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07.09.18
12:52 Uhr
B 90/Grüne

Lasse Petersdotter zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 328.18 / 07.09.2018 Lehrkräftebildungsgesetz: Keine Rundumreform Zur heutigen (7. September 2018) Diskussion im Landtag zu TOP 4 – Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes und Anpassung besoldungsrechtlicher Vorschriften sagt der hochschulpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:
Im Jahr 2012 hat die Küstenkoalition eine gute und wichtige Schulreform beschlossen, an deren Ende die Gemeinschaftsschule und das Gymnasien standen, welche beide zum Abitur führen können. Sinnvollerweise hat man sich 2014 dazu entschieden, auch das Lehramt diesen Schulformen anzupassen. Auch mit der heute diskutierten Weiter- entwicklung des Lehrkräftebildungsgesetzes halten wir daran fest: Zwei starke Schulen und zwei starke Hochschulen, die die künftigen Lehrkräfte für ihre Arbeit ausbilden.
Das Lehrkräftebildungsgesetz war in den Koalitionsverhandlungen einer der erwartbar größten Konflikte in der Hochschulpolitik. Es ist gut, dass das Lehrkräftebildungsgesetz von 2014 in wesentlichen Teilen erhalten bleibt und nicht die zigste Rundumreform auf die Hochschulen zukommt. Der Kompromiss ist in enger Absprache mit der Europa- Universität Flensburg (EUF) und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ab- gesprochen, beide Hochschulen begrüßen die Gesetzesänderung. Dazu kommt auch eine deutliche Stärkung der EUF etwa durch das zusätzliche Fach Darstellendes Spiel im SEK II-Bereich.
Das Lehrkräftebildungsgesetz der Küstenkoalition sah aber noch viel mehr vor: Etwa Stärkungen im Bereich der Inklusion und Heterogenität. Hier haben die Universitäten geliefert und alte Klischees werden überwunden.
Worum geht es heute im Kern? Wir haben jetzt zwei Lehrämter. Studierende, die zwei SEK-II Fächer an der EUF studieren, können ebenso an Gymnasien wie an Gemein- schaftsschulen unterrichten. An der CAU ebenfalls. An der EUF heißt das Lehramt an Gemeinschaftsschulen, an der CAU Lehramt an Gymnasien. Wer zwei SEK-II-Fächer in Seite 1 von 2 Schleswig-Holstein studiert, absolviert einen gemeinsamen Vorbereitungsdienst.
Dazu ist es auch möglich, an der EUF zwei SEK-I-Fächer zu studieren, denn diese Schulen haben wir auch in Schleswig-Holstein, auch wenn sie viel zu selten im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
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