Flemming Meyer: Was wir eigentlich brauchen, ist ein Wohnraumschutzgesetz
Presseinformation Kiel, den 26.09. 2018Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 16 Klare Regeln für Ferienunterkünfte über Buchungsportale Drs. 19/930„Wenn wir hier nicht differenzieren, laufen wir Gefahr, dass wir Vermieter, die ihre Ferienunterkunft über Online-Portale vermieten, unter Generalverdacht stellen.“Die Vermietung von Ferienhäusern und -Wohnungen ist eine wichtige Grundlage für den Erfolgder Tourismuswirtschaft in unserem Land. Weil sich das Kundenverhalten auch in diesem Bereichgeändert hat, spielen Online-Buchungsportale für Ferienwohnungen auch für denTourismusstandort Schleswig-Holstein eine immer größere Rolle.Wir stellen mittlerweile fest, dass solche Online-Buchungsportale in den letzten Jahren einenwachsenden Zulauf verzeichnen und dass sie den klassischen Anbietern zum Teil den Rangablaufen. In erster Linie ist das nicht verwerflich, denn das ist wirtschaftliches Agieren am Markt.Klar ist, das Geschäftsgebaren solcher Online-Portale muss im Einklang mit dem geltendemRecht stehen. Problematisch wird es jedoch, wenn damit Regeln unterlaufen werden, weil diese 2Unternehmen beispielsweise ihren Sitz im Ausland haben und sie dadurch schwerer zukontrollieren sind.In der Pressemitteilung zu ihrem Antrag hat die SPD, insbesondere einen Anbieter angeführt,deren Geschäftsmodell nicht unumstritten ist und der mittlerweile in den Focus der deutschenFinanzbehörde geraten ist. Diese Aspekte greift der Antrag nun auf und fordert hier klareRegelungen für die Vermietung von Unterkünften über Buchungsportale. Grundsätzlich gilt:Mieten sind steuerpflichtig und das gilt auch für Ferienimmobilen. Dabei ist es egal, ob sie überBuchungsportale oder anderweitig eingenommen werden.Die Antragsteller fordern eine Vereinfachung der Zugriffmöglichkeiten auf die Nutzerdaten.Dabei bleibt jedoch offen, in welchem Umfang diese Daten erhoben werden sollen. Ich sehe hierdas Problem, dass es zu einer unkontrollierten Datensammlung kommen kann, die so nichtgewollt ist. Wenn es keine Differenzierung gibt, dann werden alle Daten erhoben die vorliegen,ob sie begründet sind oder nicht – also verdachtsunabhängig.Wenn wir hier nicht differenzieren, laufen wir Gefahr, dass wir Vermieter, die ihreFerienunterkunft über Online-Portale vermieten, unter Generalverdacht stellen. Es kann nichtgewollt sein, dass ein derartiger Eindruck entsteht. Daher müssen wir aufpassen, dass wir hierauch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.Diesen Aspekt des Antrages würde ich gerne im Ausschuss näher beraten, um zu erfahren, wiedieses aus datenschutzrechtlicher Sicht zu bewerten ist.Ein weiterer Punkt mit dem Online-Portale bereits in den größeren Städten Europas für negativeSchlagzeilen gesorgt haben, ist der große Teil an Vermietungen von Wohnungen alsFerienwohnung. Stichwort: Zweckentfremdung.Angesichts der Wohnungsknappheit in weiten Teilen unserer Städte brauchen die Kommunenein Instrument, um einer solchen Entwicklung etwas entgegen setzen zu können.Dieses Instrument liegt bereits vor, denn der SSW hat, wie wir wissen einWohnraumschutzgesetz eingebracht, das sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet. 3Und es sind beispielsweise Städte wie Flensburg oder Kiel die in ihren schriftlichenStellungnahmen deutlich machen, dass sie unseren Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßen.Zudem weisen sie darauf hin, dass es Missstände bezüglich der Zweckentfremdung vonWohnraum in ihren Städten gibt.Sie sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf des SSW ein Instrument, um gegen dieseMissstände zielgerichtet und wirksam vorzugehen, um somit eine zweckgerichtete Nutzung desWohnraumes wieder zu erreichen. Darum sollten wir dafür sorgen, dass den Kommunen diesesInstrument zukommt. Mit unserem Gesetzentwurf sind wir also schon ein gutes Stück weiter, alsdie SPD mit ihrem Antrag.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html