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12.12.18
18:17 Uhr
SSW

Jette Waldinger-Thiering: Diversität als selbstverständlicher Teil der Ausschreibungstexte des Landes

Presseinformation Kiel, den 12.12.2018

Es gilt das gesprochene Wort



Jette Waldinger-Thiering TOP 13 Ausbildungssituation beim Land Schleswig-Holstein Drs. 19/1007

„Diversität als selbstverständlicher Teil der Ausschreibungstexte des Landes“

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels und des demographischen
Wandels in Schleswig-Holsteins ist es wichtig, dass die Landesregierung zielgerichtet
handelt und frühzeitig selbst bedarfsgerecht ausbildet.
Genau das hat die SPD nun abgefragt und die Landesregierung hat ausführlich
geantwortet. Ich habe mich über diese große Anfrage gefreut, denn wir können einiges
aus ihr lernen.
Erst einmal, dass auch unsere Landesregierung erkennt, vor was für einem Problem wir
stehen, wenn in den nächsten Jahren viele der Beschäftigten unserer
Landesverwaltung altersbedingt ausscheiden, während gleichzeitig weniger
Schulabgängerinnen und Schulabgänger zur Verfügung stehen. 2
Dass es eine landesweite Werbekampagne gibt, die die Vorzüge der
Ausbildungsberufe, dualen Studiengänge und Referendariate der Landesverwaltung
aufzeigt, ist daher genau richtig. Wer es in letzter Zeit mal ins Kino geschafft hat, hat
sicherlich mindestens einen der Werbeclips für eine Ausbildung beim Land Schleswig-
Holstein gesehen.
Hierin werden die vielen verschiedenen interessanten Wege, die die jungen Menschen
einschlagen können, präsentiert. Und ich muss sagen, ich finde die Imagefilme wirklich
sehr gelungen. Ob es der Chemielaborant ist, dem wir ins Landeslabor folgen, oder
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ihr Arbeitsfeld erläutern. Irgendwie bleibt
das Gefühl, trotz der professionellen Aufbereitung einen persönlichen Einblick in die
vielfältigen Arbeitsbereiche und Charaktere Schleswig-Holsteins bekommen zu haben.



In Bewerbungs- und Auswahlverfahren stehen mehrere Aspekte nebeneinander, die es
zu berücksichtigen gilt. Die Bestenauslese, das Diskriminierungsverbot nach den
Grundsätzen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, gegebenenfalls das
Beamtenstatusgesetz. Ein komplexes Verfahren, in das nicht ohne Grund
Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Vertrauenspersonen der
Schwerbehinderten eingebunden sind.
Die angefügten tabellarischen Auflistungen zeigen ja auch deutlich, wo wirklich noch
Luft nach oben ist. Zum Beispiel bei den Fragen Nummer 3 und 4. Der Anteil von
Menschen mit Behinderungen in Ausbildungen und dualen Studiengängen kann
durchaus noch erhöht werden.
Der Fragekomplex 5-7 lässt mich ehrlich gesagt etwas ratlos zurück. Das mag sowohl
an den Fragen als auch an den Antworten liegen. Wenn nach „interkulturellen 3
Aspekten“ in Bewerbungs- und Auswahlverfahren gefragt wird, lässt das
zugegebenermaßen auch vielfältige Antworten zu. Die Landesregierung versteht
hierunter offensichtlich Menschen mit Migrationshintergrund, die immerhin in
Ausschreibungstexten und Berufsorientierungsveranstaltungen explizit angesprochen
werden. Wirklich bedauerlich finde ich es, dass der Anteil der Menschen, die in einer
freiwilligen Befragung angegeben haben, einen Migrationshintergrund zu haben,
immer noch sehr niedrig ist. 4,51% Polizeiobermeisterinnen und -obermeister,
3,79%Polizeikommissarinnen und -kommissare, 2,46% in der Kriminalpolizei. Das ist zu
wenig.
Und schließlich die Frage 6; Regional- und Minderheitensprachen. Hierüber ärgern wir
uns beim SSW. Die gegebene Antwort wirkt etwas nachlässig.
Regional- und Minderheitensprachen sind keine Fremdsprachen. Und sie müssen Teil
des Anforderungsverfahrens sein, wenn das Land mit gutem Beispiel voran gehen will.
Es muss selbstverständlich sein, dass im Kundenkontakt, in der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit, bei der Polizei Menschen angestellt zu haben, die kompetent im
Umgang mit Regional- und Minderheitensprachen sind. Es kann nun wirklich nicht
sein, dass diese Qualifikation lediglich begrüßt wird.



Für uns stellt es sich als sehr sinnvoll dar, die sogenannten weichen Faktoren, die aber
sehr lebensbestimmend sein können, in der Bewerbung der Arbeit in der
Landesverwaltung nach vorne zu stellen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Einbindung von Menschen mit Behinderungen, Diversität und Chancengerechtigkeit
für Menschen, die einen Migrationshintergrund haben. Für den öffentlichen Dienst des
Landes zu arbeiten, soll verschiedenen Zugangsvoraussetzungen und Lebensentwürfen 4
offen stehen und es ist daher angemessen, wenn das nicht nur positiv vermarktet wird,
sondern auch ein selbstverständlicher Teil der Ausschreibungstexte,
Ausbildungsmessen und Studieninformationsveranstaltungen ist.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html