Flemming Meyer: Betroffene entlasten und Verwaltungsaufwand minimieren
Presseinformation Kiel, den 28.09.2018Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 18 Elternunterhalt bei Pflege neu regeln Drs. 19/938 (neu) „Betroffene entlasten und Verwaltungsaufwand minimieren“Es geht zwar indirekt aus unserem Antrag hervor, aber ich will es trotzdem nochmal deutlichsagen: Der Hinweis für diese Initiative stammt aus dem Bericht unserer Bürgerbeauftragten.Grund genug, um mich auch an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Fürmich wird an diesem Beispiel wieder einmal deutlich, wie wichtig die InstitutionBürgerbeauftragte ist. Und diese Debatte zeigt aus meiner Sicht auch, wie relevant undwertvoll die Arbeit ihres Teams für die Bürgerinnen und Bürger ist.Mit der grundsätzlichen Frage, ob und in welchem Umfang man für seine pflegebedürftigenEltern zahlt, sind erst einmal relativ viele Menschen konfrontiert. Meistens geht es hier umDinge, die weder die Bürgerbeauftragte noch den Gesetzgeber erreichen. Aber in manchenFällen entstehen durch die Sozialgesetzgebung in diesem Bereich auch unbillige Härten, die wirmit unserem Antrag abwenden wollen. 2Konkret geht es um Fälle, in denen die Leistungen der Pflegeversicherung und die Einkünfte derPflegebedürftigen nicht alle entstehenden Kosten decken. In der Folge muss beim Sozialamtein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Diese wird nach dem so genanntenNachranggrundsatz aber nur dann gewährt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Bedarfzu decken. Hier prüft die Behörde dann also nicht nur die Einkommens- undVermögensverhältnisse der Pflegebedürftigen, sondern auch die ihrer Kinder.Die Bürgerbeauftragte weist auf eine Reihe von Problemen hin, die in diesem Zusammenhangentstehen können. Zum einen führt eine solche Prüfung durch das Sozialamt oft zuStreitigkeiten zwischen Eltern und Kindern. Hier geht es dann meistens darum, welche Kostenfür die Heimunterbringung als angemessen gesehen werden. Oder Kinder vonPflegebedürftigen befürchten durch die Zahlungspflicht ganz einfach Einbußen beim eigenenLebensstandard. Und zum anderen können die Betroffenen häufig nicht verstehen, warum sieihre Einkommen- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Sozialamt offenlegen müssen.Ich denke spätestens dann, wenn auch Schwiegerkinder herangezogen werden, kann mandieses Unverständnis wirklich sehr gut nachvollziehen.Ein weiteres wichtiges Argument für eine Neuregelung zeigt sich beim ThemaVerwaltungsaufwand. Denn die Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kinder ist invielen Fällen sehr aufwendig. Oft dauert die Prüfung monatelang und bindet erheblicheRessourcen in der Behörde. Noch dazu ist dieser Aufwand häufig einfach unverhältnismäßig.Laut Bericht der Bürgerbeauftragten kommt am Ende oft nur eine bescheideneZahlungsverpflichtung heraus. Oder manchmal auch gar keine. Die generelle Befreiung bis zueiner gewissen Einkommensgrenze kann also vor allem auch der Verwaltung viel Arbeitersparen. 3Vor diesem Hintergrund halten wir eine Neuregelung des Paragraphen 94 SGB 12 fürnotwendig. Wir wollen, dass Kinder, deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000 Euroliegt, hier grundsätzlich befreit werden. Auch ihr Vermögen soll nicht zur Finanzierung vonstationären Pflegeleistungen herangezogen werden. Eine Orientierung an diesemEinkommensniveau findet sich im SGB 12 auch bei der Grundsicherung im Alter und beiErwerbsminderung. Diese Regelung ist also nicht frei gegriffen, sondern hat sich schon inanderen Zusammenhängen bewährt.Ich freue mich, dass wir uns in der Zielrichtung einig sind. Das zeigt ja der Alternativantrag derKoalition. Wir sind uns also einig darüber, dass sich Kinder in bestimmten Fällen an den Kostender Heimunterbringung ihrer Eltern beteiligen sollen. Aber eben erst ab einem gewissenEinkommen. Das führt dann nicht nur zu finanzieller Entlastung von Angehörigen, sondernentlastet auch die Sozialämter von ihrem Prüfaufwand.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html