Untersuchungsausschuss plant die weitere Beweisaufnahme
Nr. 177 / 12. November 2018Untersuchungsausschuss plant die weitere BeweisaufnahmeDer Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode ist heute (Montag) zu seiner sechsten (nicht öffentlichen) Sitzung zusammengekommen. Bisher hat der Ausschuss bereits mehr als 240 Akten (rund acht Regalmeter) aus den Geschäftsbereichen des Innen- und des Justizministeriums beigezogen und ausgewertet. Heute hat der Ausschuss weitere Einzelheiten zum Vorgehen bei der Beweisaufnahme beraten und beschlossen, die im Dezember 2018 mit der Vernehmung der ersten Zeugen fortgesetzt wird.Hierbei werden voraussichtlich auch Tatsachen eine Rolle spielen, die geheim zu halten sind. Der Ausschuss wird daher bei der Beweiserhebung die notwendigen Maßnahmen treffen, um seinen verfassungsmäßigen Auftrag zur öffentlichen Aufklärung möglicher Missstände und die Geheimhaltungsinteressen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. So kann es der Geheimschutz beispielsweise gebieten, dass bestimmte Teile der Beweisaufnahme ausnahmsweise nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen, wenn einzelne Informationen, die im Interesse des Staatswohles geheim zu halten sind, dies erfordern.Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat zudem den weiteren Ablauf der Zeugenvernehmung im Februar 2019 geplant und einen umfangreichen Fragenkatalog beschlossen, der von der Landesregierung zunächst schriftlich zu beantworten ist.Um der Landesregierung die benötigte Zeit zur Beantwortung der gestellten Auskunftsersuchen einzuräumen, hat der Untersuchungsausschuss seine nächste (nicht öffentliche) Beratungssitzung vom 19. November 2018 auf den 26. November 2018 verlegt. Dann soll voraussichtlich über weitere Verfahrensfragen beraten werden.