Ole-Christopher Plambeck: (TOP 15) Die Grundsteuer muss jetzt auf eine feste Basis gestellt werden
Grundsteuer | 13.12.2018 | Nr. 419/18Ole-Christopher Plambeck: (TOP 15) Die Grundsteuer muss jetzt auf eine feste Basis gestellt werden Es gilt das gesprochene WortSperrfrist RedebeginnHerr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte in Westdeutschland und damit auch hier bei uns, für Häuser und unbebaute Grundstücke auf Basis der Hauptfeststellung von 1964 für verfassungswidrig. Im selben Urteil ist eine Neuregelung bis Ende 2019 und deren Umsetzung bis Ende 2024 gefordert.Das ist ein sehr sportliches Zeitfenster. Insbesondere, weil seit dem Urteil bereits ein ¾ Jahr vergangen ist, ohne dass substantiell etwas passiert ist. Olaf Scholz kam erst am 29. November mit seinen Vorschlägen hervor. Angesichts der Bedeutung dieser wichtigen Steuer ist das viel zu spät gewesen!Da die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte für die Grundsteuer bereits seit Jahren angezweifelt wird, mussten wir mit einer solchen Entscheidung rechnen.Bisher konnte leider keine einvernehmliche politische Lösung gefunden werden, um die Ermittlung der Grundsteuer auf verfassungskonforme Füße zu stellen. Das muss sich endlich ändern!Meine Damen und Herren,Im Mittelpunkt der Grundsteuer steht nicht eine natürliche bzw. juristische Person, wie bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, sondern ein Objekt: nämlich der Grundbesitz. Für das Ein- oder Mehrfamilienhaus, andere Gebäude, wie Geschäftsbauten und den zugehörigen Grund- und Boden ist Grundsteuer B zu zahlen.Landwirtschaftliche Nutzfläche ist mit der sog. Grundsteuer A belegt.Da die Grundsteuer nach Art. 106 Abs. 6GG den Kommunen zufließt, handelt es sich Seite 1/2 Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de um eine Gemeindesteuer.Mit mehr als 440 Mio. Euro – Bundesweit sind es sogar knapp 14 Mrd. Euro – ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Diese wichtige Steuer gilt es für die Kommunen zu erhalten.Außerdem muss es den Kommunen auch weiterhin möglich sein, ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung wahrnehmen und die Einnahmen aus der Grundsteuer über eine individuelle Hebesatzfestlegung lenken zu können.Grundlage aller Überlegungen muss aber auch sein, dass es durch die Grundsteuer zu keiner weiteren Verteuerung des Wohnens aufgrund eines dynamischen Anstiegs der Nebenkosten kommen darf.Denn oft sind es die Nebenkosten, die das Wohnen immer teurer machen!Da nützen auch keine staatlichen Wohnungsbauunternehmen.Eine Grundsteuerreform ohne Einnahmeerhöhungen – so hat es schon die Finanzministerkonferenz 2010 einstimmig beschlossen – bleibt weiter unser Ziel!Egal ob am Ende eine Grundsteuer auf Basis von Verkehrswerten, eine vereinfachte Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip, das gebäudewertunabhängige Kombinationsmodell oder ein ganz anderes Verfahren steht, klar ist:Die Grundsteuerreform ist eine der bedeutendsten, wenn nicht die bedeutendste Steuerreform in den kommenden Jahren und sie wird ein riesiger Kraftakt! Umso wichtiger ist es, dass diese Reform politisch breit getragen wird. Für politisches Klein, Klein ist das Thema zu bedeutend.Jetzt heißt es erst recht, anpacken statt rumschnacken! Ich bitte die Landesregierung, auf Bundesebene weiterhin auf ein zügiges Verfahren zur verfassungskonformen Neuordnung der Grundsteuer hinzuwirken. Dabei muss die Grundsteuer zukünftig mit möglichst geringem Aufwand ermittelt werden können. Das wird eine große Aufgabe!Uns allen muss klar sein, je mehr Zeit ins Land geht, desto eher wird es auf ein möglichst einfaches Verfahren, wie z.B. das Flächenmodell, hinauslaufen, denn die Zeit läuft uns davon und bis zum 31.12.2019 muss ein Gesetz verabschiedet sein.Vielen Dank. Seite 2/2 Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de