Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
24.01.19
16:47 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Mehr Experimentierfreude und weniger Appelle

Presseinformation Kiel, den 24.01.2019

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 4 Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung von Beamten und Beamtinnen schaffen Drs. 19/1075 u. 19/1138 (neu)

„Den Beamten werden Wahlmöglichkeiten vorenthalten“


Beamtinnen und Beamte haben faktisch keine Wahl, wie sie sich krankenversichern wollen.
Bislang ist das System so geregelt, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
Krankenkasse um ein Vielfaches teurer wird, als durch eine Absicherung über eine private
Krankenversicherung. Dieser Kostenunterschied wirkt faktisch wie ein Verbot der gesetzlichen
Krankenkasse und verhindert den Weg in die solidarische Gemeinschaft. Dabei werden den
Beamten Wahlmöglichkeiten vorenthalten. Das müssen wir ändern.



Der SSW fordert seit langem, dass die Landesregierung den Beamten eine entsprechende
Wahlmöglichkeit eröffnet, die vor allem in der Familienphase eine durchaus attraktive, weil
lohnende Möglichkeit der Absicherung gegen die Folgen von Krankheiten ist. Die Beamtinnen
und Beamten sollen selbst entscheiden können; ihnen diese Möglichkeit zu eröffnen, ist ein 2
Gebot der Gerechtigkeit. Außerdem steht die private Versicherung der Beamten enorm unter
Druck: niedrige Zinsen auf dem Kapitalmarkt, wachsende Versorgungskosten und steigende
Versicherungsbeiträge vor allem im Alter. Dazu kommen die Beihilfekosten, die auch unserem
Haushalt zunehmend zusetzen. Ich bin davon überzeugt, dass viele Beamtinnen und Beamten
die neue Wahlmöglichkeit nutzen werden, so dass langfristige die Beihilfekosten sinken werden.
Das ist ein durchaus gewollter und gewünschter Nebeneffekt der neuen Regelung.



Betrachten wir einmal die Beihilfe. Wir geben 282 Mio. Euro für Beihilfezahlungen aus und
müssen dafür 4,5 Mio. Euro Personalkosten aufwenden. Dazu kommen noch Miete und
Sachkosten, so dass wir von Gesamtaufwendungen in Höhe von mindestens 290 Mio. Euro
ausgehen können. Das Ganze für 79.000 Beihilfeempfänger. Auf den Monat gerechnet sind das
305 Euro monatlich als AG-Anteil. Damit wäre ein durchschnittlicher monatlicher
Krankenkassenbeitrag von 610 Euro zu finanzieren. Wohl gemerkt im Durchschnitt. Die meisten
Menschen zahlen weniger Krankenkassenbeiträge. Wir könnten also auch als Land durchaus
profitieren, wenn wir unseren Beschäftigten die halben Krankenkassenbeiträge erstatten
würden.



Hamburg ist das erste Bundesland, das seinen Beamten einen 50prozentigen Zuschuss auch für
die gesetzliche Krankenkasse anbietet. Es ist aber klar: Das ist ein Angebot. Kein Landesbeamter
muss das auch annehmen. Das bisherige klassische Modell aus Beihilfe und einer ergänzenden
Versicherung in der privaten Krankenversicherung als auch die Vollversicherung in der privaten
Krankenversicherung plus pauschale Beihilfe bestehen weiterhin. Allerdings gilt die Wahl nur zu
Berufsbeginn. Ein nachträglicher Umstieg bleibt schwierig und ist meist mit Kosten verbunden.
Aber gerade in der langfristigen Perspektive kann sich eine Mitgliedschaft in der Gesetzlichen
Krankenversicherung durchaus lohnen; entsprechende Rechenbeispiele liegen vor. 3
Die Versicherungsunternehmen sind von dem Hamburger Vorstoß nicht begeistert. Das
überrascht niemanden, denn schließlich ist jeder zweite Kunde ein Beamter bzw. eine Beamtin
und da droht schon ein beträchtliches Einnahmefeld wegzubrechen, wenn andere Bundesländer
dem Beispiel Hamburgs folgen. So warnt die Debeka, einer der Großen der Branche, auf ihrer
Homepage ausdrücklich und mit farbigen Warnzeichen vor dem in Anführungszeichen gesetzten
Hamburger Sonderweg. Die Gewerkschaften loben dagegen die neue Wahlfreiheit. Sie kritisieren
die quasi automatische Mitgliedschaft der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, die auf
diese Weise den Bestand der Versicherungsunternehmen langfristig sichern. Dieser
Automatismus sei aber nicht im Sinne der Versicherten.



Hamburg ist also vorgeprescht. In Mecklenburg-Vorpommern wird allerdings entsprechend
diskutiert und auch in Sachsen-Anhalt gibt es ähnliche Bestrebungen. Das ist wichtig zu
erwähnen, denn gerade im Beamtenrecht ist eine bundesweite Regelung enorm wichtig. Aber
ohne das Länder voran gehen, gibt es keine Veränderung. Im Interesse der Beamtinnen und
Beamten und ihrer Familien sollten wir deshalb ein Zeichen setzen und in Zukunft auch eine
gesetzliche Krankenversicherung mit 50%igen Zuschuss durch das Land anbieten.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html