Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
05.11.18
16:16 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, 100 Jahre Matrosenaufstand, Schulpolitik, A 20, Staatsvertrag über die Förderung jüdischen Lebens

Nr. 168 / 5. November 2018



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, 100 Jahre Matrosen- aufstand, Schulpolitik, A 20, Staatsvertrag über die Förderung jüdischen Lebens Zu seiner nächsten, zweitägigen Sitzung kommt der Landtag ab Mittwoch, 7. November, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde, 100 Jahre Matrosenaufstand, Schulpolitik, der Weiterbau der A 20 sowie ein Staatsvertrag über die Förderung des jüdischen Lebens.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 7. November, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Ergebnisse der Ministerpräsidenten-Konferenz in Bezug auf den Digitalpakt Schule“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Laut dem Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) wollen die Bundesländer den Digitalpakt Schule voranbringen. Darüber habe bei der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz am 26. Oktober in Hamburg Einvernehmen geherrscht, sagte Tschentscher nach den Beratungen. Gemeinsam mit dem saarländischen Regierungschef Tobias Hans (CDU) zeigte er sich zuversichtlich, dass die nötige Grundgesetzänderung rechtzeitig zustande kommt, so dass die 2

Umsetzung des Digitalpakts wie vom Bund geplant Anfang kommenden Jahres beginnen kann. Der SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag reicht diese Auskunft nicht – sie will im Rahmen einer Aktuellen Stunde von der Landesregierung weitere Ergebnisse der Konferenz hören.
Der Bund will den Kommunen für die nächsten fünf Jahre fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Schulen ans schnelle Internet anzubinden und mit Hardware zur verstärkten Nutzung von Online-Unterrichtsmethoden auszustatten. Vor allem Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte vor einem Eingriff in die Bildungshoheit der Länder gewarnt. Tschentscher betonte dagegen, dass die Ausgestaltung der Lerninhalte weiter im Zuständigkeitsbereich der Länder bleibe. Die Bundesmittel dienten nur der Hardwareausstattung und bildeten die Grundlage für die Länder, junge Menschen gut auf die Digitalisierung und ihre Herausforderungen vorzubereiten.


TOP 26 100 Jahre Matrosenaufstand – für eine starke Demokratie, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1021), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten
Die Weigerung der Matrosen der Kaiserliche Marine, im November 1918 in eine letzte, aussichtslose Schlacht zu ziehen, hat viele Menschenleben gerettet und den Ersten Weltkrieg verkürzt. Und: Ihr Aufstand mit politischen Forderungen nach Demokratie, Menschen- und Bürgerrechten bildeten „das historische Fundament unserer heutigen Bundesrepublik“. Dies ist der Inhalt eines Antrages, mit dem SPD und SSW den Landtag dazu aufrufen, hundert Jahre nach dem Kieler Matrosenaufstand die meuternden Seeleute zu würdigen. Das Aufbegehren der Matrosen halten die beiden Oppositionsfraktionen nach wie vor für bedeutsam: „Der konsequente Einsatz gegen den Krieg, gegen die Feinde der Demokratie und für die Freiheit ist heute aktueller denn je.“ Deswegen sollten auch die Ausstellungen zum 100. Jahrestag des Matrosenaufstandes „über das Gedenkjahr 2018 hinaus zugänglich bleiben“, so SPD und SSW.
Als die Kaiserliche Marine im Herbst 1918 trotz der bereits feststehenden Kriegsniederlage noch einmal in den Kampf gegen die Briten ziehen sollte, rebellierten in Wilhelmshaven und Kiel die Matrosen. Sie verbündeten sich mit revolutionären Arbeitern. In Kiel forderten Tausende auf der Straße die Freilassung inhaftierter meuternder Matrosen. Am 3. November erschoss eine Militärpatrouille sieben Demonstranten. Einen Tag später war Kiel in den Händen der bewaffneten aufständischen Matrosen. Diese bildeten den ersten Arbeiter- und Soldatenrat während der Revolution von 1918/19. Der Funke sprang auf andere Städte über und erreichte die Hauptstadt. Am 9. November verkündete Reichskanzler Max von Baden die Abdankung Kaiser Wilhelms II., am selben Tag rief der sozialdemokratische Abgeordnete Philip Scheidemann von einem Fenster des Reichstages die Republik aus. 3

TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/564), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/957), geplanter Aufruf 11:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Eine breite Mehrheit von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW hat im Innen- und Rechtsausschuss grünes Licht für die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen an der Landesbauordnung gegeben. Die jetzt in Zweiter Lesung vorliegende Anpassung von Landesrecht an eine neue EU- Richtlinie zum Umgang mit Schadstoffen regelt unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauvorhaben sogenannter Störfallbetriebe, wenn die betreffenden Unternehmen keine angemessenen Schutzabstände einhalten können.
Ob ein Betrieb unter die neue Störfall-Verordnung fällt, hängt davon ab, welche und in welchem Umfang dieser gefährliche Stoffe verwendet. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 200 Fälle, in denen Betriebsbereiche als „Störfallbetrieb“ eingestuft worden sind. Bei 135 handelt es sich um Biogasanlagen in ländlichen Regionen. Im Zuge der Ausschussberatung nahmen die Fachpolitiker auch einige redaktionelle Änderungen und Ergänzungen am Gesetzestext vor. So wurde beispielsweise präzisiert, dass neben Gewächshäusern auch Folientunnel ohne Baugenehmigung aufgestellt werden dürfen, sofern sie der „landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Erzeugung“ dienen.


