Lars Harms: Fehlen nur noch die Zulässigkeit von Holzbauweisen und die Anpassung von Standardkriterien
Presseinformation Kiel, den 07. November 2018Es gilt das gesprochene Wort.Lars HarmsTOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Drs. 19/546, 19/957 „Die vorgeschlagenen Änderungen sind durchaus sinnvoll!“Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll geltendes EU-Recht in dieentsprechende Norm des Landes umgesetzt werden. Dabei geht es insbesondere auch um denSchutz vor Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Der Entwurf orientiert sich dabeian dem Musterbeispiel, welches in der Bauministerkonferenz ausgearbeitet wurde.Dazu hat eine ausführliche parlamentarische Beratung, inklusive der im zuständigenAusschuss durchgeführten schriftlichen wie mündlichen Anhörung stattgefunden. Und wiedereinmal zeigt sich, dass sich im Zuge der Beratung Änderungsbedarfe aufgetan haben. Das istsicherlich nichts schlechtes, ganz im Gegenteil. Dabei hat unter anderem das Fachreferat desInnenministeriums dem Ausschuss weitere Änderungsvorschläge vorgelegt. In diesem Fall ginges auch um die Frage, unter welchen Bedingungen Wasserzähler in Gebäuden zu installierensind. Herausgekommen ist dabei, wie ich finde, eine ganz vernünftige Lösung. Und zwar gehtes nicht darum, jetzt flächendeckend Wasserzähler in allen Einheiten zu installieren, sondern 2dies gilt ausdrücklich für den Neubau oder die vollständige Renovierung der sanitärenBereiche. Denn tatsächlich ist es doch so, dass eine Nachrüstungspflicht von Wasserzählern imWohnungsbestand zu unverhältnismäßig hohen Investitionskosten führt und der angedachteNutzen quasi von den zusätzlich anfallenden Kosten völlig zunichte gemacht wird. Schon dieEinbaukosten belaufen sich auf 500 bis 750 Euro je Gerät, so wurde es in der Anhörunggeschildert. Dabei sind teilweise wesentlich höhere Kosten zu erwarten, wenn das gesamteFliesenschild ebenfalls ausgetauscht werden muss. Die laufenden Kosten, etwa zur Wartungder Geräte, sind dabei noch nicht eingerechnet. Diese Kosten würden dann auf die Mieterumgelegt werden. Eine solche Handhabung würde daher tatsächlich völlig am Ziel vorbeiführen. Denn ja, es gilt auch in diesem Fall: Nachhaltigkeit muss sich eben auch lohnen unddarf Mieter nicht überfordern. Denn nur so kann der gewünschte Effekt auch letztendlicherzielt werden.Und auch eine weitere Sache wurde vorgeschlagen, dabei geht es um Folientunnel oderkleinere Gewächshäuser, die in der Garten- und Landwirtschaft genutzt werden. FürFolientunnel, die weniger als ein halbes Jahr genutzt werden und somit danach wiederabgebaut werden, gilt eine einfache Handhabung ohne viel Bürokratie undGenehmigungsverfahren. Das dient vor allem den Beerenzüchtern, Kleinobstbauern, Gärtnernoder eben diejenigen, die eben mal nur für eine einzige Saison etwas ausprobieren wollen.Auch das ist, denke ich, eine gute Sache.Zusammenfassend kann man sagen, dass die vorgeschlagenen Änderungen durchaus sinnvollsind und sich ganz konkret an der tatsächlichen Umsetzung in der Praxis orientieren. Mit demvorliegenden, korrigierten Entwurf wird also nicht nur EU-Recht umgesetzt, sondern es werdenebenfalls hier und da hilfreiche Anpassungen vorgenommen. Es wird mit Sicherheit über kurzoder lang noch weitere Änderungen der Landesbauordnung geben müssen. Ich denke dabei an 3die Zulässigkeit von Holzbauweisen oder auch an die Anpassung von Standardkriterien, diejetzt noch einer größeren Bautätigkeit und der Schaffung von Wohnraum entgegenstehen.Alles in allem können wir als SSW, dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html