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23.01.19
12:46 Uhr
AfD

Volker Schnurrbusch (zu TOP 2): Grünlandschutz darf nicht auf Kosten der Landwirte gehen

PRESSEMITTEILUNG



Volker Schnurrbusch zum AfD-Antrag auf Änderung des Dauergrünlandgesetzes (TOP 2):

„Grünlandschutz darf nicht auf Kosten der Landwirte gehen“ Kiel, 23. Januar 2019 Die AfD-Fraktion fordert, dass das Umwandlungsverbot im Dauergrünlandgesetz weiter befristet wird und Dauergrünland wirtschaftlich genutzt werden darf. Zu dem Gesetzänderungsantrag, den die Fraktion dazu heute ins Plenum eingebracht hat, erklärt Volker Schnurrbusch, umwelt- und agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Durch das Dauergrünlandgesetz können Landwirte nur noch einen Teil ihrer Flächen bewirtschaften, was nicht nur ihre Erträge erheblich mindert, sondern sie auch in der Ausübung ihrer Eigentumsrechte beschneidet. Die AfD beantragt daher, das Gesetz so zu ändern, dass Kurzumtriebsplantagen erlaubt werden. Durch diese Art der Bepflanzung wird ein ähnlicher ökologischer Effekt erzielt wie durch Dauergrünland und Landwirte können zumindest durch eine Holzverwertung von ihren Flächen profitieren.
Ein wesentlicher Kritikpunkt am Dauergrünlandgesetz war bislang, dass aktuelle statistische Angaben über die tatsächliche Entwicklung des Grünlandflächenbestandes nicht vorgelegen haben. Nun zeigt sich nach vier Jahren, dass es immer noch erhebliche Kritik gibt und nach Auffassung von Betroffenen wie Fachleuten die Nachteile überwiegen. Vor diesem Hintergrund ist die zeitliche Befristung des Dauergrünland- gesetzes auch weiterhin dringend geboten.
CDU und FDP haben übrigens 2013 in der Opposition dem rot-grünen Dauergrünland- gesetz noch mit deutlichen Worten eine Absage erteilt. Von einem ‚Bauernverschreckungsgesetz‘ war die Rede, das die Landwirtschaft ‚lahmzulegen‘ drohe. Tatsächlich mussten seitdem 1.400 landwirtschaftliche Betriebe schließen.
In der Jamaika-Koalition sind CDU und FDP nun Erfüllungsgehilfen grüner Politik. Für die AfD-Fraktion steht hingegen fest: Grünlandschutz darf nicht allein auf Kosten der Landwirte durchgesetzt werden.“
Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Weitere Informationen:
• AfD-Änderungsantrag zum Dauergrünlandgesetz DS 19/1192 vom 22. Januar 2019: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01100/drucksache-19-01192.pdf
• Gesetzänderungsantrag der Landesregierung DS 19/941 vom 11. September 2018: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00900/drucksache-19-00941.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de