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23.01.19
15:18 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch: Alle Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen und fortsetzen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 23. Januar 2019



TOP 34: Drucksache 19/1174



Wolfgang Baasch:
Alle Möglichkeiten der Aufarbeitung nutzen und fortsetzen

Mit dem öffentlichen Symposium „Die Vergangenheit im Kopf – die Zukunft in der Hand“ am 28. und 29. November 2018 hat sich der Landtag einem schrecklichen Kapitel Schleswig- Holsteinischer Geschichte gestellt.
Hier im hohen Haus kamen erstmals die heute erwachsenen Opfer des Missbrauchs in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenhilfe in Schleswig-Holstein zu Wort. Es war erschreckend von den Schmerzen, der Gewalt, der Gleichgültigkeit und der Herzenskälte zu hören, die diese Menschen als Kinder und Jugendliche ausgesetzt waren. Kinder und Jugendliche, die für Medikamentenversuche missbraucht wurden und schlimmster, schwarzer Pädagogik wehrlos ausgesetzt waren.
So etwas darf nie wieder vorkommen!
Beschämend ist aber auch, dass erst heute im Jahr 2018/2019 wir mit einer öffentlichen Aufarbeitung dieser Vorgänge beginnen. Lange wurde den ehemaligen Heimkindern nicht geglaubt. Obwohl ihre Erlebnisse lange bekannt sind, ist wenig - viel zu wenig - bisher passiert. Die Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe in Schleswig-Holstein“ unterstützt seit 2017 Betroffene durch Beratung und bei der Antragstellung um Entschädigungsleistungen. 2



Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle leisten hier eine vorbildliche und anerkannte Arbeit. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung, die die Medikamentenversuche in Psychiatrien und Heimen in Schleswig-Holstein zwischen 1945 und 1975 untersucht, soll ihre Ergebnisse bis 2021 vorlegen. Dies macht deutlich, wie spät und wieviel zu spät wir uns jetzt diesem dunklen Kapitel Schleswig-Holsteinischer Geschichte stellen.
Mit dem Symposium haben Betroffene, haben die Opfer, Gehör im Landtag gefunden. Beeindruckend waren der Mut und die Klarheit mit der ehemalige Heimkinder - heutige Erwachsene - die Leiden und Qualen, aber auch ihre Albträume und Ängste, in aller Öffentlichkeit geschildert haben. Dafür gilt mein, gilt unser aller Respekt vor diesen mutigen, couragierten, manchmal aber auch bis an psychische Belastungsgrenzen gehenden Berichte.
Danke für Ihren aufrüttelnden und nie nachlassenden Einsatz um Anerkennung und Gerechtigkeit.
Nun ist es auch an uns dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Aufarbeitung alle verfügbaren Informationen und Akten von Trägern, von Kliniken, Heimen, Einrichtungen und der Pharmazeutischen Unternehmen geöffnet und zur Verfügung gestellt werden. Mit unserem Handeln und unseren Möglichkeiten, müssen wir die wissenschaftliche Aufarbeitung in all ihren Aspekten - auch der schwarzen Pädagogik und der brutalen Gewalt durch die damals Verantwortlichen unterstützen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Betroffene nicht durch bürokratische Hürden ein zweites Mal zu Opfern werden. Das gilt sowohl für Antragsfristen wie auch für zu eng gefasste Regelungen im Entschädigungsrecht. Wir sollten dabei die Arbeit der Stiftung Anerkennung und Hilfe und die Ergebnisse der Beratungen im Beirat der Stiftung intensiv begleiten.
Wir sollten darauf achten, dass Betroffene, die als Heimkinder schweres Leid in Schleswig- Holstein erlitten haben, im Alter, bei Krankheit oder im Pflegefall individuelle Unterstützungs- und Hilfestellungen bekommen. Hierzu wurde im Symposium ein sehr beachtenswerter Vorschlag unterbreitet, den wir unbedingt aufgreifen sollten! Diese Grundsätze haben wir im Sozialausschuss am 10. Januar 2019 gemeinsam als Konsequenz aus dem Symposium vom 28. und 29. November 2018 beschlossen.
Ich bin den Kolleginnen und Kollegen von CDU, Grünen, FDP und SSW außerordentlich dankbar, dass es uns gelungen ist, diesen gemeinsamen Beschluss als gemeinsames Versprechen auf den Weg zu bringen. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden des Sozialausschusses, Werner Kalinka, der den vorliegenden Beschluss des Sozialausschusses 3



gut vorbereitet und mit seiner offen-konstruktiven Art zu einem gemeinsamen Ergebnis geführt hat.
Die Verletzung und Missachtung von Menschrechten, die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen, die in der Obhut des Staates eigentlich Schutz finden sollten, darf nie wieder geschehen.