Flemming Meyer: Mehr Experimentierfreude und weniger Appelle
Presseinformation Kiel, den 24.01.2019Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 4 Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung von Beamten und Beamtinnen schaffen Drs. 19/1075 u. 19/1138 (neu)„Den Beamten werden Wahlmöglichkeiten vorenthalten“Beamtinnen und Beamte haben faktisch keine Wahl, wie sie sich krankenversichern wollen.Bislang ist das System so geregelt, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichenKrankenkasse um ein Vielfaches teurer wird, als durch eine Absicherung über eine privateKrankenversicherung. Dieser Kostenunterschied wirkt faktisch wie ein Verbot der gesetzlichenKrankenkasse und verhindert den Weg in die solidarische Gemeinschaft. Dabei werden denBeamten Wahlmöglichkeiten vorenthalten. Das müssen wir ändern.Der SSW fordert seit langem, dass die Landesregierung den Beamten eine entsprechendeWahlmöglichkeit eröffnet, die vor allem in der Familienphase eine durchaus attraktive, weillohnende Möglichkeit der Absicherung gegen die Folgen von Krankheiten ist. Die Beamtinnenund Beamten sollen selbst entscheiden können; ihnen diese Möglichkeit zu eröffnen, ist ein 2Gebot der Gerechtigkeit. Außerdem steht die private Versicherung der Beamten enorm unterDruck: niedrige Zinsen auf dem Kapitalmarkt, wachsende Versorgungskosten und steigendeVersicherungsbeiträge vor allem im Alter. Dazu kommen die Beihilfekosten, die auch unseremHaushalt zunehmend zusetzen. Ich bin davon überzeugt, dass viele Beamtinnen und Beamtendie neue Wahlmöglichkeit nutzen werden, so dass langfristige die Beihilfekosten sinken werden.Das ist ein durchaus gewollter und gewünschter Nebeneffekt der neuen Regelung.Betrachten wir einmal die Beihilfe. Wir geben 282 Mio. Euro für Beihilfezahlungen aus undmüssen dafür 4,5 Mio. Euro Personalkosten aufwenden. Dazu kommen noch Miete undSachkosten, so dass wir von Gesamtaufwendungen in Höhe von mindestens 290 Mio. Euroausgehen können. Das Ganze für 79.000 Beihilfeempfänger. Auf den Monat gerechnet sind das305 Euro monatlich als AG-Anteil. Damit wäre ein durchschnittlicher monatlicherKrankenkassenbeitrag von 610 Euro zu finanzieren. Wohl gemerkt im Durchschnitt. Die meistenMenschen zahlen weniger Krankenkassenbeiträge. Wir könnten also auch als Land durchausprofitieren, wenn wir unseren Beschäftigten die halben Krankenkassenbeiträge erstattenwürden.Hamburg ist das erste Bundesland, das seinen Beamten einen 50prozentigen Zuschuss auch fürdie gesetzliche Krankenkasse anbietet. Es ist aber klar: Das ist ein Angebot. Kein Landesbeamtermuss das auch annehmen. Das bisherige klassische Modell aus Beihilfe und einer ergänzendenVersicherung in der privaten Krankenversicherung als auch die Vollversicherung in der privatenKrankenversicherung plus pauschale Beihilfe bestehen weiterhin. Allerdings gilt die Wahl nur zuBerufsbeginn. Ein nachträglicher Umstieg bleibt schwierig und ist meist mit Kosten verbunden.Aber gerade in der langfristigen Perspektive kann sich eine Mitgliedschaft in der GesetzlichenKrankenversicherung durchaus lohnen; entsprechende Rechenbeispiele liegen vor. 3Die Versicherungsunternehmen sind von dem Hamburger Vorstoß nicht begeistert. Dasüberrascht niemanden, denn schließlich ist jeder zweite Kunde ein Beamter bzw. eine Beamtinund da droht schon ein beträchtliches Einnahmefeld wegzubrechen, wenn andere Bundesländerdem Beispiel Hamburgs folgen. So warnt die Debeka, einer der Großen der Branche, auf ihrerHomepage ausdrücklich und mit farbigen Warnzeichen vor dem in Anführungszeichen gesetztenHamburger Sonderweg. Die Gewerkschaften loben dagegen die neue Wahlfreiheit. Sie kritisierendie quasi automatische Mitgliedschaft der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, die aufdiese Weise den Bestand der Versicherungsunternehmen langfristig sichern. DieserAutomatismus sei aber nicht im Sinne der Versicherten.Hamburg ist also vorgeprescht. In Mecklenburg-Vorpommern wird allerdings entsprechenddiskutiert und auch in Sachsen-Anhalt gibt es ähnliche Bestrebungen. Das ist wichtig zuerwähnen, denn gerade im Beamtenrecht ist eine bundesweite Regelung enorm wichtig. Aberohne das Länder voran gehen, gibt es keine Veränderung. Im Interesse der Beamtinnen undBeamten und ihrer Familien sollten wir deshalb ein Zeichen setzen und in Zukunft auch einegesetzliche Krankenversicherung mit 50%igen Zuschuss durch das Land anbieten.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html