Landesbeirat der Menschen mit Behinderungen: So kann der Barrierefreiheitsfonds ein Erfolg werden!
Nr. 198 / 6. Dezember 2018Landesbeirat der Menschen mit Behinderungen: So kann der Barrierefreiheitsfonds ein Erfolg werden!Am Montag (3.12.) hatte der Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holstein im Rahmen seiner dritten Sitzung Referenten der Staatskanzlei zu Gast. Der Beirat ließ sich die Ausrichtung des mit 10 Millionen Euro ausgestatteten Fonds für Barrierefreiheit der Landesregierung erläutern. „Der breite Ansatz des Landes und die offene Adressierung an unterschiedliche Projektträger lassen auf eine gute Beteiligung mit vielen Ideen hoffen“, fasst Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung, den Austausch mit der Staatskanzlei zusammen.Der Beirat versteht Barrierefreiheit in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention als ein Menschenrecht und unterstreicht damit den Sinn des Fonds. Dass die Landesregierung die Konvention nach dem Landesaktionsplan mit einer weiteren Maßnahme direkt umsetzt, findet die Unterstützung des Landesbeirats. Er begrüßt auch, dass nur Projekte gefördert werden, für die nicht bereits gesetzliche Verpflichtungen bestehen.Der Fonds stellt für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit 10 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 zur Verfügung. Er soll Projekte initiieren, die gegenständliche- und Bewusstseinsbarrieren abbauen. Der Fonds erstreckt sich auf alle Lebensbereiche und soll einen Mehrwert für alle Menschen bewirken. Insbesondere sollen Projekte gefördert werden, die vollständige Nutzungsketten entwerfen. Damit möglichst viele Menschen nachhaltig erreicht werden, werden vorrangig Initiativen gefördert, die Breitenwirkung erreichen. Maßnahmen für Einzelne sind dagegen nicht förderfähig.Am Entwurf der Förderrichtlinie war der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung vom Land beteiligt. Die Bewilligung von Projekten erfolgt unter seiner Mitwirkung.