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13.12.18
14:41 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann: Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden

Paragraph 219a | 13.12.2018 | Nr. 421/18
Katja Rathje-Hoffmann: Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden Zum Vorschlag der Bundesregierung über den Umgang mit dem §219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“, äußert sich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katja Rathje-Hoffmann:
„Es ist wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte darüber informieren können, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihren ärztlichen Leistungen gehören. Das Verbot der Werbung oder Anpreisung muss dabei aber weiterhin bestehen. Dafür hat sich Jamaika im Januar dieses Jahres bereits ausgesprochen.
Dass auch die Bundesregierung zu einem solchen Ergebnis kommt, freut mich persönlich sehr. Nun blicken wir erwartungsvoll in den Januar und hoffen, dass diese Punkte umgesetzt werden. Auch wenn die Debatte in den vergangenen Monaten ins Stocken geraten zu sein schien, muss zugegeben werden, dass hier wirklich dicke Bretter gebohrt werden mussten. Dass eine solche Debatte Zeit in Anspruch nimmt, sollte den gefundenen Kompromiss aber keinesfalls schmälern.
Ich bin froh, dass diese Vorschläge nun im Raum stehen. Das gibt mir Hoffnung, dass nun endlich die gebotene Rechtssicherheit geschaffen wird.“



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