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23.01.19
12:40 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 2 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dauer- Pressesprecherin grünlanderhaltungsgesetzes Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Düsternbrooker Weg 70 von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bernd Voß: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 018.19 / 23.01.2019

Das Grünland ist unser Regenwald – Grünland erhal- ten ist Klimaschutz Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
das Grünland ist für uns so wertvoll, wie für Brasilien der Regenwald. Grünlanderhalt ist praktizierter Klimaschutz, Bodenschutz, Artenschutz und Gewässerschutz. Das ist auch eine Leistung der dort wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern. In den letzten Jahren haben wir eine Ahnung davon bekommen, was der Klimawandel für die Zukunft bedeu- ten könnte.
Grünlanderhalt – bei uns und weltweit – ist Teil des Klimaschutzes. Wiesen und Weiden sind Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten. Neben anderen naturna- hen Lebensräumen sind es Wiesen und Weiden, die die Schönheit der Landschaft in Schleswig-Holstein ausmachen. Obendrein geht es auch den Tieren mit Weidehaltung besser.
Ich bin deshalb soweit zufrieden, dass wir heute mit dieser Gesetzesänderung verhin- dern, dass der Dauergrünlandschutz ausläuft, wie es zum Beispiel der Bauernverband fordert. Und ich finde es auch richtig, dass wir das Gesetz entfristen, also nicht wieder mit einem neuerlichen Verfallsdatum ausstatten, wie es beim alten Gesetz der Fall war. Wir setzen damit ein klares Signal und schaffen so eine gewisse Planungssicherheit für die Landwirtschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Dauergrünlandanteil muss erhalten bleiben. Es gehört erst recht nicht unter den Pflug auf Moorböden, in Überschwemmungsgebieten und dort, wo Böden besonders erosionsgefährdet sind. Für diese und andere Flächen, die aufgrund der Standortgege- benheiten nicht beackert werden sollten und oft auch nicht können, ist der Schutz vor- dringlich, und sie werden weiter – oder, wie im Fall der Winderosionsflächen auch erst- Seite 1 von 2 malig – durch dieses Gesetz geschützt.
Leider gehört es auch zur Wahrheit, dass wir mit dieser Gesetzesänderung auf der an- deren Seite Abstriche machen. Wir haben über 350.000 Hektar – circa 35 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Schleswig-Holsteins – die vom derzeitigen Dauergrünlan- derhaltungsgesetz erfasst werden.
Zukünftig haben nur noch Dauergrünlandflächen in einer Größenordnung von rund 150.000 Hektar Umbruchschutz. Der größere Teil, rund 200.000 Hektar, fällt raus. Das ist das „normale“ Grünland, außerhalb der Kulisse der sensiblen Flächen. Das ist zu Recht in der Anhörung kritisiert worden. Leider ist es uns nicht gelungen, diese Flächen drinnen zu behalten.
Zwar besteht für diese Flächen bis 2020, eventuell 2021, ein Umbruchschutz durch EU- Prämienrecht, doch wer die Diskussion um die Neuausrichtung der Gemeinsamen Ag- rarpolitik kennt, weiß: Es besteht Anlass zur Sorge, dass dieser Schutz in der Form nicht aufrechterhalten werden kann. Zufrieden bin ich mit dem Ergebnis daher nicht. Es ist jetzt schon absehbar, dass wir dieses Gesetz kurzfristig, zeitnah und pünktlich nach- bessern müssen, wenn der EU-Schutz demnächst wegfällt.
Wir schaffen so unnötig Unsicherheit. Besser wäre es, nach außen klar zu kommunizie- ren und festzulegen: Auch diese Dauergrünlandflächen sind wertvoll und wir wollen sie erhalten. Aber es gibt auch Pluspunkte: Auch wenn wir das Gesetz beim Wegfall des Schutzes durch die EU evtl. kurzfristig werden anpassen müssen, ist die Entfristung ein Fortschritt. Die zusätzlichen rund 9.000 Hektar Winderosionsflächen sind ein Fortschritt.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
ein weiterer Kritikpunkt in der Anhörung war, dass wir mit diesem Gesetz das Grünland nur quantitativ und nicht qualitativ sichern. Dem kann ich entgegenhalten, wir haben in der vergangenen Wahlperiode das besonders wertvolle, artenreiche Grünland unter Bi- otopschutz unter Landesnaturschutz gestellt. Das ist eine sehr wirksame Schutzkatego- rie. Wir haben also auch einen qualitativen Schutz.
Zur Aufwertung des Grünlandes, Aufwertung aus Sicht des Naturschutzes, ist Ord- nungsrecht das falsche Mittel. Darum fördern wir, mit EU-, Bundes-, und Landesmitteln, eine entsprechende Nutzung auch mit Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes. Und zwar in beträchtlichem Umfang. Denn Grünland kann großflächig nur erhalten werden, wenn es wirtschaftlich nutzbar ist.
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