Kai Vogel zu TOP 20: A20: Wie geht es weiter?
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek Kiel, 24. Januar 2019TOP 20: Mündlicher Bericht zum Weiterbau der A20 (Drs. 19/1156)A20: Wie geht es weiter?Kai Vogel„Vielen Dank Herrn Minister für den mündlichen Bericht, trotzdem bleiben mehrere Fragen offen. Die Meldungen Ende letzten Jahres überraschten vermutlich alle, die nicht bei der DEGES beschäftigt sind. Nur Dank des Protests der Naturschutzverbände wissen wir davon.Obwohl es seit November 2018 einen gerichtlich verhängten Baustopp für den 4. Bauabschnitt zwischen Wittenborn und Bad Bramstedt gibt, gab es für die A20 bauvorbereitende Maßnahmen an der Kreisstraße 81. Anfang Januar wurde vom Minister prompt ein Baustopp verhängt. Die Meldungen machten eindeutig, dass die DEGES hier deutlich übers Ziel hinausgeschossen sei, wie es der Minister selbst eingestand. Die Grünen Vorsitzende fordert den Ministerpräsidenten daraufhin auf, dass er zu einem Spitzengespräch mit der Landesregierung und den Umweltverbänden einladen solle. Ich rate Ihnen ebenfalls, dass Sie Ihr Verhältnis zu den Naturschutzverbänden klären. Denn wenn es so gut wäre, wie Sie uns hier immer glauben machen wollen, dann würden Sie mit denen doch nicht ständig über Kreuz liegen. 2Wie unterschiedlich Ihre Auffassungen auch innerhalb der Koalition dazu sind, hat uns die letzte Debatte zur A20 ja exemplarisch gezeigt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten den CDU Kollegen Arp:„Wer BUND und NABU unterstützt, der schadet dem Standort Schleswig-Holstein.“Und Ich, so der Kollege Arp, bin zutiefst davon überzeugt: NABU und BUND wären besser beraten, wenn sie sich mit den Projekten auseinandersetzen und sich konstruktiv beteiligen, aber nicht an jeder Stelle und jedes Mal wieder klagen.Bisher nehme ich nicht einen einzigen Schritt der Koalition wahr, in der Debatte konstruktiv auf die Naturschutzverbände zuzugehen. Es ist übrigens an Ihnen und nicht an den Naturschutzverbänden Vorschläge für eine Realisierung der A20 einzubringen. Wer jetzt im 4. Bauabschnitt bauvorbereitend tätig wird, erweckt nicht im Ansatz den Eindruck, dass er den Baustopp und die Anliegen der Naturschutzverbände respektvoll behandelt. Wer bereits heute an der Verlegung einer Kreisstraße bauvorbereitend arbeitet, kann doch niemals begründen, dass der gerichtlich verhängte Baustopp akzeptiert würde.Ich will nicht missverstanden werden. Die SPD-Fraktion steht selbstverständlich weiter zum Bau der A20, doch an Recht und Gesetz muss sich ohne Wenn und Aber gehalten werden. Wir haben allerdings weiterhin unsere Zweifel, ob das Verkehrsministerium dies tut. Warum haben wird das? Die DEGES ist mit der Planung der A20 und deren Bauausführung beauftragt worden. Doch keine einzige Bauausführung der DEGES darf ohne eine Genehmigung der Genehmigungsbehörde – und hier dem Verkehrsministerium – realisiert werden. Wenn dieses allerdings doch passiert sein sollte, dann müssen Sie hier sofort klar machen, wer der Auftraggeber und wer der Auftragnehmer ist. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes umfasst alle Arbeiten am 4. Bauabschnitt und daran hat sich die DEGES nach Urteilsverkündung definitiv nicht gehalten.Wir fordern die Landesregierung auf, dass Sie dafür Sorge trägt, dass nur dort gebaut wird, wo dieses auch erlaubt ist und zurzeit ist an keinem Bauabschnitt ein Bauen erlaubt. Wir fragen uns, welche Maßnahmen Sie nun aktuell für die weitere Realisierung der A20 planen und inwiefern Sie die vom Gericht benannten Punkte, die zu dem Baustopp geführt haben – abarbeiten. Wie sieht Ihr konkreter Vorschlag gegenüber den Naturschutzverbänden zum weiteren Trassenverlauf aus? Handeln Sie endlich, statt weiterhin immer nur anzukündigen.“