Flemming Meyer: Zurücksetzen maßiger Fische zum Zweck des Messens und Fotografierens lehnen wir ab
Presseinformation Kiel, den 26.09. 2018Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 02 Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes Drs. 19/945„Insgesamt sehen wir mit den Änderungen, die hier von Jamaika eingebracht werden, eine Aufweichung des Tierschutz-Aspektes.“Aus der vorliegenden Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses zumLandesfischereigesetz, wird mehr als deutlich, dass kaum ein Gesetzentwurf das Parlament soverlässt, wie es eingebracht wurde. Der ursprüngliche Entwurf zum Landesfischereigesetz bezogsich inhaltlich einzig auf die Tagesfangbeschränkung von Fischen in der Freizeitfischerei sowieentsprechende Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße hiergegen.Im Klartext heißt das, dass durch das Landesfischereigesetz künftig das sogenannte „Baglimit“für Dorsche eingeführt wird und die Verstöße gegen die Höchstfang- und Anlademengen bessergeahndet werden können.Ausschlaggebend für den Gesetzentwurf sind die von der EU beschlossenen Fang-Quoten für denDorsch, die künftig auch für die Freizeit- und Angelfischerei gelten sollen. Man mag davon halten 2was man will, aber das ist der Ausläufer einer Jahrzehnte langen verfehlten und falsch gelenktenEU-Fischereipolitik. Eine Politik, die eben nicht auf Nachhaltigkeit ausgerichtet war. Heute stehenwir vor dem Scherbenhaufen. Den Berufsfischern werden knallharte Quoten vorgeschrieben, diezum Teil existenzgefährdend sind und erstmalig ist sogar die Freizeit- und Angelfischerei vondieser Quotenregelung betroffen und sie müssen nun ihr Scherflein dazu beitragen.Wenn es um den Schutz der Dorschbestände geht, sind ebenso wie die Berufsfischer, auch dieFreizeitangler in der Verantwortung. Eine solche Fangbeschränkung ist nicht auf ewig festgelegt.Sie kann weiter verschärft, aber auch wieder gelockert werden, je nachdem wie sich die Beständeentwickeln und wir erwarten, dass solche drastischen Maßnahmen dann binnen kurzer Zeitspürbare Effekte aufzeigen. Daher kann ich für den SSW sagen, dass wir notgedrungen einersolchen Gesetzesänderung zugestimmt hätten.Im parlamentarischen Verfahren zum Fischereigesetz wurde uns ein Änderungsantrag derKoalition vorgelegt, der nun auch eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes beinhaltet.Diese Gesetzesänderung war, wie wir wissen, nicht Teil der Anhörung im Ausschuss.Mit der vorliegenden Äderung bleibt aus unserer Sicht der naturschutzfachliche Aspekt derNaturparke unberührt, sie ist also unschädlich. Statt dessen kommt den Naturparken, wie es dasBundesnaturschutzgesetz vorsieht, künftig ein Bildungsauftrag für nachhaltige Entwicklungzuteil. Dies ist eine langjährige Forderung der Naturparke in Deutschland, die seit April diesesJahres so auch im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist, die nun auch imLandesnaturschutzgesetz von Schleswig-Holstein Eingang findet. Wir als SSW sehen darindurchaus eine Stärkung unserer Naturparke, wenn es um die Ziele und Inhalte im Sinne einernachhaltigen Entwicklung in diesen Landschaftsräumen geht.Kommen wir nun aber zu dem Punkt, der aus unserer Sicht so schwer greift, dass wir denvorliegenden Antrag zur Änderung des Landesfischereigesetzes nicht zustimmen werden. 3Auch hier handelt es sich um eine Ergänzung von Seiten der Koalition, die mit der ursprünglichenGesetzesänderung – also dem Baglimit – nichts zu tun hat.Wir erinnern uns an die Diskussion zum runden Tisch, wo es bereits darum ging, inwieweit eserlaubt sein soll, geangelte Fische zurück zu setzen, obwohl sie das gültige Mindestmaß erreichthaben.Das Angeln von Fischen aus Spaß am Drill, um sie dann wieder zurück zu setzen, das sogenannte„Catch and Release“, ist nach dem Fischerei-Gesetz aus Gründen des Tierschutzes verboten.Der Landessportfischerverband fordert in seiner Stellungnahme die Streichung der englischenFormulierung „catch&release“, mit der Begründung, weil diese Formulierung in allen anderenBundesländern sowie im Rest der Welt eine andere Bedeutung hat, als in Schleswig-Holstein.Diese Behauptung lasse ich einmal für sich stehen.Zudem hat die Koalition darauf hingewiesen, dass die Streichung dieser englischen Formulierungdas Kondensat des Runden Tisches sei. Weitere oder gar ausführlichere Erklärungen für dieseStreichung gab es von Seiten der Koalition leider nicht.Insgesamt sehen wir mit den Änderungen, die hier von Jamaika eingebracht werden, eineAufweichung des Tierschutz-Aspektes. Dies sehen wir auch im Kontext zur Diskussion, um daszurücksetzen maßiger Fische, die ausschließlich zum Zweck des Messens und Fotografierensgefangen werden, um dies in einschlägigen Zeitschriften oder im Internet zu veröffentlichen. Esgeht hierbei ausschließlich um den Fun-Faktor. Das lehnen wir ab. Für uns als SSW ist ganz klar,der Tierschutz im Landesfischereigesetz darf nicht aufgeweicht werden. Auch wenn wir dieeingangs beschriebenen Änderungen durchaus unterstützen können, wiegt aus unserer Sicht derPunkt zum Tierschutz im Landesfischereigesetz so schwer, dass wir die Änderungen der Jamaika-Koalition ablehnen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html