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25.01.19
11:43 Uhr
SPD

Regina Poersch zu TOP 22: Das Land darf die Kommunen mit Sturmschäden nicht im Stich lassen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 25. Januar 2019


TOP 22: Mündlicher Bericht zu den Auswirkungen der Sturmschäden auf die touristische Infrastruktur (Drs. 19/1158)



Regina Poersch
Das Land darf die Kommunen mit Sturmschäden nicht im Stich lassen.
„Strandkorbschlafen ohne Strand? Seebrückenfest ohne Seebrücke? Strandburgenwettbewerb ohne Strandsand?
Die Ostseestrände in unserem Land sind nach wie vor unsere touristischen Hotspots. Viele unserer Gäste wollen einen Strandurlaub an der Ostsee – und den sollen sie bekommen!
Nicht erst, aber erst recht seit der zündenden neuen Tourismusstrategie wurden enorme Anstrengungen aller Beteiligten unternommen, unseren Gästen einen qualitätvollen, wunderschönen Urlaub zu bieten. Die Zahlen geben den Bemühungen recht: Der Schleswig- Holstein-Tourismus setzt zu immer neuen Höhenflügen an und scheint nicht zu bremsen zu sein. Die berühmten 30 Millionen Übernachtungen sind mit 33 Millionen zwischen Januar und November 2018 bereits überschritten, und der Anteil der Ostsee hieran ist beträchtlich: Von Januar bis November 2018 wurden an der Ostsee 15.636.683 gewerbliche Übernachtungen gezählt! Ein Plus zum Vorjahreszeitraum von 18,7%!
Davon hat jedoch nicht nur die Ostseeküste, davon hat das gesamte Land gut! Allein die touristisch bedingten Steuereinnahmen für den Landeshaushalt betragen 209 Mio. Euro. Jahr für Jahr. Deshalb muss es uns alle angehen, wenn Stürme Strand wegspülen, Seebrücken ihre Standfestigkeit verlieren und auch sonst Ostseebäder große Schäden an ihrer touristischen 2



Infrastruktur zu beklagen haben. Vielen Dank, Herr Minister, für Ihren Bericht. Laboe, Stein, Schönberg, Hohenfelde, Hohwacht/Lippe, Behrensdorf, Heiligenhafen: Die Liste ist lang. Und ich fürchte, wir werden uns auf weitere Stürme und Schäden nicht nur in diesem Winter, sondern in vielen weiteren einstellen müssen.
Eine Strategie wäre nicht schlecht, ein tragfähiges Konzept, das langfristig Strände und Küsten sichert. Aber bis es so weit ist, sind Soforthilfen dringend erforderlich. So wie 2017, als das Land erstmals schnell nach den Stürmen eine Summe von 2 Mio. EUR in Aussicht stellte. Davor hatte es in Schleswig-Holstein nach Sturmschäden keine Kostenübernahme durch das Land gegeben. Einige Kommunen haben vor zwei Jahren Schäden selbst behoben, andere konnten das schlichtweg nicht. Einige Kommunen versuchten, in die Schadensliste gleich ein paar neue Küstenschutzmaßnahmen mit einzurechnen. Nun ja.
Unterm Strich hatten wir es 2017 mit einer Schadenssumme von knapp 4 Mio. EUR zu tun - davon 2 Mio. EUR für Sandabspülungen, 1. Mio. EUR Schäden an touristischer Infrastruktur und 1 Mio. EUR an kommunaler Küstenschutzstruktur.70 Schadensfälle in 32 Orten.
Die Hälfte der Schadenssumme wurde vom Land übernommen. Das war genau richtig! Das Land darf die Kommunen nicht im Stich lassen. Es ist ein großartiges Zeichen, wenn zum Beispiel der Kreis Plön bis zu eine halbe Million Euro für seine Ostseebäder zur Verfügung stellen will! Doch wenn Stürme wie in Schönberg den Sand von 21 der 25 Buhnen wegspült, wenn Seebrücken ihre Standfestigkeit verlieren, wenn die Gemeinde Laboe ihre aktuellen Schäden auf etwa 700.000 Euro schätzt (mehr als das Doppelte der Schäden von 2017) und auch sonst Ostseebäder zwischen Flensburg und Lübeck-Travemünde große Schäden an ihrer touristischen Infrastruktur zu beklagen haben, geht das den gesamten Schleswig-Holstein- Tourismus etwas an!
Das Land darf die Kommunen nicht vertrösten. Wir können nicht abwarten, bis sich der letzte Sturm gelegt hat! Hilfen müssen jetzt anlaufen und nicht erst aufgrund einer nach Ende des Winters noch zu erstellenden Schadensbilanz! Sehr geehrter Herr Minister, wenn Sie einen Meyer-Fonds wie 2017 auflegen und die Hälfte der Schäden übernehmen, haben Sie uns an Ihrer Seite! Vielen Dank.“