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07.11.18
16:37 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zu barrierfreier Sprache in der Verwaltung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 17 + 34 – Bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung Pressesprecherin und Bericht „Barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl“ Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 398.18 / 07.11.2018

Warum sollen nicht alle Menschen alles verstehen? Sehr geehrte Frau Präsidenten, liebe Kolleginnen und Kollegen,
zunächst zum Antrag der SPD: Ich begrüße ihn ausdrücklich und halte es auch für drin- gend notwendig, dass wir uns mit der Frage einer verständlicheren Verwaltungssprache befassen.
In der Koalition haben wir uns entschieden, diesen Antrag zunächst in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Insbesondere im Bereich des Sozialrechts sollten wir nicht den Eindruck erwecken, das Problem sei leicht zu lösen. Die Fähigkeit unserer Verwaltungsfachpersonen zu verständlichem Deutsch ist hier möglicherweise nicht die entscheidende Frage.
Die Probleme, die im Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten beschrieben werden, be- treffen zu einem maßgeblichen Teil die Agentur für Arbeit und die Jobcenter. In diesem Bereich liegt der Beratungsschwerpunkt der Bürgerbeauftragten und beide sind be- kanntlich keine Landesbehörden. Der Bericht arbeitet bereits heraus, dass das kompli- zierte und kaum überschaubare Leistungssystem des SGB II es sehr schwer macht, Rechtssicherheit und Bürgerfreundlichkeit zu vereinen, zum Beispiel bei schwierigen Rechtsbegriffen wie der „Bedarfsgemeinschaft“ oder beim „Zuflussprinzip“. Die Gerichte stellen dazu hohe Anforderungen, was alles in einem Bescheid zu stehen hat.
Ihre Formulierung, liebe SPD, ist mir angesichts dessen noch zu allgemein gehalten und ich finde, wir sollten die Problematik weiter aufarbeiten und ausdifferenzieren, ehe wir unsere Landesregierung auffordern, sämtliche Vordrucke zu überarbeiten. Zum Bei- spiel durch eine Anhörung unserer Bürgerbeauftragten, anderer Sachverständiger so- wie der betroffenen Behörden. Wir sollten herausfinden, was wir von Landesseite wirk- lich sinnvoll verbessern können und in welchen Bereichen, und was wir vielleicht auch auf Bundes- aber auch auf Kommunalebene anschieben können.

Seite 1 von 2 Nun zum Bericht der Landesregierung über barrierefreie Informationen zur Kommunal- wahl: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Sie dürfen auch wählen, natürlich. In der vergangenen Legislaturperiode hatten wir die bis dahin bestehenden Einschränkungen im Wahlrecht aufgehoben. Damit Mann und Frau das Wahlrecht auch wahrnehmen können, muss die Wahl verstanden werden.
Die Küstenkoalition hat die UN-Behindertenrechtskonvention beim Wort genommen. Die Unterlagen zur Landtagswahl 2017 wurden in Leichter Sprache zur Verfügung ge- stellt – für alle Wahlberechtigten gleichermaßen. Ein sehr inklusiver Ansatz, wie ich fin- de. Doch den Lackmustest hat er bei der Landtagswahl im Mai nicht bestanden.
Viele Bürgermeister*innen hatten im Vorwege Bedenken angemeldet. Kosten spielten auch eine Rolle. Wähler*innen haben sich gewundert und nicht verstanden, warum die Wahlbenachrichtigung anders ausgesehen hat. Das verwundert nicht, denn es gab kei- ne ausreichende Erklärung, was Leichte Sprache ist und warum sie wichtig ist. Auf Wunsch der Kommunen haben wir die Regelungen zur Leichten Sprache zur Kommu- nalwahl 2017 in ein neues Konzept gegossen. Hierbei wurde der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung maßgeblich beteiligt.
Alle Formulare sind überarbeitet, klarer und verständlicher gestaltetet worden. Auf der Wahlbenachrichtigung findet sich ein deutlicher Hinweis in Leichter Sprache auf die wei- teren barrierefreien Angebote. Sie stehen im Internet und in Papierform zur Verfügung. Auch an Gebärdenübersetzung und eine Vorlesefunktion ist gedacht worden. Die rund 900 Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen haben die Print- fassung der Informationen zur Wahl in Leichter Sprache per Post erhalten. Und sie ha- ben fleißig nachbestellt. Das ist sehr gut!
Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiven Einschränkungen, sind häufig von unserer Sprache überfordert. Wir müssen und wir wollen einen praktikablen Weg fin- den, Inklusion im Wahlrecht umzusetzen. Denn Inklusion bedeutet, alle mitzunehmen, Menschen mit und ohne Behinderung.
Die Resonanz der Kommunen zu den Angeboten in Leichter Sprache für die Kommu- nalwahl war durchweg positiv. Kein Wunder, denn für sie hat sich kaum etwas geändert. Aus den Verbänden kam – anders als bei der Landtagswahl 2017 – keine Kritik. Auch kein Wunder, denn sie waren an der Konzepterstellung über den Landesbeauftragen mit beteiligt.
Es gab keine Rückmeldung von Wähler*innen. Das lässt den Schluss zu, dass sie ent- weder auf die neuen Angebote nicht angewiesen waren oder diese in Ordnung gefun- den haben. Unser zweiter Lackmustest ist positiv verlaufen. Vor diesem Hintergrund kann ich der conclusio der Landesregierung durchaus folgen, auch für die kommende Landtagswahl ein entsprechendes Angebot machen zu wollen.
Dennoch finde ich es schade, dass wir keinen komplett inklusiven Ansatz umsetzen können. Wenn Leichte Sprache gut gemacht und entsprechend erklärt wird, dann kann doch niemand was dagegen haben. Warum sollen nicht alle Menschen alles verstehen?
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