Bernd Voß zur Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 471.18 / 21.12.2018Es bleibt dabei: Atomkraftstandorte in Schleswig- Holstein dürfen nicht schleichend zu Endlagern werdenZur Überreichung der Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel an den Betreiber Vattenfall sagt der energiepolitische Sprecher der Land- tagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:Mit der heutigen Überreichung des Genehmigungsbescheides für die Stilllegung und den Rückbau des Atomkraftwerkes Brunsbüttel ist ein weiterer Schritt beim Ausstieg aus dieser gefährlichen Technologie in Schleswig- Holstein eingeleitet. Eine zweite Ge- nehmigung für den Rückbau des atomaren Inventares und für den konventionellen Rückbau der weiteren Anlage wird folgen. Hierzu stehen noch weitere Genehmigungen wie für den Bau des Zwischenlagers für schwach- und mittelaktiven Müll dem weiteren Verfahren für das nicht mehr genehmigte Standortzwischenlager für hochradioaktiven Müll aus.Das alles muss über viele Jahre und Jahrzehnte durch engmaschige Kontrollen der Atomaufsicht des Landes begleitet werden. Es ist daher gut, dass gegenüber dem Rückbauantrag der AKW-Betreiber in einigen Bereichen reduzierte Ableitungswerte durch die Landesregierung zur Auflage gemacht wurden. Aktuell gibt es bei den aus- stehenden wasserrechtlichen Genehmigungen noch zahlreiche Fragen. Das wird auch für aus dem Atomrecht entlassenen, nicht radioaktiv belasteten Müll und den Verbleib von Rückbaumaterial zur Wiederverwertung zukünftig zu erwarten sein. Um zu Lösun- gen zu kommen, wird ein intensives Beteiligungsverfahren weiterhin unverzichtbar blei- ben.Auch die Fragen der Endlagerung und des weiteren Verbleibs des schwach-, mittel- und Seite 1 von 2 hochradioaktiven Mülls drängen. Die Atomkraftstandorte in Schleswig-Holstein dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden.Gut ist, dass die Jamaika-Landesregierung mit zeitnahen Zielen bei Ausbau der erneu- erbaren Energien und des Klimaschutzes konsequent den Weg der Energiewende fort- setzt. Diese Vorarbeit Schleswig-Holsteins in den letzten 20 Jahren hat erst dazu ge- führt, dass der Atomausstieg eingeleitet wurde. *** 2