TOP 33 Bericht der Landesregierung zur Vorbereitung eines Landesaufnahmeprogramms für 500 Flüchtlinge, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1001), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holstein will mit einem Landesaufnahmeprogramm 500 besonders schutzwürdigen Flüchtlingen eine sichere Bleibe bieten. Für dieses Vorhaben stimmte im Juli eine breite Mehrheit im Landtag. Aus einem nun vorgelegten Bericht der Landesregierung geht hervor, dass zwischen 2019 und 2022 vor allem „Frauen und deren Kinder, die Opfer traumatisierender Gewalt waren“ in Schleswig-Holstein Schutz finden sollen. Generell solle der Schwerpunkt auf Menschen aus afrikanischen Ländern liegen. Das Programm richte sich nach dem „Gesamtkonzept humanitärer Aufnahmen seitens der Europäischen Union sowie des Bundes unter Einbeziehung des UN- Flüchtlingswerkes (UNHCR)“, heißt es in dem Papier. Konkret will Schleswig-Holstein das internationale Schutzformat Resettlement nutzen. Das ist die Neuansiedlung von Flüchtlingen unter der Obhut des UNHCR. Laut Regierungsbericht kann das Land dabei für die Aufnahme der Menschen mit EU-Fördermitteln in Höhe von 10.000 Euro pro Person rechnen. Mit den 500 geplanten Plätzen im Landesaufnahmeprogramm würde das Land zudem Flüchtlinge „zusätzlich zu der regulären Aufnahmequote“ aufnehmen.
Im weiteren Verfahren will die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen ein Unterbringungs- und Verteilungskonzept erarbeiten. Ziel sei eine „möglichst frühzeitig dezentrale Unterbringung“ – als Übergangslösung in der Ankunftsphase könnten Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden. Schwerpunkte der weiteren Planung zur Unterbringung und Integration der Flüchtlinge seien etwa aufenthaltsrechtliche Regelungen, medizinische Versorgung, Sprachkurse 4

oder auch Kita- und Schulbesuche für Kinder und Jugendliche. Die Zahl der Menschen auf der Flucht beziffert das UN-Flüchtlingshilfswerk für 2017 weltweit mit rund 68,5 Millionen. Den Resettlement-Bedarf für das Jahr 2018 prognostiziert das UNHCR auf rund 1,2 Millionen Flüchtlinge.


TOP 9 Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD (Drs. 19/1000), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holsteins Polizisten sollen mit „Distanz-Elektroimpulsgeräten“ ausgerüstet werden, um sich besser gegen die steigende Zahl von körperlichen Angriffen verteidigen zu können. Das fordert die AfD. Die auch „Taser“ genannten Waffen verschießen Drähte, die sich mit einem Widerhaken an den Angreifer heften und ihn mit Elektroschocks kampfunfähig machen sollen. Laut einem Medienbericht habe Innenstaatssekretär Torsten Geerdts auf dem Landesdelegiertentag der Deutschen Gewerkschaftspolizei bereits angekündigt, dass die Landespolizei die 50.000-Volt- Geräte in einem Pilotprojekt testen werde. Eine offizielle Entscheidung hat das Jamaika-Kabinett aber noch nicht verkündet.
Insbesondere die wachsende Zahl an Messerangriffen auf Ordnungshüter mache diesen Schritt notwendig, argumentiert die AfD. Bislang nennt das Landesverwaltungsgesetz „Schlagstöcke, Pistole, Revolver, Gewehr und Maschinenpistole“ als mögliche Polizeiwaffen. Der „Taser“ würde nach Auffassung der AfD eine Gesetzeslücke schließen. Denn der Schlagstock sei gegen Messerangreifer oft nicht effektiv. Eine Schusswaffe wiederum berge das Risiko einer tödlichen Verletzung. In Schleswig-Holstein sorgten in diesem Jahr zwei Messerattacken auf Polizeibeamte für Aufsehen. Im Mai überwand eine Polizistin einen Angreifer am Flensburger Bahnhof. Im Oktober kam es in Bad Oldesloe zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Polizisten und einem 21-Jährigen. Der Polizist verteidigte sich laut Medienberichten mit seiner Dienstwaffe, der Angreifer starb an den Schussverletzungen. Insgesamt wurden im Lande im vergangenen Jahr laut Kriminalstatistik 374 Polizisten im Dienst verletzt. Im Jahr zuvor waren es 441.


TOP 31 Entscheidung per die Zulässigkeit der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1016), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Volksinitiative für ein Fracking-Verbot in Schleswig-Holstein steht kurz davor, einen Teilerfolg zu verbuchen. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages erachtete am 24. Oktober zumindest einige der Forderungen für zulässig, allerdings nicht das Kernziel nach einem generellen Verbot im Land durch eine Änderung des Wassergesetzes. Jetzt muss der Landtag grünes Licht für eine grundsätzliche parlamentarische Beratung geben.
Der Ausschuss hält ein generelles Fracking-Verbot von Fracking in Schleswig-Holstein landesrechtlich nicht für regelbar, weil dies in die Kompetenz des Bundes fällt. Andere Aspekte der Initiative, etwa die Offenlegung von Förderplänen, gelten nach Auffassung der Politiker aber als 5

