Rede zu Protokoll gegeben: Ehrenamt im Rettungswesen und Katastrophenschutz stärken
Presseinformation Kiel, den 25.01.2019Rede zu Protokoll gegebenFlemming Meyer TOP 21 Hilfsorganisationen im Rettungsdienst berücksichtigen Drs. 19/1157 „Die Aufnahme der Bereichsausnahme hilft, ehrenamtliche Strukturen zu erhalten“Für den SSW habe ich immer wieder betont, wie wichtig ein gut aufgestelltes Rettungswesenund ein funktionierender Katastrophenschutz ist. Verlässliche und gut organisierte Strukturenkönnen hier im Zweifel den Unterschied machen und Menschenleben retten. Dieser Bereich istein ganz wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb ist es unheimlich wichtig, dass diegesetzlichen Grundlagen sorgfältig und gewissenhaft erarbeitet werden. Und es ist fast nochwichtiger, dass dabei die Gesundheit der in Not geratenen Menschen im Vordergrund steht.Und nicht etwa wirtschaftliche Interessen.Ganz grundsätzlich haben sich die Anforderungen an den Rettungsdienst in den vergangenenJahren stark verändert. Es gibt bei uns in Schleswig-Holstein zum Beispiel immer mehr ältereMenschen, die oft auch zunehmend medizinisch versorgt werden müssen. Allein durch diese 2Entwicklung ist die Gesamtzahl der Notarzt- und Rettungswageneinsätze in den letzten 20Jahren um rund 50 Prozent gestiegen. Aber auch Großschadensereignisse wie Hochwasser oderUnfälle nehmen zu. Und auch die qualitativen Anforderungen an die Mitarbeiter undMitarbeiterinnen sind heute andere, als noch vor 10-15 Jahren. Die Versorgung hat sichnatürlich auch hier weiterentwickelt. Rettungsassistenten haben längst eine ganze Reihe vonimmer anspruchsvolleren Aufgaben. Deshalb will ich auch mit Blick auf die Debatte zumRettungsdienstgesetz vor einigen Monaten eins klar sagen: Viele Änderungen sind sinnvoll undnotwendig und werden von uns unterstützt. Natürlich müssen wir die gesetzlichenGrundlagen regelmäßig anpassen.Gleichzeitig ist es aber kein Geheimnis, dass bei einem recht zentralen Punkt desRettungsdienstgesetzes weiterhin Uneinigkeit herrscht. Und zwar bei der Aufnahme derBereichsausnahme. Hier geht es um die Frage, ob Hilfsorganisationen, die auch Aufgaben imKatastrophenschutz wahrnehmen, bei der Vergabe des Rettungsdienstes besondersberücksichtigt werden sollen oder nicht. Die Mehrheit der Bundesländer hat diese Frage schonmit ja beantwortet. Wir hatten den entsprechenden Änderungswunsch gemeinsam mit derSPD in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das wurde abgelehnt. Deshalb ist dieseForderung heute wieder auf der Tagesordnung. Was wir vom SSW natürlich unterstützen.Man mag über den Zeitpunkt dieser Debatte streiten. Denn zur Zulässigkeit derBereichsausnahmen wird noch in diesem Quartal ein Urteil des Europäischen Gerichtshofserwartet. Aber die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme steht für uns außer Frage. Rückblickendmuss ich zwar gestehen, dass mir die Notwendigkeit nicht von Beginn an klar war. Die Einsichthat sich erst im Laufe des Verfahrens und durch viele Gespräche mit Betroffenen entwickelt.Aber weite Teile unseres Rettungsdienstes und damit auch des Zivil- undKatastrophenschutzes basieren auf der Tätigkeit von anerkannten Hilfsorganisationen. Und die 3Arbeit von DRK, ASB, Johannitern und Maltesern wird maßgeblich vom Ehrenamt getragen. Diebevorzugte Vergabe an genau diese Organisationen sichert also nicht nur dieVersorgungsqualität für unsere Bevölkerung. Sondern sie würde auch sicherstellen, dass diehier tätigen Ehrenamtler weiterhin wichtige Erfahrungen sammeln können und in ihrer Arbeitgestärkt werden.Mir ist bewusst, dass die Kreise auch einiges über ihre Ausschreibung des Rettungsdienstessteuern können. Neben dem Preis kann zum Glück auch die Qualität der Leistung eine Rollespielen. Aber durch die Aufnahme der Bereichsausnahme könnte man ihnen eine wirklichsichere Möglichkeit an die Hand geben, um Hilfsorganisationen einzubinden. Und genaudiesen Wunsch gibt es an vielen Stellen im Land. Dort weiß man, wie wichtig derZusammenhang zwischen Notfallrettung und Rettungsdienst im Katastrophenfall ist. Undman weiß die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen zuschätzen. Aus Sicht des SSW sollten wir zumindest das EuGH-Urteil zum Anlass nehmen, umnochmal gemeinsam über das Thema der Bereichsausnahmen nachzudenken.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html