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28.11.18
09:56 Uhr
AfD

Volker Schnurrbusch: Gesetzliche Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung sind zwingend erforderlich

PRESSEMITTEILUNG



Volker Schnurrbusch anlässlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur A 20:

„Gesetzliche Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung sind zwingend erforderlich“ Kiel, 28. November 2018 Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 4 des Neubaus der A 20 von der A 7 bis Wittenborn für rechtswidrig zu erklären, kommentiert der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Volker Schnurrbusch:
„Es ist leider nur ein schwacher Trost, dass das Bundesverwaltungsgericht die Planfeststellung in ihren Grundlagen akzeptiert hat und lediglich einzelne Fehler im Rahmen der wasserrechtlichen Prüfung und des Naturschutzrechts für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ursächlich gewesen sind. Denn auch dadurch wird jetzt ein ergänzendes Verwaltungsverfahren notwendig, was mit weiteren Zeitverzögerungen verbunden ist.
Einmal mehr muss auch die Vorgehensweise der klagenden Umweltverbände kritisch hinterfragt werden, deren Prozessführung des „Alles oder Nichts“ nicht im Interesse Schleswig-Holsteins liegt. Im Gegensatz zum Landesverband Schleswig-Holstein des BUND können wir daher in der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen „Erfolg“ nicht erkennen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verdeutlicht einmal mehr die Notwendigkeit, bei Infrastruktur-Bauvorhaben dieser Größenordnung in Zukunft gesetzliche Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung zu treffen. Hier müssen dringend neue Wege beschritten werden, so wie es sich bei den aktuell auf Bundesebene vorgesehenen Pilotprojekten zur Legalplanung erfreulicherweise abzeichnet.“



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de