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28.09.18
15:23 Uhr
Landtag

Landtag beschließt Verhaltensregeln für Abgeordnete

Nr. 151 / 28. September 2018

Landtag beschließt Verhaltensregeln für Abgeordnete
Der Landtag hat heute (Freitag) neue Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen. Künftig müssen die Parlamentsmitglieder ihre Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte offenlegen. Bislang waren sie nur verpflichtet, dem Landtagspräsidenten darüber Auskunft zu geben.
Mit den neuen Regelungen schaffe man die notwendige Offenlegung gegenüber den Bürgern, sagte Landtagspräsident Klaus Schlie. „Das, was unser Parlament architektonisch auszeichnet, soll sich auch in den Verhaltensregeln für die Abgeordneten widerspiegeln – Transparenz.“ Gleichzeitig sei es gelungen, auch weiterhin die Individualsphäre der Abgeordneten zu schützen.
Die Abgeordneten müssen nach den neuen Regelungen öffentlich darlegen, welche beruflichen Tätigkeiten sie neben ihrem Mandat ausüben, ob sie an Firmen beteiligt sind oder ob sie im Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens sitzen. Auch Spenden oder geldwerte Zuwendungen, die ein Abgeordneter für seine politische Tätigkeit erhält, müssen angezeigt werden, wenn sie eine Mindestgrenze überschreiten.
Veröffentlicht werden die Auskünfte künftig auf der Website und im Handbuch des Landtages sowie als Drucksache (amtliche Veröffentlichung). Den Entwurf für die neuen Verhaltensregeln legten CDU, SPD, Grüne, FDP und die Abgeordneten des SSW gemeinsam vor. Auch die AfD- Fraktion stimmte dem Antrag zu.
Die Verhaltensregeln sind unter sh-landtag.de/infothek/wahl19/drucks/00900/drucksache-19- 00969.pdf abrufbar.