Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung: Wohnen muss barrierefrei werden
Nr. 186 / 22. November 2018Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung: Wohnen muss barrierefrei werdenUlrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein, hat die Landesregierung aufgefordert, sich für barrierefreien Wohnungsbau einzusetzen. „Angesichts des Verfassungsziels der Inklusion darf öffentlich geförderter Wohnraum nur barrierefrei errichtet werden“, sagte Hase anlässlich der gemeinsamen Hamburger Erklärung aller Landes- und des Bundesbeauftragten der Menschen mit Behinderung.Bei ihrem 56. Treffen in Hamburg haben die Beauftragten der Länder und des Bundes eine umfassende Erklärung zur dringend notwendigen barrierefreien Gestaltung von Wohnraum verfasst. Sie enthält sechs konkrete Forderungen, um die Bemühungen um den sozialen Wohnungsbau umfassend zu gestalten. Die Erklärung ist auf der nachfolgenden Seite angefügt.Die Beauftragten knüpfen damit an den sogenannten Wohngipfel von Bund und Ländern aus dem September 2018 an, bei dem eine Wohnraumförderung von 5 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren vereinbart wurde.„Nur mit barrierefreiem Wohnraum können Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen erreicht werden“, erklärte Hase abschließend. Hamburger Erklärung Wohnraumoffensive für mehr Barrierefreiheit und inklusive Quartiersentwicklung in Städten und Gemeinden nutzen! Hamburg, 16. November 2018 Bund, Länder und Kommunen haben im September 2018 eine gemeinsame Offensive zur Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten vereinbart. 1 In Städten, Landkreisen und Gemeinden soll mehr Wohnraum geschaffen werden, Wohnen soll für Geringverdiener und die breite Mittelschicht bezahlbar sein. Mieter sollen vor starken Mietpreiserhöhungen geschützt und Geringverdiener bei den Wohnkosten stärker entlastet werden. Dörfer und Gemeinden auf dem Land sollen durch vitale Ortskerne ein attraktives Lebensumfeld bleiben. Der Bund will für die soziale Wohnraumförderung im Zeitraum 2018-2021 mindestens 5 Milliarden € zur Verfügung stellen. Gemeinsam mit den Mitteln der Länder und Kommunen können damit über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. Die Städtebauförderung des Bundes soll mit 790 Millionen € pro Jahr fortgeführt werden. Die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes fordern den Bund, die Länder und die Kommunen auf, diese Wohnraumoffensive für die Schaffung von mehr barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung inklusiver Quartiere zu nutzen. Sie kritisieren, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen bei der Formulierung der Ziele der Offensive nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Damit ist bisher die große Chance verpasst worden, die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention zu einem zentralen Element der künftigen Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik auf allen staatlichen Ebenen zu machen und damit den Rechten von Menschen mit Behinderungen angemessen Rechnung zu tragen. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in allen Lebensbereichen gemacht werden. Dies bedeutet auch mehr Selbstbestimmung im Wohnen: Immer mehr Menschen mit Behinderungen wollen selbstbestimmt und mit Assistenz überall in den Städten und Gemeinden leben. Große Wohneinrichtungen werden an Bedeutung verlieren, das Leben in der Mitte der Kommunen wird Normalität werden. Die demographische Entwicklung mit einer alternden Bevölkerung wird diesen Trend in den nächsten Jahren weiter verstärken. Der Auftrag, inklusive statt besondere Wohnformen zu schaffen, kann nur mit konsequenter Umsetzung umfassender Barrierefreiheit eingelöst werden.1 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/ergebnisse- wohngipfel.pdf;jsessionid=231D05B9F21DB7BB73F1A45B36D4298E.1_cid287?__blob=publicationFile&v=5, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/ergebnisse- wohngipfel.pdf;jsessionid=231D05B9F21DB7BB73F1A45B36D4298E.1_cid287?__blob=publicationFile&v=5 Der Wohnungsbestand in den meisten Städten und Gemeinden bietet dafür kein entsprechendes Angebot: Es fehlt an bezahlbaren und barrierefreien sowie uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen. Der Altbestand der Wohnungen ist in der Regel nicht barrierefrei. Die Miete von neu gebauten Wohnungen ist zu oft für Menschen mit Behinderungen nicht finanzierbar. Der Bestand an Sozialwohnungen ist weiter stark rückläufig. Deshalb fordern wir als Behindertenbeauftragte der Länder und des Bundes: • Die Schaffung von barrierefreiem, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem und bezahlbarem Wohnraum, sowohl im Bestand als auch beim Neubau von Wohnungen. Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung sind mit der Umsetzung von Barrierefreiheit zu verbinden. • Generell muss der gesamte Neubau im Mehrparteienwohnungsbau barrierefrei und ein deutlicher Anteil uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. • Mit der verstärkten Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus sind inklusive Wohnangebote zu realisieren. Bei der Vergabe von Grundstücken des Bundes an die Kommunen für den Wohnungsbau sind Zielvorgaben für inklusive Wohnangebote und die Umsetzung von Barrierefreiheit festzulegen. • Bei Bauvorschriften darf Barrierefreiheit nicht einer vermeintlichen Kostensenkung geopfert werden. Für eine älter werdende Gesellschaft und die Schaffung inklusiver Wohnangebote gibt es einen großen Bedarf an barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum. Barrierefreiheit von Anfang an spart mittel- und langfristig enorme Ausgaben. • Die Mittel für das KfW Programm „Altersgerecht umbauen“ sind zu erhöhen und nicht auf dem jetzigen Stand festzuschreiben, damit mehr Barrierefreiheit bei bestehenden Wohnungen erreicht werden kann. • Die Städtebauförderung muss konsequent auf die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Stadtquartieren ausgerichtet werden, in denen ein gleichberechtigtes, am Sozialraum orientiertes Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderungen erreicht wird. Ein „Design for All“ muss Leitbild für die Gestaltung sein.Wir als Behindertenbeauftragte von Ländern und des Bundes fordern die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden auf, die Offensive auf bezahlbaren und barrierefreien sowie uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnraum auszurichten. Denn nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen sozialer Wohnungsbau. So ist angesichts der sich verändernden Bevölkerungsstruktur und der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention eine nachhaltige und wirtschaftliche Investition in Wohnungsbau und Stadtentwicklung möglich.