Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung: Lob für barrierefreie Wahlbenachrichtigung
Nr. 172 / 7. November 2018Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung: Lob für barrierefreie WahlbenachrichtigungDer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein Ulrich Hase hat anlässlich der heutigen (Mittwoch) Landtagsdebatte die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl 2018 gelobt. „Barrierefreie Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in leichter Sprache auf barrierefreien Internetpräsentationen machen es Menschen mit Behinderungen einfacher, an der Wahl teilzunehmen“, unterstrich Hase.Im Landtag diskutierten die Abgeordneten heute einen Bericht des Landeswahlleiters. Die in leichter Sprache verfassten Wahlunterlagen für die Landtagswahl 2017 hatten zahlreiche öffentliche Reaktionen und eine Debatte ausgelöst. Zur Kommunalwahl 2018 wollte die Landesregierung die Wahlbenachrichtigung wieder in der ursprünglichen Form versenden. In Gesprächen mit dem Landesbeauftragten wurden jedoch alternative Möglichkeiten erörtert, die die übliche amtliche Wahlbenachrichtigung ergänzen sollten.„Es wurden keine Beschwerden zur neuen Form laut. Das halte ich für ein positives Signal“, betonte Hase. Die Zusammenstellung der ergänzenden Informationen sei aufgrund der kurzen Vorbereitungsphase eine Herausforderung gewesen. Der Landeswahlleiter konnte bei der Erstellung der Materialien die erforderlichen Fristen jedoch einhalten. „Wenn weiter auf die Informationsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingegangen wird, spricht aus meiner Sicht auch künftig nichts gegen eine Präsentation auf einer Internetplattform“, schloss der Beauftragte mit dem Hinweis, dass auch in Einrichtungen der Zugang zum Internet für alle Wahlberechtigten sichergestellt sein müsse.