zulässig. Mit dieser Teilzulassung setzten sich die Fraktionen im Ausschuss einstimmig gegen den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages durch. Das unabhängige juristische Beratungsgremium des Parlaments war in einem Gutachten zum Schluss gekommen, dass nur der Bund ein gesetzlich verankertes Fracking-Verbot aussprechen könne und deshalb auch die weiteren Forderungen der Initiative, die durchaus landesrechtlich geregelt werden könnten, insgesamt unzulässig seien.
Unbedenklich sind die Forderungen nach einer Beteiligung der Kreise beziehungsweise ihrer Wasserbehörden bei Fracking-Vorhaben, die Verschärfung des Haftungsrechts für Energiekonzerne sowie die Offenlegung von Förderplänen. Über die Empfehlung des Ausschusses wird der Landtag jetzt endgültig abstimmen. Sollten die Abgeordneten das Ausschussvotum bestätigen, muss sich das Parlament innerhalb von vier Monaten mit den Themen befassen. Das Hauptanliegen der Initiative, den Ruf nach einem gesetzlich verankerten Fracking-Verbot, klammerten insbesondere CDU, Grüne, FDP und AfD im Ausschuss aus und unterstützten nur die Empfehlung für eine Teilanerkennung der Forderungen.
Lediglich die Abgeordneten von SPD und SSW, Kai Dolgner und Lars Harms, sprachen klar für die vollständige Anerkennung der Volksinitiative mit allen Punkten aus. Dolgner wies darauf hin, dass die Unterzeichner der Volksinitiative einen Anspruch auf die Behandlung all ihrer Forderungen hätten und der Wissenschaftliche Dienst „nur ein beratendes“ Instrument für die Fraktionen sei. Auch Harms zog das Recht der Abgeordneten auf eine Beratung in Gänze heran, zumal das Thema Fracking „eine politische Diskussion wert ist“. Letztendlich zogen SPD und SSW iin der Abtstimmung im Ausschuss aber auch bei der von Koalition und AfD vorgeschlagenen Teilanerkennung mit.
Allgemein wurde mit Blick auf ähnliche Fälle in Hamburg und Bremen die Empfehlung des Wissenschaftlichen Dienstes bezweifelt. Ein Jurist des Dienstes verwies dagegen auf das Volksabstimmungsgesetz und die Landesverfassung. Zudem argumentierte er unter anderem auch damit, dass einige Unterzeichner der Initiative mit einer solchen Lösung unzufrieden sein könnten, weil das Hauptanliegen nun nicht mehr enthalten ist.
Die Volksinitiative „Zum Schutz des Wassers“ – so der offizielle Titel – hatte im Mai knapp 29.000 anerkannte Unterschriften an Landtagspräsident Klaus Schlie übergeben. Sprecher der Initiatoren kündigten nach der Ausschusssitzung an, wegen des Fracking-Verfahrens vor das Landesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Fracking ist ein Verfahren zur Gewinnung von Erdgas aus Gesteinsporen. Bei dem „Hydraulic Fracturing“ wird Gestein in 1000 bis 5000 Metern Tiefe mit hydraulischem Druck aufgebrochen. Um dieses Gas fördern zu können, wird in der Regel ein flüssiges Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst. Dadurch entstehen Risse im Gestein, durch die das Gas entweichen und über Rohre an die Oberfläche gelangen kann. 6

TOP 36 Mündlicher Bericht zum Gänsemanagement, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/745), Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Durch starke Anstiege der Bestände von Enten und Wildgänsen in den vergangenen Jahren, haben die Schäden auf landwirtschaftliche Nutzflächen an der Nordseeküste stark zugenommen. Rund um die Zugvogel- Rastgebiete fressen sich die Vögel für ihren Weiterflug satt und sorgen auf Acker- und Weideflächen teilweise für Totalausfälle. Vor zwei Jahren hat die Landesregierung erste Schritte in puncto Gänsemanagement eingeleitet. Jetzt fordern die Koalitionsfraktionen die Regierung dazu auf, einen mündlichen Bericht zum jetzigen Stand des Gänsemanagements in Schleswig-Holstein vorzulegen. CDU, Grüne und FDP bitten die Regierung, über die Datenerfassung von Gänsebeständen und Fraßschäden Auskunft zu erteilen. Neben den „monetären Bewertungen“ der Schäden, soll zudem der „Stand des landesweiten Handlungskonzepts sowie der von internationalen Managementplänen“ dargelegt werden. Auch über „Entschädigungszahlungen aus EU-Mitteln unter möglicher Zuhilfenahme von Landesmitteln“ soll die Regierung Bericht erstatten.
Bereits im Juni 2016 hatte der Landtag ein Konzept für die Abstimmung internationaler Managementpläne und landesweit abgestimmter Handlungskonzepte zu den Fraßschäden in der Landwirtschaft beschlossen. Die CDU hatte die Regierung aufgefordert, das bereits bestehende „Gänsemonitoring und Gänsemanagement“ in „abgestimmter Vorgehensweise“ mit Niedersachsen, den Niederlanden und Dänemark fortzuführen und zu intensivieren. Dies sei notwendig, um bedrohte Gänsearten zu schützen und Populationen häufiger Arten zu begrenzen, hieß es. Bei der Entwicklung eines „landesweit abgestimmten“ Handlungskonzeptes für gänsebedingte Fraßschäden in der Landwirtschaft“ war neben einer kontinuierlichen Datenerfassung auch eine Kooperation mit Landwirten, Jägern und Naturschützern gefordert worden. Der Landtag hatte die Regierung darüber hinaus dazu aufgefordert, sich für internationale Kooperationen, bei denen Managementpläne von Ländern entlang der Zugwege der Tiere abgestimmt werden, einzusetzen.


