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29.11.18
16:13 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zur Grundgesetzänderung zum Bildungsföderalismus

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 430.18 / 29.11.2018
Bildungsgerechtigkeit: Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen Zur Diskussion über die Grundgesetzänderung zum Bildungsföderalismus und dem heute (28. November 2018) vom Bund vorgelegten Entwurf, der eine 50:50-Aufteilung zwischen Bund und Ländern bei Investitionen im Bildungsbereich vorsieht, sagt die schulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:
Wir Grüne kritisieren den Entwurf des Bundes, bei Bildungsinvestitionen eine 50:50- Aufteilung zwischen Bund und Ländern grundgesetzlich festzuschreiben. Bildung ist ei- ne Gemeinschaftsaufgabe, bei der der Bund sich nicht aus der Verantwortung ziehen darf. Mit dem Digitalpakt wollen wir einen ersten Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit gehen. Bildungschancen dürfen nicht vom Wohnort abhängen. Über die vom Bund kurzfristig gestellte Bedingung für eine Grundgesetzänderung müssen Bund und Länder im Vermittlungsausschuss sprechen.
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