Lars Harms: Das perfekte Grundsteuermodell gibt es nicht
Presseinformation Kiel, den 13. Dezember 2018Es gilt das gesprochene Wort.Lars HarmsTOP 15 Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern Drs. 19/706, 19/693 „Wir brauchen den Erhalt der bisherigen Aufkommenshöhe und ein Modell, das für die Behörden und somit auch für den Steuerzahler relativ schnell und einfach nachzuvollziehen und umzusetzen ist!“Wie wir bereits von vielen Seiten gehört haben, hat das Bundesverfassungsgericht im April2018 die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet, dass bis spätestens 31. 12.2019 eine neue Regelung her muss. Hier müssen Bundestag und Bundesrat sich also schnelleinigen und dazu gehören wir als Land Schleswig-Holstein selbstverständlich dazu. Was alsotun? Zunächst ist es zu begrüßen, dass sich die Landesregierung schon frühzeitig in dieDiskussion eingebracht hat und dies vor allem konstruktiv und zielorientiert. Denn was vonAnfang an klar war und ist: Viel Zeit bleibt der Republik nicht, um eine neue Grundsteuer auffeste Beine zu stellen. Dabei liegen die unterschiedlichen Vorschläge auf dem Tisch. Diesewurden auch schon im Finanzausschuss thematisiert. Was mir dabei vor allem wichtig ist zu 2betonen ist, dass kein einziges Modell eine 100 %-ige Gerechtigkeit herstellen wird. Dies dürftespätestens jedem klar sein, der sich mit dem Thema Wohnraum beschäftigt. Die Unterschiedein den Wohnverhältnissen sind schlichtweg zu groß, um sie durch Umverteilung einer einzigenSteuer uneingeschränkt gerecht machen zu können. Dies mag vielleicht der bittere Teil derWahrheit sein. Auch mit einer neuen Grundsteuer, wird es weiterhin Schieflagen in denjeweiligen Praxisbeispielen geben. Nur mit dem Unterschied, dass man sich vielleicht nichtmehr auf Richtwerte von vor 80 Jahren berufen wird. Es wird also bei der Neuordnung derGrundsteuer auch wieder Gewinner und eben auch Verlierer geben. Das ist natürlich nichtgewollt, jedoch muss man sich dies – vor allem jetzt im Beratungsprozess – immer wieder vorAugen führen. Für uns als SSW gilt in diesem Zusammenhang jedenfalls festzuhalten, dassgrundsätzlich das Aufkommen und die entsprechende Belastung der Steuer gleich bleibensollte. Ein anderer Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte, ist der generelle Aufwand derWertermittlung im Zusammenhang mit der Reform. Damit möchte ich nur unterstreichen,dass der Verwaltungsaufwand tatsächlich auch im Verhältnis zum Steueraufkommen stehenmuss. Man stelle sich einmal vor, sämtliche Finanzbeamte durch alle 35 Millionen Grundstückeder Republik schicken zu wollen, um Bodenfläche, Bauwert und sonstige Kriterien neu zuregistrieren. All dies stünde im Verhältnis zu einem Steueraufkommen von ungefähr 14Milliarden Euro im Jahr. Das mag sich jetzt vielleicht viel anhören. Im Vergleich zumSolidaritätszuschlag von fast 19 Milliarden oder der Lohnsteuer ist das Aufkommen aus derGrundsteuer eher gering und steht damit ungefähr auf der gleichen Stufe wie die Tabaksteuer.Auch hier sollte die Gewichtung im Sinne des Verwaltungsaufwands stimmen, schließlich giltes, eine Überforderung der Finanzbehörden in diesem Zusammenhang zu vermeiden.Finanzbeamte kann man in der Steuerfahndung sicherlich besser einsetzen. Alles in allemkann man also festhalten, dass insbesondere zwei Dinge für uns entscheidend sind: Erstens,den Erhalt der bisherigen Aufkommenshöhe und zweitens ein Modell, welches für dieBehörden und somit auch für den Steuerzahler relativ schnell und einfach nachzuvollziehen 3und umzusetzen ist. Ich denke, damit wäre viel getan, um die Neugestaltung der Grundsteuerauf feste Beine zu stellen. Und wie ich anfangs sagte, die Vielfältigkeit und auch die vielenSchieflagen und Ungerechtigkeiten des Wohnmarkts wird eine Neugestaltung derGrundsteuer nicht beheben können. Dies gilt es immer wieder bei der Debatte derunterschiedlichen Grundsteuermodelle mitzudenken. Ein in Anführungszeichen perfektesGrundsteuermodell wird es also nicht geben. Vor diesem Hintergrund würden wir als SSW dasModell unterstützen, welches sich maßgeblich durch eine Nachvollziehbarkeit und einengeringen Verwaltungsaufwand auszeichnet.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html