TOP 16 Investitionsklima auf dem Wohnungsmarkt verbessern – gegen weitere Verschärfungen der „Mietpreisbremse“, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/967), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz, auch bekannt als Mietpreisbremse, können Bundesländer Wucherforderungen bei Neuvermietungen durch Verordnungen begrenzen. Das Ziel, den Mietanstieg dadurch zu begrenzen ist, laut AfD, allerdings nach „überwiegender Auffassung verfehlt worden“. Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion die Landesregierung jetzt auf, sich auf Bundesebene gegen die von der Bundesregierung anvisierte Verschärfung der Mietpreisbremse zu wenden. Unter anderem soll eine Auskunftspflicht für Vermieter eingeführt werden: Sie sollen künftig offenlegen müssen, was der Vormieter gezahlt hat, damit neue Mieter einfacher erkennen, ob ihre Miete zu hoch ist. Auch wenn sie zum Beispiel wegen einer 7

kostspieligen Modernisierung höhere Mieten verlangen dürfen, müssen Vermieter das aktiv nachweisen. Der Bundesrat mahnte bereits Nachbesserungen an: Mieter sollen sich noch leichter gegen hohe Mieten zur Wehr setzen können.
Die AfD in Schleswig-Holstein lehnt das geplante Gesetzesvorhaben ab, weil es einem unverhältnismäßigen Mietanstieg in besonders nachgefragten Wohngebieten nicht entgegenwirken könne. Zudem nehme „die überwiegende Mehrheit der Mieter, die vom Gesetzgeber eingeräumten Rechte nicht wahr“, moniert die Fraktion. Eine Entspannung des Wohnungsmarktes ließe sich nicht „mit Mitteln des Ordnungsrechts“, sondern vielmehr durch „die kontinuierliche Förderung eines investitionsfreundlichen Klimas“ erreichen. Unterdessen haben die Bauminister der Länder am 26. Oktober auf ihrer Jahreskonferenz in Kiel dazu aufgerufen, den Bau bezahlbarer Wohnungen in Deutschland mit einem Bündel an Maßnahmen beschleunigen. So strebe man eine weitere Harmonisierung der Landesbauordnungen an sowie eine Typengenehmigung von Wohngebäuden in der Musterbauordnung, hieß es. Außerdem solle die Digitalisierung genutzt werden. Die Fachminister hätten konsequent an die Beschlüsse des Wohngipfels im Kanzleramt am 5. September angeknüpft. Um über die Umsetzung der Beschlüsse des Wohngipfels zu beraten, beschlossen die Bauminister eine Sonderkonferenz am 22. Februar in Berlin.


TOP 17 und 24 Bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung und Bericht „Barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl“, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/980), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1002), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD setzt sich für eine verständlichere Sprache in amtlichen Bescheiden und Vordrucken auf kommunaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene ein. Hierfür soll die Landesregierung Strukturen auf den Weg zu bringen. Eine bürgerferne Amtssprache habe weitreichende Konsequenzen, wenn behördliche Entscheidungen nicht nachvollziehbar und schwer verständlich formuliert seien, meinen die Sozialdemokraten. Weiter heißt es in dem vorliegenden Antrag: Die „zielgruppengerechte und bürgerfreundliche Amtssprache soll auch Bestandteil der Ausbildung von Verwaltungsfachpersonen in Schleswig-Holstein sein“. In der Begründung des Antrags wird auch auf Erfahrungen der Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni verwiesen. Mitte Oktober hatte El Samadoni per Pressemitteilung die Verwaltung zu mehr Bürgerfreundlichkeit aufgerufen. Ihre Kritik: Auskünfte und Bescheide der Behörden seien von Betroffenen häufig nicht zu verstehen, es werde zum Teil eine viel zu komplizierte Amtssprache verwendet oder Entscheidungsgründe würden gar nicht erst erklärt. „Mir begegnen aber auch zunehmend Menschen, die von Behörden überhaupt nicht über ihre Ansprüche informiert und unterstützt werden“, ließ die Bürgerbeauftragte wissen. Die Verwaltung müsse verstehen, dass sie im Dienst der Menschen stehe und nicht gegen sie arbeite.
Ein weiteres Thema der Debatte: barrierefreie Wahlunterlagen. Nachdem die Wahlunterlagen in Leichter Sprache zur Landtagswahl 2017 zu teils deutlich negativen Reaktionen bei den Wählern und in der Presse geführt hatten, hatte der Landtag zunächst nur für die Kommunalwahl 2018 einen neuen Weg vorgegeben, um die Wahlberechtigten mit barrierefreien Informationen rund um 8

