Untersuchungsausschuss kann mit Zeugenvernehmungen beginnen
Nr. 203 / 12. Dezember 2018Untersuchungsausschuss kann mit Zeugenvernehmungen beginnenDer Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, die Abgeordneten Claus Christian Claussen (CDU) und Thomas Rother (SPD), stellen gemeinsam fest, dass in den Gesprächen der Ausschuss- Obleute mit Innenminister Hans-Joachim Grote eine Lösung in der Auseinandersetzung um Aussagegenehmigungen gefunden wurde.Für kommenden Freitag (14. Dezember) hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration nun die Übermittlung von Aussagegenehmigungen für die ersten Zeugen des Untersuchungsausschusses angekündigt. Entsprechend den gemeinsamen Beratungen werden diese sowohl Geheimschutzinteressen und Fürsorgepflichten als auch den öffentlichen Untersuchungsauftrag des Ausschusses angemessen berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser Genehmigungen kann der Parlamentarische Untersuchungsausschuss nunmehr in die Beweisaufnahme einsteigen.Aufgrund der zeitlichen Planungen des Ausschusses für den Ablauf der Beweisaufnahme und wegen der Verhinderung eines Zeugen wird die Zeugenvernehmung nach aktueller Planung am 28. Januar 2019 beginnen. Die für den 17. Dezember 2018 und den 14. Januar 2019 vorgesehenen Sitzungen finden nicht statt.