Aminata Touré zur medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 17 – Medizinische Versorgung von Kindern und Düsternbrooker Weg 70 Jugendlichen 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Aminata Touré: www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 322.18 / 06.09.2018Alle müssen an einem Strang ziehenSehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg*innen, liebe Gäste auf der Tribüne,ich freue mich, dass wir heute einen mündlichen Bericht zur aktuellen Lage der Ge- sundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein erhalten ha- ben. Wir haben als Koalitionsfraktionen vor einigen Monaten mit einem Landtagsantrag den Startschuss für eine umfassende Bestands- und Bedarfsanalyse für Gesundheit gegeben. Die ärztliche Versorgung für alle Altersgruppen ist hierbei ein wichtiger Be- standteil.Schaut man sich die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Form der Planung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein an, scheint erst ein- mal alles gut zu sein: In keinem Kreis haben wir eine Unterversorgung. Fragt man aller- dings Eltern, bekommt man einen ganz anderen Eindruck. Nicht überall ist es leicht, ei- nen Behandlungstermin zu bekommen. Eltern erleben zuweilen, dass sie in der Praxis ihrer Wahl nicht aufgenommen werden können und auf eine andere ausweichen müs- sen.Nach einem Tiefstand gibt es wieder mehr Kinder im Land. Das ist erst einmal schön. Die Geburtenrate ist leicht gestiegen. Weitere Kinder sind gemeinsam mit ihren Fami- lien durch die Migrationsbewegungen zu uns gekommen. Die Krankenkassen haben ih- ren Katalog der freiwilligen, kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen ausgebaut. Lücken im Altersverlauf sind geschlossen worden. Heute gibt es die U1 bis U6 für Babys, U7 bis U9 für Kleinkinder, U10 und U11 für Grundschulkinder sowie J1 und J2 für Jugendli- che. Auch die Inanspruchnahme der einzelnen Vorsorgeangebote hat sich verbessert. Eltern von heute sind gut informiert und engagiert. Ihnen ist die Gesundheit ihrer Kinder sehr wichtig. Seite 1 von 2 Das alles sind positive Entwicklungen. Aber sie schlagen sich nicht ausreichend in der ärztlichen Bedarfsplanung nieder. Auch nach der letzten Reform nicht. Die Einwoh- ner*innenzahlen, auf deren Basis die Zahl der möglichen Arztzulassungen berechnet wird, sind nicht aktuell. Die Differenzierung der Bezirksgrößen nach Arztpraxen ist zwar sinnvoll, aber eine Möglichkeit der Steuerung, wo im Bezirk sich ein Arzt oder eine Ärz- tin niederlässt, gibt es nach wie vor nicht. Es kommt zu einer ungleichen Verteilung und real auch zu unterversorgten Regionen.Ein weiterer Aspekt ist die Veränderung des Berufsstandes. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte achten darauf, dass ihr Beruf und ihre Familien in einer guten Balance stehen. Nicht jeder und jede, die eine Vollzulassung haben und aus persönlichen Gründen vo- rübergehend in Teilzeit praktizieren, geben die halbe Zulassung zurück. So kann diese halbe Stelle nicht anderweitig vergeben werden. Ein Engpass entsteht.Es ist gut, dass der Gesundheitsminister berichtet hat, wie die aktuelle Situation in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein ist. Aber konkret und direkt verändern kann die Landesregierung diese Lage nicht. Zustän- dig für Bedarfsplanung und Zulassung ist die kassenärztliche Vereinigung. Gesetzlicher Gestaltungsspielraum liegt auf der Bundesebene, nicht im Land. Und auch dort haben Bundesärztekammer und Gemeinsamer Bundesausschuss den Hut auf.Wir Grüne halten es deshalb für sinnvoll und geboten, die stark getrennten Sektoren und einseitigen Zuständigkeiten im Gesundheitswesen aufzubrechen. Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, öffentlicher Gesundheitsdienst, Politik und ärztliche Selbstverwaltung müssen gemeinsam Verantwortung tragen. Sie alle müssen an einem Strang ziehen. Grundlage muss immer eine aktuelle, sektorenübergreifende Planung sein - auf der Basis aktueller Zahlen und unter Einbezug der vorherzusehen- den Entwicklung.Alle Beteiligten müssen gemeinsam die Rahmenbedingungen gestalten, regional, lan- desweit und auf der Bundesebene. *** 2