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23.01.19
13:06 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 2 "Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 022/2019 Kiel, Mittwoch, 23. Januar 2019
Landwirt- schaft/Dauergrünlanderhaltungsge setz



www.fdp-fraktion-sh.de Oliver Kumbartzky zu TOP 2 „Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes“ In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Dauergrünlandschutz ist Umwelt- und Klimaschutz. Er schützt die Böden und die typische Landschaft Schleswig-Holsteins. Grünlandschutz ist damit auch Landschaftspflege.
Das heute vorliegende Gesetz beschränkt sich künftig auf Dauergrünland- flächen, die besonders sensibel sind. Die Gebietskulisse, die durch das heu- te vorliegende Gesetz geschützt wird, wird im Vergleich zum bestehenden Gesetz faktisch halbiert, da ,wie gesagt, künftig nur noch das sensible Dau- ergrünland vom Gesetz erfasst wird.
Außer der Änderung bei der Kulisse gibt es natürlich auch noch weitere Än- derungen. So wird zum Beispiel in Paragraf 2 die Definition von Dauergrün- land an die unionsrechtliche und bundesweite Definition angepasst. Dadurch wird eine höhere Transparenz für alle Verfahrensbeteiligen ge- schaffen und das sowieso schon komplizierte Antragsverfahren wieder ver- einfacht. Sollte sich das Prämienrecht der EU ändern, stellen wir sicher, dass unsere absoluten Grünlandstandorte gesichert sind. Für die Kulisse gilt der Schutz und das Umwandlungsverbot künftig unabhängig davon, was die EU beschließt oder ändert. Die Entfristung des Gesetzes ist dabei sinnvoll, denn auch in fünf Jahren werden wir die sensiblen Grünlandflächen, Moore und Anmoore dort haben, wo wir sie heute identifiziert haben. Die Sensibili- tät wird dort dieselbe sein. Deswegen ist es richtig, den Schutz entspre- chend dauerhaft zu gestalten.
Wir haben mit unserem Änderungsantrag dafür gesorgt, dass es eine erneu- te Evaluation des Gesetzes geben wird. Es ist wichtig zu sehen, ob es gege- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de benenfalls weiteren Anpassungsbedarf gibt. Die Umwandlung von Grünland in Ackerland ohne Ersatzflächen ist verboten. Hier haben wir erreicht, dass im Gesetzestext deutlicher wird, dass es sich um einen 1:1-Ausgleich han- deln muss, wenn eine Umwandlung in Ausnahmefällen genehmigt wird – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Das grundsätzliche Umwandlungsver- bot gilt für besonders sensible Gebiete: Überschwemmungs- und Wasser- schutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moore und Anmoore. Wir werden eine Kulisse als Grünland schützen, die auch als Ackerland nicht dauerhaft zu bewirtschaften wäre. Wir sagen, dieser Boden – der Boden, der auch als Ackerland schnell seinen Wert verlieren würde – sollte geschützt werden und das rechtfertig nach unserem Dafürhalten auch einen Eingriff in das Ei- gentumsrecht an dieser Stelle.
Durch das Gesetz gibt es die Sicherheit, dass unsere Böden dauerhaft ihr volles Funktionsspektrum für die Umwelt erhalten können: Als Speicher für Wasser, als Lebensraum, aber auch als Speicher für Treibhausgase. Das ist eine gute Sache, zu der wir uns gemeinsam in der Jamaika-Koalition ent- schlossen haben. So ist auch die Landwirtschaftskammer in ihrer schriftli- chen Stellungnahme der Auffassung, dass ‚das natürliche Dauergrünland in seinen vielfältigen Ausprägungen als Bestandteil unserer Kulturlandschaft zu pflegen und zu erhalten ist.‘
Heute nun haben SPD und SSW einen gemeinsamen Änderungsantrag ein- gebracht, der knapp dargestellt lediglich ausdrückt, dass alles so bleiben soll wie bisher. Die Evaluation zum bestehenden Gesetz und die Änderungen im EU-Prämienrecht werden dabei nahezu ausgeblendet. Wir werden dem Änderungsantrag der Opposition daher nicht zustimmen.
Die Begründung für den Gesetzentwurf der Landesregierung sein Inhalt ist vernünftig und überzeugend. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung für die vom Ausschuss empfohlene Fassung.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de