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08.11.18
10:06 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Kita-Verbesserungen können nicht schnell genug kommen

Presseinformation Kiel, den 08.11.2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 12 + 24 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen und Einführung einer verpflichtenden Kita-Datenbank Drs. 19/1011 und 19/1018

„Echte Wahlfreiheit - nicht irgendwann sondern schnellstmöglich“

Zum Thema Kita möchte ich für den SSW eins vorab festhalten: Eine gute Bildung für unsere
Kleinsten ist unabdingbar und etwas, wofür wir uns immer eingesetzt haben. Deshalb
begrüßen wir die umfassende Kita-Reform, die CDU, Grüne und FDP voranbringen wollen,
ausdrücklich. Es ist gut und richtig, dass die Koalition diese Politik fortsetzt, und sich vor allem
um Qualitätsverbesserungen bemüht. Hier haben Sie genauso unsere Unterstützung, wie bei
der Weiterführung der Kita-Datenbank. Uns ist aber wichtig, dass nicht nur die groben
pädagogischen Konzepte erfasst werden. Es muss auch ermittelt werden, welche
Einrichtungen Angebote zu Minderheiten- und Regionalsprachen machen, und wie diese
angenommen werden. 2
Auch mit Blick auf die Kitafinanzen ist klar, dass es sich um ein sehr kompliziertes System
handelt. Eine faire und transparente Neuregelung zu schaffen, ist ein wirklich dickes Brett. Die
Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Elternbeiträge, zu der die Regierung bis zum Kita-
Jahr 2020/21 kommen will, ist wichtig. Aber sie kann für uns nur ein Zwischenschritt sein. Der
SSW fordert, dass alle frühkindlichen Bildungsangebote für Eltern kostenfrei sein müssen.



Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass in Sachen Kita-Reform viel Geduld gefragt ist. Hier sitzen
nun mal viele Akteure mit sehr unterschiedlichen Interessen am Tisch. Aus Sicht vieler Familien
können Verbesserungen aber nicht schnell genug kommen. Diesem Anspruch kann die Politik
längst nicht überall gerecht werden. So viel ist klar. Aber zumindest dann, wenn es um wirklich
grundlegende Dinge geht, kann ich die Perspektive der Eltern sehr gut nachvollziehen. Für den
SSW ist klar: Wenn zum Beispiel kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, oder wenn es nur
Angebote gibt, die sich nicht mit dem Job vereinbaren lassen, muss schnell gehandelt werden.
Der Verweis auf das Jahr 2021 hilft den Betroffenen wenig.



Trotz aller Bemühungen und trotz der immer höheren Ausgaben für unsere Kitas dürfen wir
uns nichts vormachen: Viele Menschen stehen vor genau diesen grundlegenden Problemen.
Statt pädagogischer Details beschäftigt sie die Frage, ob ihr Kind überhaupt betreut werden
kann. Auch die Bürgerbeauftragte weist in ihrem aktuellen Bericht darauf hin, dass der
Betreuungsbedarf im U3-Bereich bis heute nicht gedeckt ist. Und dass, obwohl wir den Ausbau
auch hier gemeinsam und sehr intensiv vorangetrieben haben. Ich denke, schon hier wird
deutlich, dass es durchaus noch Lücken gibt, die wir dringend schließen müssen.



Der SSW will, dass wirklich alle Eltern von Kitakindern einen Betreuungsplatz finden, wenn sie
ihn brauchen. Und wir wollen, dass sie dabei ein echtes Wunsch- und Wahlrecht haben. Sie
sollen ihr Angebot möglichst frei wählen können. Je nach gewünschter Betreuungszeit oder 3
pädagogischem Konzept. Und vor allem in Fällen, in denen sie zur Arbeit pendeln und ihr Kind
am Arbeitsort statt am Wohnort unterbringen müssen, brauchen sie einen klaren
Betreuungsanspruch. Weil es aber gerade hier immer wieder hakt, haben wir den vorliegenden
Gesetzentwurf eingebracht. Nicht nur Standort- und Wohnortgemeinde, sondern die
betroffenen Eltern selbst, sollen einen einklagbaren gesetzlichen Anspruch bekommen. Dieser
Schritt ist auch deshalb so wichtig, weil wir damit einen entscheidenden Beitrag zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.



Vor diesem Hintergrund freut mich natürlich, dass auch die Koalition dieses Ziel verfolgt. In
einer Kurzübersicht zur Kitarefom wird zumindest angekündigt, dass das neue Strukturmodell
auch die Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern stärken wird. Statt der heute
benötigten Genehmigung für eine Betreuung außerhalb der Wohnortgemeinde, soll es
„zukünftig echte Wahlfreiheit“ geben. Die Kapazitäten hierfür sollen sich in den kommenden
Jahren schrittweise anpassen. Über den Bedarfsplan und entsprechend der Elternnachfrage.
Wir meinen aber, dass man im Sinne der Eltern und Kinder nicht noch Jahre warten sollte. Und
deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html