Marlies Fritzen zum Gänsemanagement
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 36 – Bericht zum Gänsemanagement Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Marlies Fritzen: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 400.18 / 07.11.2018Wildgänse an unseren Küsten sind willkommenSehr geehrte Damen und Herren,vielen Dank an den Minister und die Mitarbeiter*innen für diesen Bericht. Wildgänse, die an unseren Küsten brüten und rasten, sind eine Freude für jede Naturliebhaber*in, für den Natur- und Artenschutz, für den Tourismus.Ich erinnere nur einmal an die Ringelganstage, mit Hilfe derer kräftig die Webetrommel für die Biosphäre Halligen und darüber hinaus insgesamt für die Destination Wattenmeer gerührt wird. Die zunehmenden Bestände einzelner Arten stellen andererseits aber auch eine Herausforderung für die Landwirtschaft dar.Es liegt mir fern, das Problem herunterzuspielen, das sich in den betroffenen Regionen für einige Landwirt*innen ergibt. Wir Grüne haben uns immer dafür ausgesprochen, die betroffenen Landwirt*innen zu unterstützen. Das wirksamste Mittel sind passgenaue An- gebote des Vertragsnaturschutzes, die wir weiter entwickeln und fördern wollen. Vergrä- mungen bleiben weitgehend wirkungslos oder richten im Extremfall sogar noch mehr Schaden an, wenn keine ausreichend großen Ausweichflächen zur Verfügung stehen und die Tiere durch häufiges Auffliegen einen noch größeren Energiebedarf durch Fres- sen stillen müssen.Zugleich stellen wir fest, dass die Anzahl der Gänse in den letzten Jahren insbesondere bei den Grau- und Nonnengänsen stark zugenommen hat. Entsprechend hoch ist der Druck auf die Landwirtschaft und den Artenschutz, zu Lösungen zu kommen.Da Gänse Zugvögel sind und sich ihre Lebensräume weit über den Globus verteilen, darf aus dem zahlreichen Auftreten einiger Populationen in manchen Regionen zur Rastzeit allerdings nicht der Schluss gezogen werden, eine Schutzwürdigkeit sei nicht mehr ge- geben. Und wir dürfen auch nicht übersehen, dass es bei einigen, seltenen Arten auch einen rückläufigen Trend gibt. Seite 1 von 2 Die Verpflichtungen aus internationalen Artenschutzabkommen, aus EU-Recht und nati- onalem Recht, müssen in jedem Fall eingehalten werden.Sehr geehrte Damen und Herren, es sind immer wieder Forderungen aus der Landwirt- schaft erhoben worden, zum Verfahren einer direkten Entschädigungszahlung überzuge- hen. Einem solchen Verfahren, das sich zugegebenermaßen erst einmal logisch anhört, stehen allerdings EU-rechtliche Beihilferegelungen beziehungsweise das Wettbewerbs- recht aktuell im Weg.Wir müssen also zu rechtskonformen, eventuell auch ganz neuen Lösungen kommen und ich will klar sagen, dass wir Grüne offen dafür sind. Wir haben im Juni 2016 einen einstimmigen Beschluss gefasst, der unter anderem beinhaltet, die Gänsefraßschäden gezielt zu erfassen, monetär zu bewerten und die Datenerfassung zweigleisig zu machen, indem der Aufenthaltsort von Gänsen zum einen und landwirtschaftliche Schäden zum anderen gemeldet werden können.Wir haben die Landesregierung gebeten, ein landesweites abgestimmtes Handlungskon- zept zu entwickeln, das auf ausreichend großen Duldungs- und Nichtduldungsgebieten beruht. Die Landesregierung hat diesen Beschluss umgesetzt, das heißt die alte Landes- regierung hat damit begonnen und die neue ab Sommer 2017 führt dieses fort.Ein Online-Tool zur Datenerfassung wurde eigens geschaffen. Das Monitoring wird lau- fend verbessert. Anhand der gewonnenen Daten, zum Beispiel die Lage von Schlafge- wässern, von Nahrungsflächen und ihr Wechsel im Jahresverlauf, dem Ausmaß der Schäden Wirksamkeit von Vergrämungsmaßnahmen, sind die bestehenden Programme und Maßnahmen weiterhin regelmäßig zu evaluieren und anzupassen.Ich hoffe, dass wir dieses Thema weiterhin fraktionsübergreifend, pragmatisch und ohne Polemik gemeinsam angehen und damit den berechtigten Anliegen der Nutzer*innen ge- recht werden und gleichzeitig die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes. *** 2