Flemming Meyer: Agrogentechnik darf keine Gefahr für Mensch und Natur darstellen
Presseinformation Kiel, den 26.09. 2018Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 21 Schleswig-Holstein als Forschungsstandort für CRISPR/Cas erhalten und Landwirtschaft beraten Drs. 19/946 „Auf der einen Seite werden die wirtschaftlichen Interessen und Chancen angeführt. Auf der anderen Seite, sind die Auswirkungen auf Natur und Umwelt nicht hinlänglich bekannt und der Einsatz von GVO wird vom größten Teil der Verbraucher abgelehnt.“Aus wissenschaftlicher Sicht mag man von dem EuGH-Urteil zur CRISPR/Cas-Methode, dersogenannten Genschere, nicht überzeugt sein. Fakt ist, der Gerichtshof hat festgestellt, dass einePflanze, die mit dem Werkzeug der Genschere gezüchtet wird, als gentechnisch veränderterOrganismus anzusehen ist. Damit muss dieser Organismus gesondert geprüft undgekennzeichnet werden. Darüber hinaus stellt der Gerichtshof frei, dass Organismen, die durchdie Anwendung anderer Gen-Verfahren verändert wurden, der GVO-Richtlinie zu unterwerfensind. Denn Organismen, die beispielsweise radioaktiv oder chemisch verändert wurden,unterliegen bisher nicht der GVO-Richtlinie. 2Das Urteil des Gerichthofes wurde auf der Grundlage der geltenden EU-Freisetzungsrichtlinieentschieden. Wohlgemerkt, einer Richtlinie aus dem Jahr 2001. Es ist nun mehr als deutlichgeworden, dass 17 Jahre im Bereich der Gen-Wissenschaft ein sehr lange Zeitraum ist, denn seitdem Erlass der Richtlinie hat sich dort eine Menge getan.Es ist natürlich einfach zu sagen, hier hätte Politik längst handeln müssen und die Richtlinieentsprechend ändern oder anpassen müssen. Aber so leicht ist das nicht. Eine solche Richtliniewird nicht einfach alle drei Jahre geändert, nur weil es neue Verfahren gibt. Wer sich an dieDiskussionen um gentechnisch veränderte Organismen erinnert, weiß, dass diese Diskussionennicht immer rational geführt werden. Das haben wir selbst immer wieder hier im Landtagmiterlebt. Das Thema Gentechnik in der Landwirtschaft – also der Einsatz von GVO – wurde auchhier im Landtag immer wieder sehr kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite werden diewirtschaftlichen Interessen und Chancen angeführt. Auf der anderen Seite, sind dieAuswirkungen auf Natur und Umwelt nicht hinlänglich bekannt und der Einsatz von GVO wirdvom größten Teil der Verbraucher abgelehnt. In Kürze ist das die Klemme in der die Politik steckt.Die Entscheidung für oder wider ist nicht einfach. Denn aus unserer Sicht gibt es keineendgültige wissenschaftlich untermauerte Stellungnahme die das eine oder andere ausschließtoder befürwortet. Solange das so ist, sehe ich die Aufgabe von Politik, auch darin, den Umgangmit der Agrogentechnik gesetzlich so zu regeln, dass keine Gefahr davon ausgeht für Menschund Natur. Denn was einmal losgetreten ist, kann nicht wieder rückgängig gemacht werden.Daher brauchen wir entsprechende Regeln, die einen Missbrauch weitestgehend verhindern.Diese Ansicht mag für einige schwer nachvollziehbar sein, aber denen kann ich nur entgegnen,dass sie es bisher nicht geschafft haben, alle von der Unbedenklichkeit zu überzeugen. Dies giltauch für die Anwendung der Genschere. Denn auch sie ist nicht unumstritten. Die nachgesagtePräzision dieser Methode wird zum Teil in Frage gestellt. Soll heißen, jenseits der Schnittstellenkönnen zusätzlich unerwartete Schnitte auftreten deren Folgen nicht absehbar sind. 3Zugegeben, das Urteil des EuGH erschwert den Einsatz der Gen-Schere, weil das Verfahren nunder GVO-Richtlinie unterliegt, mit den entsprechenden Auflagen. Aber um es auch deutlich zusagen, die Methode ist nicht verboten. Sie ist weiterhin anwendbar und es kann dort auch weitergeforscht werden – das ist auch für die CAU möglich.Aber bevor dieses Verfahren unkontrolliert seine Anwendung findet, weil es keinen besonderentechnischen Aufwand erfordert, ist es zu begrüßen, dass der EuGH dieser Anwendung jetzt klareRegeln zugeteilt hat.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html