die Wahl zu versorgen. Das Innenministerium legt nun den Evaluations-Bericht vor. Die Resonanz aus den Gemeinden und Kreisen nach den Änderungen sei „durchweg positiv“ gewesen, heißt es im 24-seitigen Papier. Im Gegensatz zur Landtagswahl habe es seitens der Wähler bei der Kommunalwahl im Mai keinerlei negative Kritik gegeben. Dadurch seien die Mitarbeiter vor Ort entlastet beziehungsweise nicht zusätzlich belastet worden und konnten sich auf das eigentliche Wahlgeschäft konzentrieren. Die Verpflichtung zur Leichten Sprache in den Wahlunterlagen zur Landtagswahl hatte das Parlament im vergangenen Jahr zurückgenommen.
Vor allem die neu eingeführte begleitende Broschüre in Leichter Sprache zur Kommunalwahl sei positiv angenommen worden – es habe zahlreiche Nachbestellungswünsche gegeben. In Gesprächen mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sei die Form und Gestaltung der Informationsbereitstellung gelobt worden. So habe etwa der Gehörlosenverband Schleswig- Holstein mitgeteilt, dass die Videos in Gebärdensprache gut bei den Mitgliedern angekommen seien. Allerdings gab es zu den fremdsprachlichen Informationen wie Dänisch, Russisch, Arabisch oder Türkisch keine Rückmeldungen, die bereitgestellten Internetseiten seien nur selten aufgerufen wurden. Das Gesamtpaket konnte mit einem Einsatz von rund 10.000 Euro realisiert werden, heißt es in dem Bericht. Dabei wirkte es kostenreduzierend, dass die barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts nicht extern vergeben werden musste. Das Innenministerium beabsichtigt, zur Europawahl am 26. Mai 2019 ein entsprechendes Angebot wie bei der Kommunalwahl als freiwillige Leistung des Landes anzubieten. Außerdem müssten das Landtagswahlrecht und das Kommunalwahlrecht in Einklang gebracht werden. Unterschiedliche Ansätze – zum Beispiel bei der Gestaltung der Wahlbenachrichtigung – wären kaum vermittelbar.



Donnerstag, 8. November, 10 bis 18 Uhr



TOP 12 und 24 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und -pflegestellen und Einführung einer verpflichtenden Kita-Datenbank, Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1011), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit einer Gesetzesänderung will der SSW dafür sorgen, dass die Wohnortgemeinde eines Kindes, das in einer außerhalb gelegenen Kita betreut wird, nicht auf den Betreuungskosten sitzen bleibt. Bislang könne es zwischen Wohnortgemeinde und Standortgemeinde eines von den Eltern gewünschten Kindergartens zu „Unstimmigkeiten über die Kostenerstattung kommen, wenn nicht klar ist, ob ein Kindergartenplatz bedarfsgerecht ist“, heißt es zur Begründung. Derzeit ist im Kita- Gesetz festgelegt, dass „die Standortgemeinde einen Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber der Wohngemeinde“ hat, wenn „ein bedarfsgerechter Platz nicht zur Verfügung stand“. Der SSW will nun gesetzlich regeln, dass auch ein Platz in einer Kita, die zwar außerhalb des Wohnorts, aber auf dem Weg zur Arbeitsstätte der Eltern liegt, als bedarfsgerecht anerkannt wird. 9

Mitberaten wird ein Antrag von CDU, Grünen und FDP, die eine für alle Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtende Datenbank einführen wollen. So soll die seit 2016 bestehende Kita-Datenbank ausgeweitet werden und ein Portal entstehen, „in dem alle Einrichtungen, die eine planmäßige Kindertagesbetreuung anbieten, ihre freien Plätze melden und Eltern sich auf diese Plätze bewerben können“, heißt es in dem Antrag. Außerdem sollen sich Eltern auf der Plattform etwa über Kosten, pädagogische Konzepte und Barrierefreiheit informieren können.


TOP 18 Deutsches Institut für Tourismusforschung, Antrag der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/986), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das „Institut für Management und Tourismus“ der Fachhochschule Westküste in Heide hat sich laut den Koalitionsfraktionen innerhalb der deutschen Hochschullandschaft zu einem der größten Institute im Bereich Tourismus etabliert. Nun bitten die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP die Landesregierung, die FH Westküste bei der Gründung eines „Deutschen Instituts zur Tourismusforschung“ zu begleiten. Mit der Gründung soll der internationale Austausch verbessert werden und der Zugang zu neuen Forschungsgeldern- und märkten ermöglicht werden. Im vergangenen Jahr überholte Schleswig-Holstein die Urlaubsländer Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in puncto Übernachtungszuwachs – verbucht worden war ein Anstieg um sechs Prozent. Das bedeutet auch: Die Tourismusbranche in Schleswig-Holstein erwirtschaftete im Jahr 2017 einen Bruttoumsatz von knapp 9,5 Milliarden Euro. Das sind 37,7 Prozent mehr als noch im Jahr 2012.
Das ursprünglich erst für 2025 angepeilte Umsatzziel wurde damit schon überboten. Bereits im Juni hatte für Tourismus zuständige Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) an Schleswig- Holsteins Tourismusbranche appelliert, man dürfe sich nicht auf den „erzielten Erfolgen ausruhen“, sondern müsse gezielt in „Modernisierung und Qualitätsverbesserung“ investieren. In ihrem Antrag betonen die Fraktionen, dass eine stärkere Verzahnung von Wissenschaft und Praxis sowie ein verbesserter Austausch über die Grenzen von Deutschland hinaus, den Wirtschaftsfaktor Tourismus gezielt ausbauen und stärker voranbringen könne. Ein „Deutsches Institut zur Tourismusforschung“ werde nicht nur internationale Aufmerksamkeit erregen, sondern könne auch positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt erzeugen – etwa bei der Anwerbung von Fachpersonal.


