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25.01.19
16:39 Uhr
SSW

Rede zu Protokoll gegeben: Ehrenamt im Rettungswesen und Katastrophenschutz stärken

Presseinformation Kiel, den 25.01.2019

Rede zu Protokoll gegeben



Flemming Meyer TOP 21 Hilfsorganisationen im Rettungsdienst berücksichtigen Drs. 19/1157

„Die Aufnahme der Bereichsausnahme hilft, ehrenamtliche Strukturen zu erhalten“

Für den SSW habe ich immer wieder betont, wie wichtig ein gut aufgestelltes Rettungswesen
und ein funktionierender Katastrophenschutz ist. Verlässliche und gut organisierte Strukturen
können hier im Zweifel den Unterschied machen und Menschenleben retten. Dieser Bereich ist
ein ganz wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb ist es unheimlich wichtig, dass die
gesetzlichen Grundlagen sorgfältig und gewissenhaft erarbeitet werden. Und es ist fast noch
wichtiger, dass dabei die Gesundheit der in Not geratenen Menschen im Vordergrund steht.
Und nicht etwa wirtschaftliche Interessen.



Ganz grundsätzlich haben sich die Anforderungen an den Rettungsdienst in den vergangenen
Jahren stark verändert. Es gibt bei uns in Schleswig-Holstein zum Beispiel immer mehr ältere
Menschen, die oft auch zunehmend medizinisch versorgt werden müssen. Allein durch diese 2
Entwicklung ist die Gesamtzahl der Notarzt- und Rettungswageneinsätze in den letzten 20
Jahren um rund 50 Prozent gestiegen. Aber auch Großschadensereignisse wie Hochwasser oder
Unfälle nehmen zu. Und auch die qualitativen Anforderungen an die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen sind heute andere, als noch vor 10-15 Jahren. Die Versorgung hat sich
natürlich auch hier weiterentwickelt. Rettungsassistenten haben längst eine ganze Reihe von
immer anspruchsvolleren Aufgaben. Deshalb will ich auch mit Blick auf die Debatte zum
Rettungsdienstgesetz vor einigen Monaten eins klar sagen: Viele Änderungen sind sinnvoll und
notwendig und werden von uns unterstützt. Natürlich müssen wir die gesetzlichen
Grundlagen regelmäßig anpassen.



Gleichzeitig ist es aber kein Geheimnis, dass bei einem recht zentralen Punkt des
Rettungsdienstgesetzes weiterhin Uneinigkeit herrscht. Und zwar bei der Aufnahme der
Bereichsausnahme. Hier geht es um die Frage, ob Hilfsorganisationen, die auch Aufgaben im
Katastrophenschutz wahrnehmen, bei der Vergabe des Rettungsdienstes besonders
berücksichtigt werden sollen oder nicht. Die Mehrheit der Bundesländer hat diese Frage schon
mit ja beantwortet. Wir hatten den entsprechenden Änderungswunsch gemeinsam mit der
SPD in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das wurde abgelehnt. Deshalb ist diese
Forderung heute wieder auf der Tagesordnung. Was wir vom SSW natürlich unterstützen.



Man mag über den Zeitpunkt dieser Debatte streiten. Denn zur Zulässigkeit der
Bereichsausnahmen wird noch in diesem Quartal ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs
erwartet. Aber die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme steht für uns außer Frage. Rückblickend
muss ich zwar gestehen, dass mir die Notwendigkeit nicht von Beginn an klar war. Die Einsicht
hat sich erst im Laufe des Verfahrens und durch viele Gespräche mit Betroffenen entwickelt.
Aber weite Teile unseres Rettungsdienstes und damit auch des Zivil- und
Katastrophenschutzes basieren auf der Tätigkeit von anerkannten Hilfsorganisationen. Und die 3
Arbeit von DRK, ASB, Johannitern und Maltesern wird maßgeblich vom Ehrenamt getragen. Die
bevorzugte Vergabe an genau diese Organisationen sichert also nicht nur die
Versorgungsqualität für unsere Bevölkerung. Sondern sie würde auch sicherstellen, dass die
hier tätigen Ehrenamtler weiterhin wichtige Erfahrungen sammeln können und in ihrer Arbeit
gestärkt werden.
Mir ist bewusst, dass die Kreise auch einiges über ihre Ausschreibung des Rettungsdienstes
steuern können. Neben dem Preis kann zum Glück auch die Qualität der Leistung eine Rolle
spielen. Aber durch die Aufnahme der Bereichsausnahme könnte man ihnen eine wirklich
sichere Möglichkeit an die Hand geben, um Hilfsorganisationen einzubinden. Und genau
diesen Wunsch gibt es an vielen Stellen im Land. Dort weiß man, wie wichtig der
Zusammenhang zwischen Notfallrettung und Rettungsdienst im Katastrophenfall ist. Und
man weiß die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen zu
schätzen. Aus Sicht des SSW sollten wir zumindest das EuGH-Urteil zum Anlass nehmen, um
nochmal gemeinsam über das Thema der Bereichsausnahmen nachzudenken.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html