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19.12.18
15:39 Uhr
Landtag

Gesundheitsfachberufe: Ab 1. Januar 2019 Schulgeldfreiheit

Nr. 213 / 19. Dezember 2018

Gesundheitsfachberufe: Ab 1. Januar 2019 Schulgeldfreiheit
Es sei „sehr erfreulich“, so der Vorsitzende des Sozialausschusses des Landtages, Werner Kalinka MdL, dass für alle Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen ab 1. Januar 2019 die Schuldgeldfreiheit gelte. Dies sei „eine schöne Nachricht zu Weihnachten und zum Neuen Jahr“.
Er danke den Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft und dem Sozialministerium, dass es gelungen sei, noch vor dem Jahresende eine Regelung zu erreichen (siehe Pressemitteilung von heute, 19.12.2018). Damit sei die Gleichbehandlung aller Auszubildenden sichergestellt.
Der Sozialausschuss des Landtages hatte kürzlich appelliert, rasch zu einer Vereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zu kommen. Der Landtag hatte in der Dezember-Sitzung beschlossen, für die anderen Auszubildenden die Kosten in Höhe von rd. 3,3 Mio. Euro zu übernehmen.