TOP 19 Landespreis für Baukultur und Innovationen im Wohnungs- und Städtebau, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/987), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Um neue Impulse beim Wohnungsbau zu setzen, fordern die Sozialdemokraten die Landesregierung auf, sich für einen „Schleswig-Holsteinischen Landesbaupreis für herausragende Innovationen im Wohnungs- und Städtebau“ einzusetzen. 10

Ausgezeichnet werden sollen Wohnraumkonzepte, die auf „leistbare Mieten“, sowie eine „vorbildliche Berücksichtigung sozialer, ökonomischer und ökologische Aspekte“ angelegt sind, wie auch solche, die „regionale Besonderheiten und die Baukultur insgesamt“ berücksichtigen. Die Architekten- und Ingenieurkammer soll die Federführung für die Ausgestaltung und Auslobung übernehmen.


TOP 23 und 27 Anträge „Gutachten ernst nehmen, Schülerinnen und Schüler schützen“, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1017), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In einem vorbereitenden Gutachten der Pädagogischen Hochschule Weingarten in Baden- Württemberg wurde bereits gewarnt: Einige Aufgaben der Mathematik-Abschlussprüfung für den Mittleren Schulabschluss (MSA) seien zu schwer. Darüber berichtete der „Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag“ im Oktober. SPD und SSW sehen nach dem schlechten Abschneiden der Schüler im Sommer nun das Bildungsministerium in der Pflicht und fordern zukünftig „Konsequenzen im Interesse der Schülerinnen und Schüler“. Zwar hätten sich die Schüler durch mündliche Prüfungen noch verbessern können – damit habe das Bildungsministerium jedoch nur „die Verantwortung für die schlechte Prüfung und die Abmilderung der Konsequenzen einseitig auf die Schülerinnen und Schüler“ verlagert, heißt es in ihrem Antrag. Die Mathearbeiten beim MSA, der den früheren Realschulabschluss ersetzt, waren im vergangenen Schuljahr deutlich schlechter als in den Vorjahren ausgefallen. Landesweit sei das Leistungsniveau auf einen Notendurchschnitt von 3,9 gesackt, schreibt die Deutsche Presseagentur (dpa). Knapp 70 Prozent der Ergebnisse seien um mindestens eine Note von der sogenannten Vornote abgewichen.
Ein weiterer Thema der Schuldebatte: Die AfD will an Grundschulen Vorschulklassen für „Kinder mit Förderbedarfen“ einrichten. Durch ein einheitliches Diagnoseverfahren für jedes viereinhalbjährige Kind sollen „insbesondere sprachliche Defizite frühzeitig erkannt und bereits vor der Einschulung gezielte Fördermaßnahmen eingeleitet werden“, so die Oppositionsfraktion. Sie begründet ihren Antrag damit, dass immer mehr Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung nicht oder nur bedingt schulreif seien.


TOP 35 Bericht zum Planungsstand der A 20, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/883), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1009), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Bauarbeiten an der Autobahn 20 gehen in Schleswig-Holstein frühestens 2020 weiter. Die Landesregierung und die mittlerweile für den Weiterbau zuständige Projektgesellschaft Deges haben auf Antrag des SSW einen neuen Planungsstand und Zeitplan vorgelegt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) räumte bei Vorlage des Berichts ein: „Wir werden vor 2020 bei keinem einzigen Bauabschnitt die Bagger rollen sehen“. Die aus dem Raum Stettin kommende Küstenautobahn endet seit Jahren östlich von Bad Segeberg. In diesen Tagen verhandelt das 11

Bundesverwaltungsgericht über Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt westlich der Stadt bis zur A7. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Weiterbau rund um Segeberg vor Jahren gestoppt, weil der Fledermausschutz bei den Planungen nicht genügend Beachtung gefunden hatte. Die Nachbearbeitung dauert noch.
Deges-Bereichsleiter Bernd Rothe bezifferte die Kosten des A20-Projekts mit sechs Teilabschnitten einschließlich des geplanten neuen Elbtunnels auf etwa 2,2 Milliarden Euro. Er rechnet damit, dass Autofahrer die neue Elbquerung westlich von Hamburg „in jedem Fall in den 20er Jahren durchfahren werden“. Bis zur geplanten westlichen Elbquerung bei Glückstadt fehlen noch 80 Kilometer. Auf der Strecke sind 90 Brücken und ein Elbtunnel geplant. Für keinen der sechs Bauabschnitte gibt es bislang Baurecht. Drei Abschnitte wurden erfolgreich beklagt, drei hängen in den Planfeststellungsverfahren fest.
Westlich der A7 spielen Tiere wie Haselmäuse eine Rolle bei den Planungen. Diese Tiere müssen größtenteils umgesiedelt werden. Zwischen Hohenfelde und Glückstadt erarbeiten die Autobahnplaner ein Artenschutzkonzept für die dortigen Zwergschwan-Rastgebiete Hörner Au. Im Fall des geplanten Elbtunnels wollen die Planer bis zum Jahresende die Einwendungen gegen sämtliche Nachbesserungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil 2016 auferlegt hatte, prüfen und erwidern. In allen Bauabschnitten könnten Klagen einen Weiterbau zusätzlich hinauszögern. Ob „gesetzliche Planungsbeschleunigungsmaßnahmen“ des Bundesverkehrsministeriums Auswirkungen auf die Zeitpläne der einzelnen, sich größtenteils bereits im Planänderungsverfahren befindlichen Teilstrecken haben könnten, sei noch unklar und werde geprüft, heißt es im Bericht.


