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24.01.19
15:10 Uhr
SPD

Beate Raudies zu Top 4 und 9: Für eine echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 24. Januar 2019



TOP 4 und 9 – Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für Beamte (Drs. 19/1138, Drs. 19/1070)



Für eine echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst



Beate Raudies


„Hamburg hat es schon getan, Bremen will es tun, Brandenburg und Thüringen werden es tun. Und wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, wird es auch Schleswig-Holstein tun. Mit unserem Gesetz können wir ein Stück Sozialgeschichte schreiben und die gesetzliche Krankenversicherung in SH erstmals zu einer Sozialversicherung machen, in der sich alle versichern können – nicht müssen – und die niemanden ausschließt.
Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir die Einführung eines zusätzlichen Beihilfetatbestands im Landesbeamtengesetz vor, und zwar eine pauschale Beihilfezahlung für Krankenversicherungs-Beiträge. Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und auch einen Zugang für Beamtinnen und Beamte in die Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist eine Reform im Mini-Format, keine Revolution. Und doch würde unser Gesetz die realen Wahlmöglichkeiten von BeamtInnen erweitern, und das vermutlich mit überschaubaren Kosten. 2



Ich möchte kurz darstellen, wie die pauschale Beihilfe funktioniert: Alternativ zur individuellen Beihilfe wird Beamten auf Antrag eine pauschale Beihilfe gewährt. Die Höhe dieser Pauschale beläuft sich auf die Hälfte der anfallenden Kosten einer Krankenvollversicherung – unabhängig davon, ob der Beamte in der privat oder gesetzlich versichert ist. Ausgezahlt wird diese Pauschale in monatlich zusammen mit den Bezügen, sie ist steuerfrei. Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich, ein Hin- und Herwechseln zwischen beiden Formen der Beihilfe ist nicht möglich. Das scheint uns notwendig, um Optimierungsstrategien einen Riegel vorschieben, mit denen das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen geschwächt und die Beihilfe überfordert würde. In der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen die gesunden Mitglieder mit ihren Beiträgen die kranken. Im System der privaten Krankenversicherung werden in gesunden Zeiten Rücklagen für Zeiten einer Erkrankung im Alter gebildet. Und beides funktioniert nur bei einer langfristigen Mitgliedschaft. Wechselt der Beamte das Bundesland, gilt das dortige Beihilferecht. Aber wie eingangs gesagt: Es werden immer mehr Bundesländer, die eine ähnliche Regelung schaffen.
Für die SPD-Fraktion ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Bediensteten beteiligt. Die jetzige Regelung benachteiligt insbesondere Teilzeitbeschäftigte, Kinderreiche, chronisch Kranke oder Bedienstete mit Behinderung. Für sie kann die Gesetzliche Krankenversicherung die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko, und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert. Das macht die gesetzliche Krankenversicherung auch für junge und gesunde Berufseinsteiger attraktiv – sofern sie denn eine echte Wahlmöglichkeit hätten.
Wir wollen eine echte Wahl für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte sowie eine Unterstützung für diejenigen Bediensteten, die sich bisher schon auf freiwilliger Basis in der GKV versichert haben. Für den Großteil der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein würde eine entsprechende Ergänzung der Beihilfevorschriften keine Veränderung zum Status quo bringen. Eine Einschränkung von Leistungen oder gar Ansprüchen der Bediensteten ist mit dieser Erweiterung nicht verbunden.
Wir reden immer wieder darüber, wie wir den öffentlichen Dienst attraktiver machen können. Aus unserer Sicht wäre die Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung da ein guter Baustein. Die Möglichkeit eines entsprechenden Zuschusses des Dienstherrn zur gesetzlichen Krankenversicherung ist insbesondere interessant für Bewerber, die später in den öffentlichen Dienst eintreten wollen. Diese werden oft erst relativ spät verbeamtet, haben teilweise schon Familien und sind oft bereits in der GKV versichert. Einen weiteren Wettbewerbsnachteil, neben 3



der fehlenden Sonderzahlung, neben der 41-Stunden-Woche - kann sich Schleswig-Holstein nicht erlauben.
Es ist weder zeitgemäß noch sozial gerecht oder verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert werden. Nur weil es immer schon so war, muss es nicht so bleiben. Ich beantrage Überweisung in den Finanzausschuss.“