Jan Marcus Rossa zu TOP 2 "Änderung der Landesbauordnung"
Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 379/2018 Kiel, Mittwoch, 7. November 2018 Wohnungsbau/Landesbauordnung www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 2 „Änderung der Landesbauordnung“ In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landes- bauordnung) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:„So oft wie wir uns in den vergangenen Monaten mit der Wohnungsbauprob- lematik in Schleswig-Holstein beschäftigt haben und weiter beschäftigen werden, so oft werden wir uns in den kommenden Monaten mit der Landes- bauordnung befassen. Das ist auch richtig, denn die Vorschriften der Lan- desbauordnung und andere bauordnungsrechtliche Vorschriften haben ei- nen ganz erheblichen Einfluss auf die Herstellungskosten beim Wohnungs- bau. Insofern ist es richtig gewesen, dass wir diesen Aspekt auch jetzt in dem aktuell vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landes- bauordnung aufgegriffen haben, um Kostenbelastungen, die auf die Miethö- he durchschlagen werden, zu verhindern oder doch zumindest abzumildern. Diesem Ziel dient die Regelung zur Nachrüstung von Wasserzählern.Die aktuelle Landesbauordnung schrieb vor, dass jede Wohnung einen eige- nen Wasserzähler hat. Diese Nachrüstungspflicht wäre von den Eigentü- mern bis zum 31. Dezember 2020 zu erfüllen gewesen. Abweichungen konnten zugelassen werden, soweit die Ausrüstung wegen besonderer Um- stände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde. Fachleute hatten im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Nach- rüstungspflicht extrem kostenintensiv wäre, die am Ende auch auf die Mie- ten durchschlägt.Auf den Einbau von Wasserzählern gänzlich zu verzichten, kam allerdings auch nicht in Betracht, weil es eine Frage der Gerechtigkeit ist, den Wasser- verbrauch individuell abzurechnen. Allerdings – und diese Anpassung halten wir Freie Demokraten für sach- und interessengerecht – sollte die Nachrüs- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de tung nur im Zuge einer Erneuerung oder wesentlichen Änderung der Was- serinstallation erfolgen. Der Nachrüstungszeitraum würde zwar damit ge- streckt. Es würden aber Mehrkosten in erheblicher Größenordnung vermie- den werden, als wenn anlasslos nachgerüstet werden müsste. Wir werden uns aber in naher Zukunft auch mit weiteren Vorschriften der Landesbau- ordnung und anderen bauordnungsrechtlicher Vorschriften befassen müs- sen, um zum Beispiel die Aufstockung von Wohngebäuden und die Nachver- dichtung zu erleichtern oder baurechtliche Vorgaben anzupassen, die sich in den vergangenen Jahren als extremer Kostentreiber erwiesen haben.Auslöser für die Änderungen der Landesbauordnung war allerdings die Se- veso-III-Richtlinie, die auf Landesebene umzusetzen war und die daher auch der Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist. Dass die Erforderlichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeweitet wird, ist im Anhörungsverfahren durchaus kritisiert worden und diese Auswirkung der Seveso-III-Richtlinie ist nicht in Abrede zu stellen. Allerdings muss zur Kenntnis genommen werden, dass das Land keine andere Wahl hat, als geltendes EU-Recht umzusetzen und die Landesbauordnung entsprechend anzupassen. Zudem kann der Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren insbesondere von Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, also sogenannten potentiellen Störfallbetrie- ben, nicht hoch genug eingeschätzt werden. Solche Unternehmen werden ja keineswegs verboten. Die Bevölkerung hat aber ein Recht darauf, dass ihre Belange hinreichend beachtet und geschützt werden. Öffentlichkeitsbeteili- gung ist dabei ein anerkanntes und auch probates Mittel.Natürlich haben wir in den letzten Jahren nicht immer gute Erfahrungen mit dem Institut der Öffentlichkeitsbeteiligung und insbesondere dem Ver- bandsklagerecht gemacht. So manches wichtige große Infrastrukturprojekt in Norddeutschland wurde deshalb erheblich verzögert. Die A20 oder die Elbvertiefung legen hier ein beredtes Zeugnis ab. Will man solche Behinde- rungen beschränken, ist aber nicht das Land zuständig. Handeln müssen die EU und der Bund. Dieser ist gefordert, seinen Einfluss geltend zu machen, wenn es gilt, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, die sich aus einer aus- ufernden Öffentlichkeitsbeteiligung oder dem Verbandsklagerecht ergeben. Eine solche Diskussion ist aber nicht im Zuge der Anpassung der Landes- bauordnung zu führen, bei der es allein darum geht, die landesrechtlichen Vorschriften dem geltenden EU- und Bundesrecht anzupassen. Deshalb bit- te ich um Zustimmung zum Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung in der vom Innen- und Rechtsausschuss beschlossenen Fassung.“Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de