TOP 28 Jetzt Winternotprogramm für Obdachlose auf den Weg bringen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1028), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung soll die Kommunen im Rahmen eines Winternotprogramms für obdachlose Menschen „bei der Bereitstellung von weiteren Übernachtungsmöglichkeiten“ unterstützen. Dies fordert die AfD und will in diesem Zusammenhang prüfen lassen, inwieweit überschüssige Container genutzt werden können, die ursprünglich zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern beschafft worden waren. Die AfD, die bereits im vergangenen Jahr ein Sofortkonzept für Wohnungslose gefordert hatte, erwähnt jetzt auch obdachlose Hundebesitzer: Sie würden oft von der Nutzung der bestehenden Hilfsangebote, wie eine Unterkunft in der Nacht, ausgeschlossen. Der zunehmende Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist laut dem Diakonischen Werk ein Grund für die jährlich ansteigende Zahl der Obdachlosen in Schleswig-Holstein.


TOP 32 Bericht zur Lehrkräftegewinnung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/760), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/974), geplanter Aufruf 16:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 12

Für junge Menschen, die sich für den Lehrerberuf interessieren, für Quereinsteiger oder neu Zugezogene, aber auch für ausgebildete Lehrkräfte, die in den Schuldienst einsteigen wollen, gibt es ab ein neues Service-Angebot des Bildungsministeriums. Interessenten können werktags per Telefon eine Hotline erreichen und ihre Fragen rund um das Thema „Einstellung in den Schuldienst“ stellen. „Damit und mit unserer neu gestalteten website (www.schleswig- holstein.de/traumberuf-lehrer) verbessern wir unser Service-Angebot, und das ist ein wesentlicher Aspekt bei der Lehrkräftegewinnung“, sagte Bildungsministerin Karin Prien Ende September, nachdem das Kabinett ihren Bericht zur Lehrkräftegewinnung zur Kenntnis genommen hatte. Jetzt diskutiert das Papier im Plenum.
Der Bericht sieht weitere Maßnahmen vor, die den Lehrergewinnungsprozess voranbringen sollen. Gestärkt werden sollen demnach die Handlungsbereiche „aktive Lehrkräfte“, „Ausbildung angehender Lehrkräfte“, „Quer-, Seiten- und Direkteinstieg“, „Begegnungen mit dem Lehrerberuf“, „Kommunikation“. Hintergrund: Bundesweit fehlen laut Lehrerverband derzeit 40 000 Pädagogen. Eine Maßnahme, um dem Lehrermangel entgegenzutreten, ist in Schleswig-Holstein bereits auf dem Weg: Eine bessere Bezahlung der Schulleiter und Grundschullehrer. Grundsätzlich gibt es im Land wachsenden Bedarf in einzelnen Regionen, in „MINT“-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) aber auch bei den Fächern Sport, Musik und Kunst sowie an Grundschulen und Förderzentren. Mangel droht, auch weil die Schülerzahlen wieder steigen werden – von derzeit gut 280 600 auf geschätzt 287 000 im Schuljahr 2026/27. Damit wäre dann wieder der Stand von 2015/16 erreicht.
Übergeordnetes Ziel von Bildungsministerin Prien ist es, „grundständig ausgebildete Lehrkräfte für den Unterricht an unseren Schulen zu gewinnen“. Deshalb ist ein wesentlicher Punkt des vorgelegten Konzeptes die „Stärkung der Ausbildung angehender Lehrkräfte“. Dazu werden laut dem Bericht unter anderem in enger Abstimmung mit den Universitäten die Studienplatzkapazitäten erhöht. So ist an der Europa Universität Flensburg die Zahl der Studienplätze im Bereich Sonderpädagogik von 120 auf 160 erhöht worden, und für die Stärkung der Grundschullehrerausbildung sollen 2019 zusätzliche Mittel für das Fach Sachunterricht bereitgestellt werden. Die Zahl der Absolventen des Studiengangs Grundschullehramt in Flensburg ist insgesamt von 122 im Jahr 2015 auf 160 im Jahr 2017 gestiegen, für 2019 werden 200 erwartet, sagte die Ministerin bei Vorstellung des Berichts. Außerdem ist geplant, das Studienangebot an der EUF in den Bereichen Mathematik und Darstellendes Spiel zu erweitern. Um die Zahl der Absolventen in einzelnen MINT-Fächern an der Christian-Albrechts-Universität zu erhöhen, soll der Lehramtsbezug gestärkt werden. Außerdem hat das Ministerium die Plätze im Vorbereitungsdienst zunächst auf 1.495 aufgestockt, 2018 erneut um 75 Plätze angehoben und für 2019 werde laut Prien eine weitere Anhebung um 90 Plätze angestrebt.
Es sei wichtig, so Prien weiter, junge Menschen auf die vielfältigen Möglichkeiten des Berufsbildes aufmerksam zu machen und die Chancen für ein erfolgreiches Lehramtsstudium zu erhöhen. Deshalb sind Projekte wie das Freiwillige Soziale Jahr Schule, mit dessen Hilfe junge Menschen nach der Schule ein Jahr lang Einblick in den Berufsalltag an der Schule erhalten oder die Initiative „Teach first“ weitere Bestandteile des Lehrkräftegewinnungskonzepts. Da die Ausbildung von 13

qualifizierten Lehrkräften fünf bis sechs Jahre dauert, sollen auch andere Wege in den Lehrerberuf und nachträgliche Fortbildungen und Qualifizierungen ausgebaut werden, auch um kurzfristige Bedarfe decken zu können. Dies gilt auch für Quer- und Seiteneinsteiger und Lehrkräfte aus anderen Ländern. Daneben ist vorgesehen, auch Lehrkräfte zu stärken, die bereits im Schuldienst sind. Dazu gehört neben der Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes durch Verbeamtung eine gute Bezahlung.


