecht nicht anwendbar. Deren Anwendung ist allerdings im Einzelnen wegen der Bereichsausnahme und der Erreichung der Schwellenwerte bisher umstritten. Das Konzessionsmodell findet in den Rettungsdienstgesetzen allerdings in Baden- Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz Anwendung. Niedersachsen überlässt nach einer Änderung seines Rettungsdienstgesetzes den kommunalen Trägern die Wahl, in ihren Rettungsdienstbereichen zwischen den Modellen zu wählen.
Aus den umfangreichen Erwägungen des Generalanwalts ergibt sich nun, dass die Bereichsausnahme für die Ausschreibung im Rettungsdienst mit hoher Wahrscheinlichkeit nachhaltig Bestand haben wird. Wir werden wohl spätestens im März das abschließende Ergebnis des EuGH kennen und es wird, wie bisher fast regelmäßig, die Ausführungen des Generalanwaltes mindestens stützen und in der Regel ihm oder ihr auch folgen. Wenn wir nun beide Anträge in den Sozialausschuss überweisen, dann sollten wir diese Zeit noch nutzen. Auf diese Weise können wir die Katastrophenschützer und kommunalen Leistungsträger im Ausschuss nach den schriftlichen Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren des vergangenen Jahres nun auch noch einmal mündlich anhören, um dann über das weitere Vorgehen zu beraten. Großschadensereignisse im Zeichen des Klimawandels, Terrorangriffe oder Großunfälle werden nämlich nicht von Privatanbietern gemeistert.
Wir setzen uns für einen leistungsfähigen Katastrophenschutz, wie dem ASB, dem DRK, den Johannitern und den Maltesern ein, die mit vielen hoffentlich auch in Zukunft gut qualifizierten Ehrenamtlern großartiges leisten. In Ihrem Antrag öffnen auch Sie nun, wenn auch sehr zaghaft und mit viel Wenn und Aber eine Tür in die Richtung Bereichsausnahme, ohne sie 3



anzusprechen. Das begrüßen wir und wir sollten nun gemeinsam dem Ministerpräsidenten zum Erfolg verhelfen. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.“