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26.09.18
12:10 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Zurücksetzen maßiger Fische zum Zweck des Messens und Fotografierens lehnen wir ab

Presseinformation Kiel, den 26.09. 2018

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 02 Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes Drs. 19/945

„Insgesamt sehen wir mit den Änderungen, die hier von Jamaika eingebracht
werden, eine Aufweichung des Tierschutz-Aspektes.“


Aus der vorliegenden Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses zum
Landesfischereigesetz, wird mehr als deutlich, dass kaum ein Gesetzentwurf das Parlament so
verlässt, wie es eingebracht wurde. Der ursprüngliche Entwurf zum Landesfischereigesetz bezog
sich inhaltlich einzig auf die Tagesfangbeschränkung von Fischen in der Freizeitfischerei sowie
entsprechende Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße hiergegen.
Im Klartext heißt das, dass durch das Landesfischereigesetz künftig das sogenannte „Baglimit“
für Dorsche eingeführt wird und die Verstöße gegen die Höchstfang- und Anlademengen besser
geahndet werden können.
Ausschlaggebend für den Gesetzentwurf sind die von der EU beschlossenen Fang-Quoten für den
Dorsch, die künftig auch für die Freizeit- und Angelfischerei gelten sollen. Man mag davon halten 2
was man will, aber das ist der Ausläufer einer Jahrzehnte langen verfehlten und falsch gelenkten
EU-Fischereipolitik. Eine Politik, die eben nicht auf Nachhaltigkeit ausgerichtet war. Heute stehen
wir vor dem Scherbenhaufen. Den Berufsfischern werden knallharte Quoten vorgeschrieben, die
zum Teil existenzgefährdend sind und erstmalig ist sogar die Freizeit- und Angelfischerei von
dieser Quotenregelung betroffen und sie müssen nun ihr Scherflein dazu beitragen.
Wenn es um den Schutz der Dorschbestände geht, sind ebenso wie die Berufsfischer, auch die
Freizeitangler in der Verantwortung. Eine solche Fangbeschränkung ist nicht auf ewig festgelegt.
Sie kann weiter verschärft, aber auch wieder gelockert werden, je nachdem wie sich die Bestände
entwickeln und wir erwarten, dass solche drastischen Maßnahmen dann binnen kurzer Zeit
spürbare Effekte aufzeigen. Daher kann ich für den SSW sagen, dass wir notgedrungen einer
solchen Gesetzesänderung zugestimmt hätten.



Im parlamentarischen Verfahren zum Fischereigesetz wurde uns ein Änderungsantrag der
Koalition vorgelegt, der nun auch eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes beinhaltet.
Diese Gesetzesänderung war, wie wir wissen, nicht Teil der Anhörung im Ausschuss.
Mit der vorliegenden Äderung bleibt aus unserer Sicht der naturschutzfachliche Aspekt der
Naturparke unberührt, sie ist also unschädlich. Statt dessen kommt den Naturparken, wie es das
Bundesnaturschutzgesetz vorsieht, künftig ein Bildungsauftrag für nachhaltige Entwicklung
zuteil. Dies ist eine langjährige Forderung der Naturparke in Deutschland, die seit April dieses
Jahres so auch im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist, die nun auch im
Landesnaturschutzgesetz von Schleswig-Holstein Eingang findet. Wir als SSW sehen darin
durchaus eine Stärkung unserer Naturparke, wenn es um die Ziele und Inhalte im Sinne einer
nachhaltigen Entwicklung in diesen Landschaftsräumen geht.



Kommen wir nun aber zu dem Punkt, der aus unserer Sicht so schwer greift, dass wir den
vorliegenden Antrag zur Änderung des Landesfischereigesetzes nicht zustimmen werden. 3
Auch hier handelt es sich um eine Ergänzung von Seiten der Koalition, die mit der ursprünglichen
Gesetzesänderung – also dem Baglimit – nichts zu tun hat.
Wir erinnern uns an die Diskussion zum runden Tisch, wo es bereits darum ging, inwieweit es
erlaubt sein soll, geangelte Fische zurück zu setzen, obwohl sie das gültige Mindestmaß erreicht
haben.
Das Angeln von Fischen aus Spaß am Drill, um sie dann wieder zurück zu setzen, das sogenannte
„Catch and Release“, ist nach dem Fischerei-Gesetz aus Gründen des Tierschutzes verboten.
Der Landessportfischerverband fordert in seiner Stellungnahme die Streichung der englischen
Formulierung „catch&release“, mit der Begründung, weil diese Formulierung in allen anderen
Bundesländern sowie im Rest der Welt eine andere Bedeutung hat, als in Schleswig-Holstein.
Diese Behauptung lasse ich einmal für sich stehen.
Zudem hat die Koalition darauf hingewiesen, dass die Streichung dieser englischen Formulierung
das Kondensat des Runden Tisches sei. Weitere oder gar ausführlichere Erklärungen für diese
Streichung gab es von Seiten der Koalition leider nicht.
Insgesamt sehen wir mit den Änderungen, die hier von Jamaika eingebracht werden, eine
Aufweichung des Tierschutz-Aspektes. Dies sehen wir auch im Kontext zur Diskussion, um das
zurücksetzen maßiger Fische, die ausschließlich zum Zweck des Messens und Fotografierens
gefangen werden, um dies in einschlägigen Zeitschriften oder im Internet zu veröffentlichen. Es
geht hierbei ausschließlich um den Fun-Faktor. Das lehnen wir ab. Für uns als SSW ist ganz klar,
der Tierschutz im Landesfischereigesetz darf nicht aufgeweicht werden. Auch wenn wir die
eingangs beschriebenen Änderungen durchaus unterstützen können, wiegt aus unserer Sicht der
Punkt zum Tierschutz im Landesfischereigesetz so schwer, dass wir die Änderungen der Jamaika-
Koalition ablehnen.



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html