TOP 3 und 25 Zustimmungsgesetz zum Vertrag über die Förderung des jüdischen Lebens und Antrag zur Vorbeugung von Antisemitismus in der Schule, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/880), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/985), geplanter Aufruf 16:50 Uhr, geplante Redezeit 49 Minuten
Die Landesregierung will das Verhältnis des Landes zu den jüdischen Verbänden in Schleswig- Holstein auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Bislang sind die Beziehungen in Form eines Verwaltungsabkommens geregelt – bundesweit ist Schleswig-Holstein derzeit das einzige Bundesland, das keinen Vertrag mit den Verbänden jüdischer Gemeinden geschlossen hat. Mit dem verbindlichen Vertragswerk, das in Zweiter Lesung verabschiedet werden soll, werden die Landesverbände den evangelischen und katholischen Kirchen gleichgestellt, indem Regelungen, die bereits in den Staatskirchenverträgen enthalten sind, aufgenommen werden. Der Bildungsausschuss hat bereits empfohlen, den Vertrag unveränderten anzunehmen.
Mit der gesetzlichen Regelung wird auch finanzielle Unterstützung für die Landesverbände jüdischer Gemeinden erhöht, um 300.000 Euro auf 800.000. Damit soll unter anderem eine professionelle Jugendarbeit ermöglicht werden. Hierfür fehlt es den Verbänden derzeit an Geld. Ob ein jüdischer Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in den Vertrag später aufgenommen wird, ist noch offen. Die Landesregierung wird aber in dem jetzigen Abkommen ausdrücklich zur Prüfung verpflichtet.
Im Zuge der Beratung wird auch ein Antrag der Koalitionsfraktionen erörtert, die das Thema Antisemitismus stärker behandelt wissen wollen. Konkret soll die Landesregierung aufgefordert werden, „im Zusammenhang mit dem angekündigten Jahr der politischen Bildung 2019 in einen Austausch mit den Jüdischen Landesverbänden zu treten, um Maßnahmen zu beraten, wie dem Antisemitismus bereits in der Schule noch wirksamer begegnet und vorgebeugt werden kann“. Weiterhin rufen CDU, Grüne und FDP unter anderem dazu auf, mit einer ausführlichen Darstellung des Judentums im Religions- und Philosophieunterricht, „Vorurteile, die aus Unkenntnis entstehen, abzubauen“ sowie Schulbücher auf antijüdische Vorurteile hin, zu prüfen. 14

Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 15

Reihenfolge der Beratung der 16. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 07. November 2018 1 Aktuelle Stunde 60 10:00 26 100 Jahre Matrosenaufstand – für eine starke Demokratie! 40 11:00 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 35 11:40
33 Bericht der Landesregierung zur Vorbereitung eines 35 14:00 Landesaufnahmeprogramms für 500 Flüchtlinge 9 Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes 35 14:35 31 Entscheidung über die Zulässigkeit der „Volksinitiative zum Schutz 35 15:10 des Wassers" 36 Mündlicher Bericht zum Gänsemanagement Schleswig-Holstein 35 15:45 16 Investitionsklima auf dem Wohnungsmarkt verbessern - gegen 35 16:20 weitere Verschärfungen der "Mietpreisbremse" 17 + 34 Bürgerfreundliche Sprache in der Verwaltung und Bericht 35 16:55 „Barrierefreie Informationen zur Kommunalwahl“ Donnerstag, 08. November 2018 12 + 24 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und - 35 10:00 pflegestellen und Einführung einer verpflichtenden Kita- Datenbank 18 Deutsches Institut für Tourismusforschung 35 10:35 19 Landespreis für Baukultur und Innovationen im Wohnungs- und 35 11:10 Städtebau 23 + 27 Anträge "Gutachten ernst nehmen, Schülerinnen und Schüler 35 11:45 schützen" und "Vorschulklassen an Grundschulen einrichten"
35 Bericht zum Planungsstand der A 20 35 15:00 28 Jetzt Winternotprogramm für Obdachlose auf den Weg bringen! 35 15:35 30 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.04.2018 bis 5 16:10 30.06.2018 32 Bericht zur Lehrkräftegewinnung 35 16:15 3 + 25 Zustimmungsgesetz zum Vertrag über die Förderung des jüdischen 49 16:50 Lebens und Antrag zur Vorbeugung von Antisemitismus in der Schule 16

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP 13 Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/1041):


TOP 4 Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften 5 Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes 6 Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer 7 Gesetz zum Schutz und zur Sicherung von Wohnraum 8 Gesetz zur Erweiterung behördlicher Bezirke auf den Bereich der Festen Fehmarnbeltquerung 10 Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes 11 Gesetz über die Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden 20 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit erhalten – deutsch-dänische Kooperation weiterentwickeln – europäischen Mehrwert bewahren 22 Landeswettbewerb Special Olympics regelmäßig durchführen 29 Informationen über Familienferien verbessern


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
14 Ausbildungssituation beim Land Schleswig-Holstein 15 Grundsteuer-Aufkommen der Gemeinden sichern 21 Landesprogramm zum Schutz der Böden und zur Minderung des Flächenverbrauchs