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07.11.18
14:57 Uhr
CDU

Tim Brockmann: (TOP 9) Wir müssen ausführlich über den Nutzen und die Gefahren diskutieren

Distanzelektroimpulsgerät | 07.11.2018 | Nr. 371/18
Tim Brockmann: (TOP 9) Wir müssen ausführlich über den Nutzen und die Gefahren diskutieren Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Einführung des Distanzelektroimpulsgeräts wird zurzeit intensiv öffentlich diskutiert. Anlass für die aktuelle Diskussion ist weniger der vorliegende Gesetzentwurf der AfD, sondern vielmehr der tödliche Schusswaffeneinsatz eines Polizeibeamten am 07. Oktober in Bad Oldesloe. Ein junger Mann, der mit einem Messer den Polizisten angriff und diesen Angriff trotz Warnungen nicht abbrach, konnte nur durch den Schusswaffeneinsatz gestoppt werden und erlag wenig später seinen Verletzungen.
Dies ist eine Extremsituation für alle Beteiligten, insbesondere für die beteiligten Polizisten. Binnen kürzester Zeit müssen sie entscheiden, wie in der Situation angemessen zu reagieren ist. Welches Einsatzmittel zum Einsatz kommen kann und darf.
Der Vorfall in Bad Oldesloe zeigt, dass es immer wieder Einsatzsituationen bei unserer Polizei gibt, die mit der Verwendung der Schusswaffe gegen Angreifer enden. Oftmals mit tödlichem Ausgang für den Angreifer und natürlich auch den entsprechenden traumatischen Folgen bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Gerade heute wies die GdP in einem offenen Brief zum Distanzelektroimpulsgeräts noch einmal explizit daraufhin, dass die posttraumatischen Folgen von Schutzwaffeneinsätzen durch Polizeibeamte nicht außer Acht gelassen, werden dürfen. Dies gebiete die Fürsorgepflicht.
Es ist unsere Pflicht als Abgeordnete, zum einen zu hinterfragen, ob der Einsatz der Schusswaffe gerechtfertigt war, aber es ist genauso unsere Pflicht zu hinterfragen, ob es andere mildere Mittel gegeben hätte, um eine solche Situation zu entschärfen. Wir kennen nicht alle Details des konkreten Einzelfalls in Bad Oldesloe. Aber wir hören immer wieder aus der Polizei heraus, dass es Fälle gibt, in denen der Einsatz der Schusswaffe vermeidbar gewesen wäre, wenn ein Distanzelektroimpulsgeräts zur Verfügung gestanden hätte. Wenn es also andere, mildere Mittel für solche Einsätze gibt, über die unsere Polizei jedoch nicht verfügt, so ist es unsere Pflicht, diese

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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de unserer Polizei zur Verfügung zu stellen. Es ist in unser aller Interesse, den Gebrauch der Schusswaffe auf ein Minimum zu begrenzen.
Denn die Schusswaffe, meine Damen und Herren, ist immer noch das Führungs- und Einsatzmittel mit der größten Wahrscheinlichkeit, am Ende tödlich zu wirken.
Die Diskussion um den Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts ist daher nicht neu und in manchen Bundesländern schon weiter als in Schleswig-Holstein. Insbesondere das von SPD, Grünen und FDP regierte Bundesland Rheinland-Pfalz ist uns deutliche Schritte voraus. In Rheinland-Pfalz wird nach erfolgreichem, einjährigen Pilotbetrieb bei der Polizeiinspektion Trier das Distanzelektroimpulsgerät für den Wechselschichtdienst in den Oberzentren eingeführt. Nach den Worten des rheinland- pfälzischen Innenminister Roger Lewentz habe sich der Wert des Gerätes zum Schutz der Einsatzkräfte und zur Vermeidung von Verletzungen des polizeilichen Gegenübers im Pilotprojekt eindrucksvoll bestätigt. Er führt weiter aus, dass das Distanzelektroimpulsgerät eine hohe deeskalierende Wirkung habe und in aufgeheizten und gefährlichen Einsatzlagen Verletzungen bei allen an der Auseinandersetzung Beteiligten verhindere.
Bei so viel Lob frage ich mich, warum wir in Schleswig-Holstein unseren Polizeibeamtinnen und -beamten ein solches Einsatzmittel verweigern sollten? Vielleicht, weil es auch kritische Stimmen gibt, die es zu hören gilt. So hat Amnesty International vor einem hohen Missbrauchspotential gewarnt. Die Hemmschwelle für die Anwendung sei geringer als bei Schusswaffen, und es seien auch schwere gesundheitliche Schäden bis zum Tod im Zusammenhang mit der Anwendung dokumentiert.
Solche Befürchtungen, meine Damen und Herren, gilt es ernst zu nehmen. Daher ist es auch mit einem einfachen Gesetzentwurf nicht getan, sondern es braucht eine breitere und umfassende Diskussion über das Für und Wider.
In der Stellungnahme von Amnesty International schwingt, und das ist nicht verwunderlich, Misstrauen mit, ich habe allerdings großes Vertrauen in die Schleswig- Holsteinische Polizei, in jede einzelne Beamtin und jeden einzelnen Beamten. Ich bin mir sicher, dass niemand leichtfertig und ohne nachzudenken weder ein Distanzelektroimpulsgerät noch die Schusswaffe zum Einsatz bringen würde.
Lassen Sie uns daher im Innenausschuss ausführlich über den Nutzen und die Gefahren diskutieren. Zudem kann ich mir gut vorstellen, dass sich Minister Grote bereits im Rahmen der Schwachstellenanalyse mit dem Distanzelektroimpulsgerät befasst hat. Wir brauchen keine Schnellschüsse, sondern eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema und ich bin mir sicher, dass wir in der Koalition zu einer guten Lösung kommen werden, die insbesondere unseren Polizeibeamtinnen und -beamten hilft, die immer komplexer werdenden Einsatzlagen sowohl körperlich als auch seelisch unverletzt zu meistern.
Vielen Dank!



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